Sie verwalten. Wir übernehmen die Energieberatung – vom Beschluss bis zum Zuschuss.
Wir bereiten alles vor, was die Gemeinschaft für die Entscheidung braucht, stellen den Antrag beim BAFA mit der Vollmacht der Gemeinschaft und erklären den Fahrplan in Ihrer Eigentümerversammlung. Bei Ihnen bleiben Weiterleiten, Abstimmen lassen und Unterschreiben.
Unsere Zusagen
Schnelle Antwort. In der Regel melden wir uns noch am selben Werktag.
Feste Ansprechpartner. Isabel Zimmerling und Francois Bickel – für alle Ihre Objekte.
Zügig bis zur Versammlung. Wir arbeiten zügig. Den Zeitplan für Ihr Objekt nennen wir Ihnen verbindlich im Angebot.
Wer für Ihre Gemeinschaften da ist

Francois BickelEnergieeffizienz-ExperteExpertenliste Nr. 393107
„Ich stelle den Fahrplan in Ihrer Versammlung vor und beantworte die Fragen aller Eigentümer.“

Isabel ZimmerlingEnergieeffizienz-ExpertinExpertenliste Nr. 393089
„Ich erkläre den Fahrplan so, dass alle Eigentümer mitreden können.“
Das übernehmen wir. Das bleibt bei Ihnen.
Sechs Schritte vom ersten Anruf bis zum Zuschuss auf dem Konto der Gemeinschaft.
Unterlagen
Machen wirWir schicken Ihnen eine Liste, was wir brauchen: Baujahr, Pläne, Verbräuche. Fehlendes fordern wir selbst an, wo Sie uns das erlauben.
Ihr TeilSie leiten weiter, was in der Verwaltung liegt.
Beschluss
Machen wirWir liefern das Angebot für die Beschlussvorlage und einen Erklärtext für die Einladung, den Sie übernehmen können.
Ihr TeilSie setzen den Punkt auf die Tagesordnung und lassen beschließen. Welche Mehrheit nötig ist, prüft Ihre Verwaltung oder Ihre Rechtsberatung.
Antrag beim BAFA
Machen wirAntragstellerin ist die Gemeinschaft. Wir stellen den Antrag als Bevollmächtigte, bevor die Beratung beginnt.
Ihr TeilSie unterschreiben die Vollmacht für die Gemeinschaft.
Besuch vor Ort
Machen wirWir nehmen das Gemeinschaftseigentum auf: Hülle, Dach, Keller, Heizung, Leitungen. Dieser Termin ist Pflicht für die Förderung.
Ihr TeilSie sorgen für Zugang zu den Technikräumen und zu einer Auswahl von Wohnungen.
Fahrplan und Versammlung
Machen wirSie bekommen den Sanierungsfahrplan für das ganze Haus. Auf Wunsch stellen wir ihn in der Versammlung vor und beantworten die Fragen der Eigentümer.
Ihr TeilSie laden zur Versammlung ein. Die Bestätigung der Erläuterung unterschreiben Sie und wir gemeinsam.11
Nachweis und Zuschuss
Machen wirWir reichen den Nachweis beim BAFA ein. Den Zuschuss zahlt das BAFA an die Gemeinschaft aus.
Ihr TeilSie geben uns die Kontoverbindung der Gemeinschaft.
Fristen, die wir für Sie im Blick behalten
- Antrag beim BAFAFür den Zuschuss zur Beratung zählt das Datum des Antrags, nicht das der Versammlung.bis 31.12.20268
- Beratung abschließenAb Zugang des Bescheids; maßgeblich ist das Ende, das im Bescheid steht.9 Monate6
- Erläuterung in der VersammlungAb Zugang des Bescheids – das passt zum Rhythmus der ordentlichen Versammlungen.bis zu 2 Jahre5
Mehr Förderung, je mehr Wohnungen
Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Höchstbeträge mit jeder Wohnung. Hier die Regeln und ein durchgerechnetes Beispiel.
