Dieser Artikel behandelt die energetische Sanierung und ihre Förderung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zu Erbschein, Erbengemeinschaft, Grundbuch und Erbschaftsteuer klären Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Die Reihenfolge in fünf Schritten
1. Nichts überstürzen. Vergeben Sie keine Aufträge, bevor klar ist, was gefördert werden kann. Bei fast allen Programmen muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Eine Förderbedingung lässt sich nach den FAQ des Bundes zur BEG nicht nachträglich in einen schon geschlossenen Vertrag aufnehmen.
2. Eigentum und Nutzung klären. Wer ist Eigentümer, allein oder mit anderen? Wollen Sie selbst einziehen, vermieten oder verkaufen? Davon hängen Antragsberechtigung und Förderhöhe ab.
3. Bestand aufnehmen lassen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, in welchem Zustand Hülle und Heizung sind, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge. Die Aufnahme vor Ort ist dabei Pflicht.
4. Förderweg festlegen. Einzelmaßnahmen Schritt für Schritt oder Sanierung zum Effizienzhaus in einem Zug? Beides zugleich geht nicht (siehe unten).
5. Anträge stellen, dann beauftragen. Erst der Antrag, dann der Vertrag, oder ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
Die geförderte Energieberatung: wer sie beantragen darf
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 %1 des förderfähigen Honorars, höchstens 650 €2 beim Ein- und Zweifamilienhaus und höchstens 850 €3 ab drei Wohneinheiten. Sie zahlen den vollen Rechnungsbetrag an das Beratungsunternehmen, den Zuschuss zahlt das BAFA direkt an Sie aus.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Nießbraucher, Mieter und Pächter sind es nur mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers.15 Ob und ab wann das BAFA Erben als Eigentümer behandelt, regelt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Wir klären das vor dem Antrag mit dem BAFA.
Das Gebäude muss ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, und der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre4 zurückliegen. Bei gemischter Nutzung, etwa mit einem Laden im Erdgeschoss, kommt es darauf an, ob der Wohnteil bei der Energiebilanz als eigenständiges Gebäude zu behandeln ist.
Eigentümerwechsel und Sperrfrist. Für dasselbe Gebäude gibt es eine erneute Förderung frühestens 4 Jahre5 nach der Auszahlung der vorigen, es sei denn, es findet vorher ein Eigentümerwechsel statt. Hat die verstorbene Person vor kurzem bereits eine geförderte Beratung erhalten, kommt es also darauf an, ob das BAFA den Erbfall als Eigentümerwechsel behandelt. Das ist nicht belegt und vor dem Antrag zu klären.
Frist. Die Förderrichtlinie endet am 31.12.20266. Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt. Einen Beratungsvertrag dürfen Sie vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen. Mehr dazu im Artikel BAFA-Zuschuss Energieberatung endet.
Wenn Sie selbst einziehen
Selbstnutzer haben die meisten Möglichkeiten:
- 15 %Gebäudehülle (BEG Einzelmaßnahmen, BAFA)
- 20 %Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Geprüft am 11.10.2026 · Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11); BEG-FAQ, Nr. 1.32 (S. 27)
- Heizungstausch (KfW 458): Grundförderung von 30 %9 für alle Antragsberechtigten. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Als Selbstnutzer gilt, wer laut Grundbuch (Mit-)Eigentümer ist und die Wohnung beim Antrag als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz bewohnt.16 Für die Boni heißt das: erst Eigentum und Wohnsitz, dann der Antrag.
- Gebäudehülle (BEG Einzelmaßnahmen, BAFA): 15 %10 für Dämmung und Fenster. Mit einem geförderten iSFP kommen 5 Prozentpunkte11 hinzu, allerdings nur auf den Teil der Kosten, der über der Höchstgrenze ohne iSFP liegt. Details im Artikel iSFP-Bonus: ab welcher Summe wirkt er?.
- Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 20 %13 der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre14, nur für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude. Für dieselbe Maßnahme gibt es nie BEG-Förderung und Steuerermäßigung zugleich. Ob die Ermäßigung in Ihrem Fall greift, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
- Effizienzhaus (KfW 261): Kredit für die Sanierung in einem Zug, je nach Effizienzhaus-Stufe mit Tilgungszuschuss. Für Gebäude mit besonders schlechtem Ausgangszustand gibt es bei bestimmten Stufen einen Bonus. Als Nachweis dient unter anderem ein Bedarfsausweis der Klasse H, wie ihn unsere Schwestermarke ausweis-md erstellt.
Wenn Sie vermieten
- Energieberatung: Vermietende Privatpersonen gelten bei der EBW als Unternehmen. Sie geben eine De-minimis-Erklärung ab. Die Grenze liegt bei 300.000 €7; der Betrachtungszeitraum beträgt 3 Jahre8. Das Honorar ist brutto nur förderfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Heizungstausch: Die Grundförderung kommt in Betracht, die Boni für Selbstnutzer nicht.
- Gebäudehülle: Die BEG Einzelmaßnahmen stehen auch Vermietern offen.
- § 35c EStG: nicht für vermietete Gebäude.
