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Unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro

Wir sagen Ihnen, was sich an Ihrem Haus lohnt.

Und holen die Förderung dafür. Den Papierkram mit dem Amt übernehmen wir.

Sanierungsfahrplan 1.790,00 € · Sie zahlen nach bewilligtem Zuschuss voraussichtlich 1.140,00 €

Kostenlos · ohne Anmeldung · etwa eine Minute

Francois Bickel und Isabel Zimmerlinggelistete Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes

Sanierungsfahrplan · Einfamilienhaus
Festpreis1.790,00 €
Zuschuss, bis zu− 650,00 €
Sie zahlen1.140,00 €
inkl. 19 % USt, zzgl. Anfahrt
Was ein Sanierungsfahrplan zeigt

Ihr Haus, Schritt für Schritt besser.

Heute
AUSGANGSLAGE

Heute

Die Wärme geht durchs Dach, durch alte Fenster und mit der Heizung durch den Schornstein.

SCHRITT 1

Zuerst das Dach

Eine gedämmte Decke hält die Wärme im Haus. Oft der günstigste erste Schritt.

SCHRITT 2

Dann die Fenster

Neue Fenster passen zur Dämmung. In dieser Reihenfolge entsteht kein Schimmel.

SCHRITT 3

Dann die Heizung

Erst wenn weniger Wärme verloren geht, wird die neue Heizung kleiner und günstiger.

ERGEBNIS

Ihr Fahrplan

Er zeigt die Schritte in der richtigen Reihenfolge, mit Förderung für jeden Schritt.

Ein Beispiel. Ihr Fahrplan richtet sich nach Ihrem Haus, und Sie entscheiden, was Sie wann machen.

So läuft es ab

Fünf Schritte. Vier davon machen wir.

Am Beispiel Sanierungsfahrplan. Die Arbeit mit den Ämtern übernehmen wir.

  1. 1

    Förder-Check

    Drei kurze Fragen, ohne Anmeldung.

    Das machen Sie · 1 Minute
  2. 2

    Antrag beim BAFA

    Sie unterschreiben nur die Vollmacht. Den Antrag stellen wir.

    Das machen wir
  3. 3

    Besuch bei Ihnen

    Wir sehen uns Dach, Wände, Fenster und Heizung an.

    Das machen wir
  4. 4

    Ihr Fahrplan

    Wir erklären ihn in Ruhe, bei Ihnen oder am Telefon.

    Das machen wir
  5. 5

    Zuschuss

    Wir reichen den Nachweis ein. Das BAFA zahlt an Sie.

    Das machen wir
Preise

Ein Festpreis. Den Zuschuss rechnen wir Ihnen vor.

1

Sie zahlen uns 1.790,00 €, wenn Ihr Fahrplan fertig und besprochen ist.

2

Das BAFA zahlt Ihnen voraussichtlich bis zu 650,00 €2 direkt aus. Den Antrag stellen wir.

Sanierungsfahrplan
Ein- und Zweifamilienhaus
Festpreisinkl. 19 % USt, zzgl. Anfahrt1.790,00 €
Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zu · zahlt das BAFA direkt an Sie− 650,00 €
Ihr Eigenanteilwenn der Zuschuss voll bewilligt wird1.140,00 €

Sie zahlen den vollen Betrag an uns, erst wenn Ihr Fahrplan fertig und besprochen ist.

Lehnt das BAFA den Zuschuss ab, gilt der Auftrag nicht. Sie zahlen uns dann nichts.

Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. Anfahrt je Fahrt nach Entfernung, nicht im Festpreis. Sie zahlen den vollen Betrag an uns, den Zuschuss zahlen BAFA oder KfW direkt an Sie aus. Die Eigenanteile setzen voraus, dass der Zuschuss für unsere Leistung in voller Höhe bewilligt wird. Förderbeträge voraussichtlich; über die Bewilligung entscheiden BAFA oder KfW.

So rechnen wir: Das BAFA übernimmt bei der Energieberatung 50 %1 der Kosten, beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 650 €2, ab drei Wohnungen höchstens 850 €3. Gefördert wird die Beratung für Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens 10 Jahre5 zurückliegt. Bei der Baubegleitung übernimmt es 50 %6 unserer Kosten.

Die Förderkette

Erst der Fahrplan, dann mehr Zuschuss.