| Förderung · Wofür | Ein- und Zweifamilienhaus | Mehrfamilienhaus | Beispiel: Haus mit 6 Wohnungen |
|---|---|---|---|
| SanierungsfahrplanZuschuss zur Beratung (BAFA) | höchstens 650,00 € | ab 3 Wohnungen höchstens 850,00 €; dazu die Erläuterung in der Versammlung, höchstens 250,00 € | 850,00 € + 250,00 €Höchstbeträge, je einmal |
| Dämmung, Fenster, LüftungZuschuss für Einzelmaßnahmen (BAFA) | 30.000 € förderfähig, mit Sanierungsfahrplan 60.000 € | 1. Wohnung 30.000 €, 2. bis 6. je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 € – mit Sanierungsfahrplan 60.000 €, je 30.000 € und je 15.000 €; je Haus und Kalenderjahr | bis 36.750,00 €Mit Fahrplan: 210.000,00 € × 15 % = 31.500,00 € plus 5 Prozentpunkte Bonus auf die 105.000,00 € über der Grenze ohne Fahrplan = 5.250,00 €. Ohne Fahrplan: 105.000,00 € × 15 % = 15.750,00 € |
| Baubegleitungzu Dämmung, Fenster, Lüftung (BAFA) | 5.000 € förderfähig | ab 3 Wohnungen 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € förderfähig; je Haus und Kalenderjahr | bis 6.000,00 €6 × 2.000 € = 12.000 € förderfähig × 50 % |
| Neue HeizungZuschuss der KfW (Programm 458) | 28.000 € förderfähig | 1. Wohnung 28.000 €, 2. bis 6. je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 €. Der Betrag der 1. Wohnung sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € | bis 30.900,00 €28.000 € + 5 × 15.000 € = 103.000 € förderfähig × 30 % Grundförderung. Die Boni für Tempo und Einkommen gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. |
| KomplettsanierungEffizienzhaus mit KfW-Kredit (Programm 261) | Baubegleitung 10.000 € förderfähig | Kredit bis 150.000 € je Wohnung; Baubegleitung 4.000 € je Wohnung, höchstens 40.000 € je Vorhaben | bis 12.000,00 €Baubegleitung 6 × 4.000 € = 24.000 € × 50 % Tilgungszuschuss – nur mit Kredit, die KfW schreibt ihn dem Kredit gut. Kredit bis 900.000 €. |
Sanierungsfahrplan
Zuschuss zur Beratung (BAFA)
Ein- und Zweifamilienhaus: höchstens 650,00 €
Mehrfamilienhaus: ab 3 Wohnungen höchstens 850,00 €; dazu die Erläuterung in der Versammlung, höchstens 250,00 €
Beispiel 6 Wohnungen850,00 € + 250,00 €
Höchstbeträge, je einmal
Dämmung, Fenster, Lüftung
Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BAFA)
Ein- und Zweifamilienhaus: 30.000 € förderfähig, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €
Mehrfamilienhaus: 1. Wohnung 30.000 €, 2. bis 6. je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 € – mit Sanierungsfahrplan 60.000 €, je 30.000 € und je 15.000 €; je Haus und Kalenderjahr
Beispiel 6 Wohnungenbis 36.750,00 €
Mit Fahrplan: 210.000,00 € × 15 % = 31.500,00 € plus 5 Prozentpunkte Bonus auf die 105.000,00 € über der Grenze ohne Fahrplan = 5.250,00 €. Ohne Fahrplan: 105.000,00 € × 15 % = 15.750,00 €
Baubegleitung
zu Dämmung, Fenster, Lüftung (BAFA)
Ein- und Zweifamilienhaus: 5.000 € förderfähig
Mehrfamilienhaus: ab 3 Wohnungen 2.000 € je Wohnung, höchstens 20.000 € förderfähig; je Haus und Kalenderjahr
Beispiel 6 Wohnungenbis 6.000,00 €
6 × 2.000 € = 12.000 € förderfähig × 50 %
Neue Heizung
Zuschuss der KfW (Programm 458)
Ein- und Zweifamilienhaus: 28.000 € förderfähig
Mehrfamilienhaus: 1. Wohnung 28.000 €, 2. bis 6. je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 €. Der Betrag der 1. Wohnung sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €
Beispiel 6 Wohnungenbis 30.900,00 €
28.000 € + 5 × 15.000 € = 103.000 € förderfähig × 30 % Grundförderung. Die Boni für Tempo und Einkommen gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
Komplettsanierung
Effizienzhaus mit KfW-Kredit (Programm 261)
Ein- und Zweifamilienhaus: Baubegleitung 10.000 € förderfähig
Mehrfamilienhaus: Kredit bis 150.000 € je Wohnung; Baubegleitung 4.000 € je Wohnung, höchstens 40.000 € je Vorhaben
Beispiel 6 Wohnungenbis 12.000,00 €
Baubegleitung 6 × 4.000 € = 24.000 € × 50 % Tilgungszuschuss – nur mit Kredit, die KfW schreibt ihn dem Kredit gut. Kredit bis 900.000 €.
Wird nur ein Teil der Wohnungen saniert, gilt der Höchstbetrag anteilig: der Betrag für das ganze Haus, verteilt zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen, mal die betroffenen Wohnungen. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus schließen sich zeitweise aus: Wer eine Förderung für Einzelmaßnahmen abrechnet, kann für 3 Jahre9 keinen Effizienzhaus-Kredit KfW 261 für dasselbe Gebäude erhalten, und umgekehrt.
Für Ihr Haus rechnen wir den Weg mit dem meisten Zuschuss. Verbindlich wird es nach dem Besuch vor Ort; über die Bewilligung entscheiden BAFA und KfW.
Was die Förderung für die WEG vorsieht
Das BAFA kann die Energieberatung mit 50 %1 des förderfähigen Honorars bezuschussen, ab drei Wohneinheiten höchstens mit 850 €2. Hinzu kommt ein eigener Zuschuss für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung: 100 %3 des Honorars, höchstens 250 €4, einmal je WEG.10
Gefördert wird nur, wenn die Anlage ausschließlich Wohnzwecken dient und ihr Bauantrag mindestens 10 Jahre7 zurückliegt. Für den Beschluss zählt der Kalender: Die Richtlinie endet am 31.12.20268, und es kommt auf das Datum des Antrags an, nicht auf das der Versammlung. Die Entscheidung über den Zuschuss trifft das BAFA.
