Warum die Frage berechtigt ist
Lange galt die einfache Rechnung: Fahrplan erstellen lassen, bei jeder Maßnahme den Bonus mitnehmen. Diese Rechnung stimmt so nicht mehr. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten1 wirkt nach der aktuellen Richtlinie nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten, der über der Höchstgrenze ohne iSFP liegt. Beim Einfamilienhaus sind das Kosten oberhalb von 30.000 €2 in einem einzelnen Antrag. Die Mechanik erklärt der Artikel iSFP-Bonus: ab welcher Summe wirkt er?.
Wir sagen deshalb in der Beratung auch: „Ein iSFP lohnt sich für Sie nicht.“ Hier steht, wann.
Wann sich ein iSFP lohnt
Sie planen größere Maßnahmen an der Hülle. Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke können in einem Antrag mehr kosten als die Höchstgrenze ohne iSFP. Dann wirkt der Fahrplan doppelt: Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit steigen auf bis zu 60.000 €3, und der obere Kostenteil erhält den Bonus.
Sie wissen noch nicht, womit Sie anfangen sollen. Der eigentliche Wert des Fahrplans ist die Reihenfolge. Er verhindert, dass Sie heute eine Heizung für ein ungedämmtes Haus auslegen und sie nach der Dämmung zu groß ist. Diesen Nutzen gibt es unabhängig von jedem Bonus.
Sie sanieren über mehrere Jahre. Zwischen der Erstellung des Fahrplans und der Umsetzung einer Maßnahme dürfen nach der heutigen Richtlinie bis zu 15 Jahre4 liegen. Ob die Regel so bestehen bleibt, können wir nicht vorhersagen.
Ihr Haus ist energetisch besonders schwach. Ab dem 1. Quartal 20276 gibt es für Dämmmaßnahmen an sogenannten Worst Performing Buildings einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten7. Er setzt grundsätzlich einen geförderten iSFP voraus, aber kein Mindestinvestitionsvolumen. Als Nachweis für den Gebäudezustand kommt zum Beispiel ein Bedarfsausweis der Klasse H infrage, den Sie bei unserer Schwestermarke ausweis-md erhalten.
Sie wollen den Zuschuss zur Beratung noch nutzen. Die Beratung selbst kann mit 50 %9 gefördert werden, höchstens 650 €10 beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 €11 ab 3 Wohneinheiten. Die Richtlinie endet am 31.12.202612, maßgeblich ist das Antragsdatum.
Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus oder eine WEG. Dort ist der Fahrplan oft die Grundlage für Beschlüsse und Rücklagenplanung. Die Schwelle für den Bonus liegt allerdings höher, weil sie mit der Zahl der Wohneinheiten steigt.
Wann sich ein iSFP nicht lohnt
Sie tauschen nur die Heizung. Für den Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus. Die Richtlinie nimmt Heizungsanlagen ausdrücklich vom iSFP-Bonus aus. Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) hat eigene Boni. Sinnvoll sind hier eine Heizlastberechnung und saubere Nachweise.
Sie planen eine einzelne Maßnahme unter der Schwelle. Neue Fenster oder die Dämmung der obersten Geschossdecke können beim Einfamilienhaus unter der Höchstgrenze ohne iSFP bleiben. Dann gibt es für diesen Antrag keinen Bonus. Der normale Fördersatz von 15 %5 steht Ihnen auch ohne Fahrplan offen.
Sie teilen Ihre Sanierung in viele kleine Anträge. Die Schwelle muss in jedem Antrag für sich erreicht werden. Eine Addition über mehrere Anträge gibt es nicht.
Sie sanieren in einem Zug zum Effizienzhaus. Für den KfW-Kredit 261 ist ohnehin eine vollständige Planung mit Energieeffizienz-Experten Pflicht. Im Merkblatt 261 stehen andere Boni; einen iSFP-Bonus führt es nicht auf. Außerdem schließen sich die Förderung von Einzelmaßnahmen und der Effizienzhaus-Kredit für 3 Jahre8 gegenseitig aus. Ein Fahrplan kann die Entscheidung zwischen beiden Wegen vorbereiten, ein Muss ist er dafür nicht.
Die Beratung ist für Ihr Gebäude nicht förderfähig. Das trifft zu, wenn der Bauantrag weniger als 10 Jahre13 zurückliegt oder wenn das Gebäude nicht ausschließlich dem Wohnen dient. Es trifft auch zu, wenn für dasselbe Gebäude schon ein Zuschuss ausgezahlt wurde und seitdem weniger als 4 Jahre14 vergangen sind, sofern der Eigentümer nicht gewechselt hat. Ein nicht geförderter Fahrplan löst keinen iSFP-Bonus aus.