Der Sanierungsfahrplan öffnet die Tür zu mehr Förderung für Ihre späteren Arbeiten. Und unsere Baubegleitung wird zur Hälfte bezahlt.

  1. 1SanierungsfahrplanZeigt, was sich lohnt. Wird selbst gefördert: bis zu 650,00 €.
  2. 2BaubegleitungWir planen und prüfen die Baustelle. Das BAFA übernimmt 50 % davon.
  3. 3Ihre ArbeitenMit Fahrplan doppelt so viel förderfähig, dazu 5 Prozentpunkte Bonus.
Beispiel

Einfamilienhaus: Dach dämmen und Fenster tauschen für 50.000,00 €

Ohne Fahrplan

  • Zuschuss für die Arbeiten15 % von 30.000,00 €. Mehr ist ohne Fahrplan nicht förderfähig.4.500,00 €
  • Zuschuss Baubegleitung50 % von 2.990,00 €+ 1.495,00 €
  • Kosten BaubegleitungPaket Gebäudehülle− 2.990,00 €
  • Bleibt bei IhnenZuschüsse minus unsere Kosten3.005,00 €

Mit Fahrplan

  • Zuschuss für die Arbeiten15 % von 50.000,00 €7.500,00 €
  • Bonus für den Fahrplan5 Prozentpunkte auf die 20.000,00 € über 30.000,00 €+ 1.000,00 €
  • Zuschuss zum Fahrplanbis zu, vom BAFA+ 650,00 €
  • Zuschuss Baubegleitung50 % von 2.990,00 €+ 1.495,00 €
  • Kosten Fahrplan− 1.790,00 €
  • Kosten BaubegleitungPaket Gebäudehülle− 2.990,00 €
  • Bleibt bei IhnenZuschüsse minus unsere Kosten5.865,00 €

Mit Fahrplan bleiben voraussichtlich 2.860,00 € mehr bei Ihnen, obwohl Sie den Fahrplan bezahlen.

So haben wir gerechnet
  • Annahme: Einfamilienhaus, Dämmung und Fenster zusammen 50.000,00 €, ein Antrag im Kalenderjahr, Antrag am 28.10.2026.
  • Förderfähig ohne Fahrplan höchstens 30.000,00 €, mit Fahrplan 60.000,00 € je Haus und Kalenderjahr.BEG-Richtlinie Nr. 8.3
  • Zuschuss für Dämmung und Fenster: 15 %.BEG-Richtlinie Nr. 8.4.1
  • Bonus mit Fahrplan: 5 Prozentpunkte, nur auf den Teil über 30.000,00 €. Der Fahrplan muss beim Antrag vorliegen und selbst gefördert sein.BEG-Richtlinie Nr. 8.4.2, Merkblatt Nr. 4, FAQ A.3.2
  • Baubegleitung: 50 % Zuschuss, förderfähig bis 5.000,00 € je Haus und Jahr, nur mit unabhängigem Experten.BEG-Richtlinie Nr. 5.5, 8.3.1 b, 8.4.7
  • Zuschuss zum Fahrplan: höchstens 650,00 €.EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3
  • Unsere Festpreise: Sanierungsfahrplan 1.790,00 €, Paket Gebäudehülle 2.990,00 €.Preisliste analyse-md
  • Gerechnet mit den Funktionen des Regelwerks. Voraussichtlich, keine Zusage. Über den Zuschuss entscheidet das BAFA.
Und bei der KfW?

Dort bringt der Fahrplan kein Extra. Aber unsere Leistung wird mitgefördert.

KfW · Neue Heizung

Hier bringt der Fahrplan keinen Bonus. Unser Service wird aber mitgefördert.

Beispiel: Wärmepumpe für 25.000,00 €. Sie wohnen selbst im Haus, die alte Gasheizung ist über 20 Jahre alt.