Feste Ansprechpartner, alle Objekte im Blick
In Ihrem Konto sehen Sie jede Gemeinschaft mit Stand, Fristen und der einen Sache, die gerade bei Ihnen liegt.
Rahmenvereinbarung ohne Abnahmepflicht. Die Festpreise unserer Preisliste gelten ein Jahr lang für alle Ihre Objekte.
Eine Anfahrt für mehrere Objekte. Besuchen wir mehrere Ihrer Objekte am selben Tag, berechnen wir die Anfahrt nur einmal und teilen sie auf die Objekte auf.
Vorlagen ohne Aufpreis. Erklärtext für die Einladung und Angebot als Vorlage für den Beschluss.
Alle Objekte auf einen Blick. Eine Übersicht in Ihrem Konto. Rechnung je Gemeinschaft, plus Sammelübersicht für Ihre Buchhaltung.
Warum kein Mengenrabatt? Ein Rabatt verringert den Zuschuss des BAFA für die Gemeinschaft. Deshalb sparen Sie bei uns an Aufwand und Anfahrt, nicht am Zuschuss.
Wenn später die Heizung getauscht wird
Für die Heizungsförderung KfW 458 gelten in der WEG eigene Regeln. Eine besondere Vollmacht aller Mitglieder verlangt die KfW nur, wenn es um Gemeinschaftseigentum geht und die Gemeinschaft keinen Verwalter hat. Dann unterschreiben alle Mitglieder; die Vollmacht wird mit dem Nachweis hochgeladen.12 Wie der Antrag in Ihrer Gemeinschaft zu stellen ist, klären wir vor dem Auftrag an den Heizungsbauer.
Neutral gegenüber allen Eigentümern
Weder verkaufen noch vermitteln wir Handwerksleistungen, Heizungen oder Fenster, und Provisionen von Dritten nehmen wir nicht an. Für Beirat und Verwaltung heißt das: Der Fahrplan folgt dem Gebäude, nicht einem Angebot. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.
Förder-Check starten: WEGHäufige Fragen
Wer stellt den Antrag: die Verwaltung oder die Gemeinschaft?
Antragstellerin ist die Gemeinschaft. Wir stellen den Antrag als Bevollmächtigte; die Verwaltung unterschreibt die Vollmacht für die Gemeinschaft.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss?
Das beurteilen wir nicht, denn wir beraten nicht rechtlich. Wir bereiten Angebot und Erklärtext vor; die Mehrheitsregeln prüft Ihre Verwaltung oder Ihre Rechtsberatung.
Wie werden die Kosten auf die Eigentümer verteilt?
Unsere Rechnung geht an die Gemeinschaft, die Erläuterung in der Versammlung weisen wir gesondert aus. Wie die Kosten verteilt werden, regelt Ihre Gemeinschaft.
Geht die Erläuterung auch in einer außerordentlichen Versammlung?
Die Förderung verlangt eine Erläuterung in einer Eigentümerversammlung und die Bestätigung durch uns und die Verwaltung. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.
Gilt der Zuschuss auch mit Läden im Erdgeschoss?
Nur, wenn der Wohnteil rechtlich ein eigenes Gebäude bildet. Grundsätzlich gilt der Zuschuss für Häuser, in denen ausschließlich gewohnt wird. Wir prüfen das vor dem Antrag.
Muss der Fahrplan vor dem Beschluss über Maßnahmen vorliegen?
Für den Bonus bei Einzelmaßnahmen muss der geförderte Fahrplan schon beim Antrag für die Maßnahme vorliegen. Planen Sie die Reihenfolge der Beschlüsse entsprechend.
Fragen zu Ihren Objekten? Sprechen Sie uns an.
Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg
Fundstellen
12 Quellen mit Stand und Fundstelle
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab drei Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 100 % – Fördersatz der Erläuterung in der Eigentümerversammlung; BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abruf 10.10.2026. Die EBW-Richtlinie (Nr. 7.2 in der Fassung der Änderung BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3) nennt nur den Höchstbetrag; er geht im Zweifel vor. Quelle: BAFA-Webseite EBW, BAFA-Programmseite EBW, FAQ „Wie wird gefördert und in welchem Umfang?“. Stand 10.10.2026
- 250 € – Höchstzuschuss WEG-Erläuterung, einmal je WEG; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), zweiter Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 2 Jahre – Bewilligungszeitraum für die WEG-Erläuterung, höchstens so lange nach Zugang des Zuwendungsbescheids; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3 Absatz 2 (S. 4). Stand 10.10.2026
- 9 Monate – Zeit für die Durchführung der Beratung ab Bescheid; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3 Absatz 2 (S. 4). Stand 10.10.2026
- 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
- 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
- Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3.
- BAFA-Formular „Bestätigung der Erläuterung des iSFP in einer Eigentümerversammlung“ (ebw_erl).
- KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 6; KfW-Formular „Vollmacht zur Antragstellung für eine WEG“ (Stand 05/2024).