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Für Käuferinnen und Käufer

Vor dem Notar wissen, worauf Sie sich einlassen.

Wir sehen uns das Haus mit Ihnen an. Und sagen Ihnen vor der Unterschrift, womit Sie rechnen müssen.

Kauf-Check 490,00 € Festpreis, zzgl. Anfahrt
Haus kaufen in drei Schritten

Erst prüfen. Dann unterschreiben. Dann gefördert planen.

  1. Kauf-Check

    Wir gehen mit Ihnen durchs Haus und sagen ehrlich, was auf Sie zukommt.

    490,00 € · ohne Zuschuss
  2. Notartermin

    Sie unterschreiben den Kaufvertrag. Ab jetzt dürfen Sie den Zuschuss beantragen.

    Ihr Termin
  3. Geförderter Fahrplan

    Wir stellen den Antrag und planen Ihre Sanierung.

    1.790,00 € · nach Zuschuss 1.140,00 €

Der Verkäufer muss nichts zahlen und nichts beantragen. Er öffnet nur die Tür.

Was der Kauf-Check umfasst

Ein Termin. Ein klares Bild.

Das ist dabei

  • Rundgang mit Ihnen: Dach, Wände, Fenster, Keller und Heizung
  • Unsere Einschätzung direkt vor Ort
  • Ein kurzer Bericht: Zustand, wichtigste Arbeiten mit grober Kostenspanne
  • Welche Förderung nach dem Kauf in Frage kommt
  • Pflichten für neue Eigentümer, und ein Hinweis zu „Jung kauft Alt“

Das ist nicht dabei

  • Ein Wertgutachten
  • Ein Gutachten über Bauschäden
  • Ein Energieausweis. Den legt der Verkäufer vor. Fehlt er, bekommt er ihn bei ausweis-md.
Preis

Warum es dafür keinen Zuschuss gibt.

Vor dem Kaufvertrag dürfen Käufer den Zuschuss für die Beratung noch nicht beantragen.

Der Kauf-Check wird nicht auf den späteren Fahrplan angerechnet. Ein Rabatt würde den Zuschuss kürzen.

Dafür wird der Besuch für den geförderten Fahrplan kürzer. Wir kennen Ihr Haus dann schon.

Kauf-Check vor dem Notartermin
eine Fahrt, ein Termin mit Ihnen
Festpreisinkl. 19 % USt, zzgl. Anfahrt490,00 €

Kein Zuschuss: vor dem Kaufvertrag nicht möglich.

Sie wissen vor der Unterschrift, womit Sie rechnen müssen.

Familie mit Kind? Denken Sie an „Jung kauft Alt“.

Die KfW gibt Familien einen günstigen Kredit für ein älteres Haus mit schlechter Energieklasse. Wichtig: Den Antrag stellen Sie vor dem Notartermin, über Ihre Bank. Über die Zusage entscheidet die KfW.

Schon unterschrieben?

Dann gibt es den Zuschuss für Ihren Fahrplan.

Mit dem Notarvertrag sind Sie antragsberechtigt. Den Antrag stellen wir, bevor die Beratung beginnt.

Das BAFA übernimmt voraussichtlich 50 %1 der Kosten, beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 650 €2.

Zum Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan
Ein- und Zweifamilienhaus
Festpreisinkl. 19 % USt, zzgl. Anfahrt1.790,00 €
Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zu · zahlt das BAFA direkt an Sie− 650,00 €
Ihr Eigenanteilwenn der Zuschuss voll bewilligt wird1.140,00 €

Sie zahlen den vollen Betrag an uns, erst wenn Ihr Fahrplan fertig und besprochen ist.

Lehnt das BAFA den Zuschuss ab, gilt der Auftrag nicht. Sie zahlen uns dann nichts.

Häufige Fragen

Was Käufer uns oft fragen.

Kann ich die geförderte Beratung schon vor dem Kauf beauftragen?

Den Zuschuss gibt es erst mit dem Notarvertrag. Vorher ist der Kauf-Check der richtige Weg. Der geförderte Fahrplan folgt nach dem Notartermin.

Muss der Verkäufer etwas tun?

Nein. Er muss nichts bezahlen und nichts beantragen. Er öffnet uns nur die Tür.

Ich will schnell Handwerker beauftragen. Worauf muss ich achten?

Unterschreiben Sie keinen festen Vertrag vor dem Förderantrag. Sonst gibt es für diese Arbeiten meist keinen Zuschuss mehr. Ein Vertrag mit Bedingung („gilt nur, wenn die Förderung kommt“) ist erlaubt.

Was, wenn sich die Sanierung nicht lohnt?

Dann sagen wir Ihnen das. Wir verdienen nicht an den Arbeiten.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

Fundstellen

2 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  2. 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026