  • Zuschuss für die Heizung30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus11.500,00 €
  • Mehr Zuschuss durch unseren Service790,00 € seines Preises zählen zu den Heizungskosten+ 363,40 €
  • Heizungs-Service kostet Sie unterm Strichstatt 990,00 €626,60 €
So haben wir gerechnet
  • Grundförderung 30 %.Merkblatt 458, S. 3
  • Klimabonus 16 % nur für Selbstnutzer, die eine alte Heizung ersetzen. Er sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %.Merkblatt 458, S. 3–4
  • Förderfähig höchstens 28.000,00 € für die erste Wohnung, ab 01.02.2027 27.250,00 €. Liegt die Heizung schon darüber, bringt der Service keinen Zuschuss.Merkblatt 458, S. 4
  • Fachplanung und Baubegleitung zählen bei der Heizung als Umfeldmaßnahme mit dem Heizungs-Fördersatz. Die Hilfe beim Antrag (200,00 € des Preises) ist nicht förderfähig.BEG-FAQ Nr. 1.21; Infoblatt förderfähige Maßnahmen Nr. 6
  • Einen Bonus für den Sanierungsfahrplan kennt die Heizungsförderung der KfW nicht. Gerechnet mit dem Regelwerk, Antrag am 28.10.2026.
KfW · Effizienzhaus

Auch hier kein Fahrplan-Bonus. Die Hälfte unserer Begleitung wird erlassen.

Beispiel: Einfamilienhaus, Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW-Kredit.

  • Effizienzhaus-BegleitungFestpreis9.900,00 €
  • Tilgungszuschuss der KfW50 %, die KfW schreibt ihn Ihrem Kredit gut− 4.950,00 €
  • Ihr Anteilnur mit KfW-Kredit4.950,00 €
So haben wir gerechnet
  • Tilgungszuschuss 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung, förderfähig bis 10.000,00 € je Vorhaben.Merkblatt 261, S. 6 und 10
  • Keine Auszahlung: Die KfW verrechnet den Zuschuss zu festen Zeitpunkten mit dem Kredit.Merkblatt 261, S. 10
  • Der Bonus für sehr schlechte Häuser (Worst Performing Building) hängt am Energiebedarf oder an einem Bedarfsausweis der schlechtesten Klasse, nicht am Fahrplan.Merkblatt 261, S. 9; Infoblatt Nr. 1.6
  • Wichtig: Nach einer BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es eine Zeit lang keine Effizienzhaus-Förderung für dasselbe Haus, und umgekehrt.BEG-FAQ A.5.4
Über uns

Zwei Experten. Ein fester Ansprechpartner.

Francois Bickel, Energieberater
„Ich sehe mir Ihr Haus selbst an und sage Ihnen ehrlich, was sich lohnt und was nicht.“
Francois BickelEnergieeffizienz-Experte · EB-Nr. 393107
Isabel Zimmerling, Energieberaterin
„Ich erkläre Ihnen den Fahrplan so, dass Sie jeden Schritt selbst einordnen können.“
Isabel ZimmerlingEnergieeffizienz-Expertin · EB-Nr. 393089

Wir verkaufen nur Beratung.

Keine Heizungen, keine Fenster, keine Handwerker. Wir nehmen keine Provisionen. Unser Honorar zahlen allein Sie.

So schreiben es auch die Förderregeln vor.

Häufige Fragen

Kurz gefragt.

Bekomme ich die Rechnung um den Zuschuss gekürzt?

Nein. Sie zahlen den vollen Preis an uns. Das BAFA überweist Ihnen den Zuschuss danach direkt. Wir reichen dafür alles ein.

Was passiert, wenn das BAFA ablehnt?

Dann gilt der Auftrag nicht, und Sie zahlen uns nichts. Das gilt für den Sanierungsfahrplan.

Muss jemand zu mir nach Hause kommen?

Ja, einmal. Ohne Besuch vor Ort gibt es keine Förderung. Das Abschlussgespräch geht mit Ihrer Zustimmung auch am Telefon.

Vermitteln Sie Handwerker?

Nein. So bleibt unser Rat unabhängig. Sie wählen den Fachbetrieb selbst.

Muss ich alles umsetzen, was im Fahrplan steht?

Nein. Sie entscheiden, was Sie wann machen.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Für den Zuschuss zur Beratung bis 31.12.20264. Den Antrag stellen wir für Sie.

Lieber erst sprechen?

Sie erreichen uns direkt. Mo–Fr 8–20 Uhr. info@analyse-md.de

0391 66099992

Oder wir rufen Sie zurück.

Wir nutzen Ihre Angaben für diesen Rückruf. Löschung: 180 Tage nach Eingang; besteht danach noch Kontakt, 6 Monate nach unserer letzten Antwort. Datenschutz

Fundstellen

6 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  2. 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  3. 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  4. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  5. 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
  6. 50 % – Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung (nur mit unabhängigem Experten); BEG-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 5.5, 8.4.7, 9.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.7 (S. 12). Stand 11.10.2026