Sie nutzen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Dafür brauchen Sie die Bescheinigung nach amtlichem Muster, keinen iSFP. Für dieselbe Maßnahme gibt es nie Förderung und Steuerermäßigung zugleich.
Drei Fragen für die eigene Einschätzung
- Planen Sie in den nächsten Jahren mehr als eine Maßnahme an Dach, Fassade, Fenstern oder Keller?
- Liegt mindestens ein Antrag voraussichtlich über der Höchstgrenze ohne iSFP für Ihr Gebäude?
- Ist die Reihenfolge der Schritte für Sie noch offen?
Bei dreimal Nein ist der Fahrplan für Sie wahrscheinlich nicht der richtige Einstieg. Bei einem Ja lohnt ein genauer Blick. Konkrete Beträge nennen wir erst, wenn wir das Gebäude aufgenommen haben. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.
Warum wir so offen abraten können
analyse-md verkauft und vermittelt keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster. Wir nehmen keine Provisionen von Dritten. Ob Sie später viel, wenig oder gar nicht sanieren, ändert an unserem Honorar nichts. Wenn der Fahrplan nicht passt, empfehlen wir die Einzelmaßnahme mit Baubegleitung oder den Heizungs-Service.
Das übernehmen wir für Sie
Unsere Leistung
Sanierungsfahrplan
Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?
- Festpreisinkl. 19 % USt
- 1.790,00 €
- Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
- −650,00 €
- Ihr Eigenanteil
- 1.140,00 €
Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.
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Häufige Fragen
Ist ein iSFP Pflicht, um Förderung zu bekommen?
Nein. Die Förderung von Einzelmaßnahmen und die Heizungsförderung gibt es auch ohne Fahrplan. Der iSFP ist Voraussetzung nur für den iSFP-Bonus und für den Dämm-Bonus bei besonders ineffizienten Gebäuden im Rahmen der Einzelmaßnahmen.
Muss ich alles umsetzen, was im Fahrplan steht?
Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung. Den Bonus gibt es für die Maßnahmen, die Sie tatsächlich nach dem Fahrplan umsetzen.
Kann ich den Fahrplan nachträglich erstellen lassen, wenn die Maßnahme schon beantragt ist?
Für den Bonus nicht. Der iSFP muss bei der Antragstellung der Maßnahme vorliegen.
Lohnt sich der Fahrplan, wenn ich ein Haus gerade erst kaufe?
Oft ja, weil die Reihenfolge der Schritte vor dem Einzug am leichtesten zu planen ist. Den Antrag für die Beratung können Kaufinteressenten stellen, sobald der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen ist.
Weiterlesen
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- BAFA-Zuschuss Energieberatung: Frist und Ende
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- Energieberatung und iSFP: Überblick
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6 Quellen mit Stand
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 – bundesanzeiger.de
- BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stand 21.08.2026 – energiewechsel.de
- Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 – bundesanzeiger.de
- Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 06.08.2024, BAnz AT 08.08.2024 B2 – bundesanzeiger.de
- Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
- Merkblatt Kredit Nr. 261 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
Fundstellen
- 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BEG-FAQ A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 30.000 € – Höchstgrenze förderfähiger Kosten erste Wohneinheit ohne iSFP, zugleich Mindestschwelle für den iSFP-Bonus; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3 und 8.4.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 8). Stand 11.10.2026
- 60.000 € – Höchstgrenze erste Wohneinheit mit iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 9). Stand 11.10.2026
- 15 Jahre – Umsetzung der iSFP-Maßnahme nach Erstellung des Fahrplans; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2. Quelle: BEG-RL, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 10.10.2026
- 15 % – Fördersatz Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 1. Quartal 2027 – Beginn des WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.3 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 5 Prozentpunkte (ab dem 1. Quartal 2027) – WPB-Bonus auf Dämmung, iSFP ist Voraussetzung; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.3; BEG-FAQ A.3.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.3 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 3 Jahre – Sperre zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und BEG Wohngebäude/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie, maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
- 10 Jahre – Mindestalter des Gebäudes (Bauantrag/Bauanzeige); EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
- 4 Jahre – früheste erneute Förderung nach Auszahlung, außer bei Eigentümerwechsel; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1; Änderung BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1 Absatz 3 (S. 3). Stand 10.10.2026
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