Wenn Sie verkaufen wollen
Ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf rechnet, ist eine wirtschaftliche Frage, die wir nicht pauschal beantworten. Ein vorhandener Sanierungsfahrplan kann für Käufer eine nützliche Unterlage sein. Kaufinteressenten können die geförderte Energieberatung selbst erst ab dem notariellen Kaufvertrag beantragen.
Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus?
Geerbte Häuser haben oft einen Sanierungsstau an mehreren Stellen zugleich. Dann stellt sich die Frage nach dem Weg:
- Schritt für Schritt mit Einzelmaßnahmen: geringere Einzelsummen, verteilbar über Jahre.
- In einem Zug zum Effizienzhaus: höherer Aufwand, dafür ein abgestimmtes Gesamtergebnis.
Beide Wege schließen sich für 3 Jahre12 gegenseitig aus. Die Heizungsförderung KfW 458 zählt dabei zu den Einzelmaßnahmen. Wer zuerst nur die Heizung tauscht, legt sich damit vorläufig fest. Auch technisch spricht viel dafür, erst zu planen: Nach einer Dämmung fällt die Heizung kleiner aus.
Was wir tun
analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir verkaufen und vermitteln keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster und erhalten keine Provisionen von Dritten. Wir nehmen das Gebäude vor Ort auf, erstellen den Sanierungsfahrplan und begleiten die Anträge. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme. Über jede Förderung entscheidet die Behörde.
Das übernehmen wir für Sie
Unsere Leistung
Sanierungsfahrplan
Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?
- Festpreisinkl. 19 % USt
- 1.790,00 €
- Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
- −650,00 €
- Ihr Eigenanteil
- 1.140,00 €
Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.
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Häufige Fragen
Kann ich die Energieberatung schon beantragen, bevor ich im Grundbuch stehe?
Antragsberechtigt ist der Eigentümer. Ab welchem Zeitpunkt das BAFA Erben als Eigentümer behandelt, klären wir vor dem Antrag für Ihren Fall.
Die Erblasserin hatte schon einen Sanierungsfahrplan. Bekomme ich einen neuen gefördert?
Die Sperrfrist für eine erneute Förderung gilt nicht, wenn vorher ein Eigentümerwechsel stattfindet. Ob das BAFA den Erbfall so behandelt, klären wir vor dem Antrag. Ein vorhandener Fahrplan bleibt in jedem Fall eine nützliche Unterlage.
Was sollte ich zuerst sanieren, Heizung oder Hülle?
Das hängt vom Zustand ab. Ist die Heizung betriebssicher, spricht meist viel dafür, zuerst die Hülle zu verbessern, weil die neue Heizung dann kleiner ausgelegt werden kann. Die Reihenfolge legt der Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude fest.
Ich ziehe erst in einem Jahr ein. Bekomme ich die Boni der Heizungsförderung?
Die Boni setzen voraus, dass Sie die Wohnung beim Antrag selbst als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Vorher kommt nur die Grundförderung in Betracht.
Weiterlesen
10 Quellen mit Stand
- Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1, bundesanzeiger.de
- Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 06.08.2024, BAnz AT 08.08.2024 B2, bundesanzeiger.de
- Merkblatt zur Antragstellung über das BAFA-Portal (EBW), BAFA, ohne Standangabe (jüngstes Datum im Text 15.07.2024), bafa.de
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, bundesanzeiger.de
- Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 (gültig ab 24.09.2026), kfw.de
- BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, BMWE, Stand 21.08.2026, energiewechsel.de
- Merkblatt Kredit Nr. 261 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, KfW, Stand 09/2026 (gültig ab 24.09.2026), kfw.de
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026, kfw.de
- BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, BAFA, Abruf 10.10.2026, bafa.de
- BMF-Schreiben § 35c EStG – Amtliches Muster der Bescheinigung (Neufassung), Bundesministerium der Finanzen, 23.12.2024, bundesfinanzministerium.de
Fundstellen
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
- 4 Jahre – früheste erneute Förderung nach Auszahlung, außer bei Eigentümerwechsel; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1; Änderung BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1 Absatz 3 (S. 3). Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie, maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
- 300.000 € – De-minimis-Grenze; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Vermietende natürliche Personen als Unternehmen: BAFA-Merkblatt zur Antragstellung EBW, S. 4. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2 (Neufassung Nr. 5.2, sechster Spiegelstrich). Stand 10.10.2026
- 3 Jahre – Betrachtungszeitraum De-minimis (rollierend, zuzüglich des laufenden Jahres); Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2 (Neufassung Nr. 5.2, sechster Spiegelstrich). Stand 10.10.2026
- 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
- 15 % – Fördersatz Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung; BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BEG-FAQ A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 3 Jahre – Sperre zwischen BEG EM und BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
- 20 % – Steuerermäßigung auf die Aufwendungen; BEG-FAQ (Blaufassung 21.08.2026) 1.32. Quelle: BEG-FAQ, Nr. 1.32 (S. 27). Stand 11.10.2026
- 3 Jahre – Verteilungszeitraum; BEG-FAQ (Blaufassung 21.08.2026) 1.32. Quelle: BEG-FAQ, Nr. 1.32 (S. 27). Stand 11.10.2026
- Antragsberechtigte, schriftliche Erlaubnis für Nießbraucher, Mieter und Pächter; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 5.1.
- Definition „Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer“; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 5.
Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg