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Heizungs-Service · Zuschuss der KfW für die neue Heizung

Ihr Heizungszuschuss braucht zwei Bestätigungen. Die erstellen wir.

Die KfW, die Förderbank des Bundes, gibt einen Zuschuss zur neuen Heizung (Programm 458). Dafür braucht es zwei Bestätigungen von einem Experten. Wir erstellen sie. Eine Heizung verkaufen wir Ihnen nicht.

Was enthalten ist

Vier Schritte. Zwei Stempel für die KfW.

  1. Heizlast berechnen

    Wie viel Wärme Ihr Haus braucht, nach der Norm DIN EN 12831. Danach legt Ihr Fachbetrieb die neue Heizung aus.

  2. Bestätigung zum Antrag (BzA)

    Wir erstellen sie im Expertenportal der KfW, mit den vollen Kosten. Ohne sie gibt es keinen Antrag.

  3. Bestätigung nach Durchführung (BnD)

    Nach dem Einbau bestätigen wir, dass alles umgesetzt ist. Damit reichen Sie Ihre Nachweise ein.

  4. Antragslotse für „Meine KfW“

    Wir führen Sie Schritt für Schritt durch Ihren Antrag und prüfen Ihre Unterlagen, bevor Sie sie hochladen.

Ihr Fördersatz

Grundförderung für alle. Boni, wenn Sie selbst darin wohnen.

Die Sätze gelten für die förderfähigen Kosten. Für die erste Wohnung sind das höchstens 28.000 €1.

  • Grundförderung

    30 %2, auch wenn Sie das Haus vermieten.

  • Klimageschwindigkeitsbonus

    16 %3, wenn Sie selbst darin wohnen und eine alte, noch funktionierende Heizung ersetzen, etwa mit Öl oder Kohle.

  • Einkommensbonus

    Bis zu 40 %4, wenn Sie selbst darin wohnen und Ihr Haushalt bis 50.000 €5 im Jahr versteuert. Je weniger, desto mehr Bonus.

Zusammen höchstens 70 %6. Mit dem höchsten Einkommensbonus sind es 80 %7.

Ihr Fördersatz30 %

Grob, aus den Sätzen oben. Verbindlich nach der Aufnahme.

Ab 01.02.20278 sinkt die Kostengrenze halbjährlich um 750 €9. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme. Über die Zusage entscheidet die KfW. Die Boni erklären die Ratgeber zum Klimageschwindigkeitsbonus und zum Einkommensbonus.

Was Sie selbst tun

Erst der Antrag. Dann geht es los.

Den Antrag stellt nur der Eigentümer selbst, im Kundenportal „Meine KfW“. Wir dürfen das nicht für Sie übernehmen, wir begleiten Sie dabei.

Ihre Merkliste0 von 4 erledigt

Den Antrag im Einzelnen zeigt der Ratgeber KfW 458 beantragen: Schritt für Schritt.

Ablauf

Fünf Schritte bis zum Zuschuss.

  1. 1

    Förder-Check und Erstgespräch

    Eine Minute online, dann ein kurzes Gespräch.

    Wir zusammen mit Ihnen
  2. 2

    Besuch und Heizlast

    Wir nehmen Ihr Haus auf und rechnen aus, wie viel Wärme es braucht.

    Das machen wir
  3. 3

    Angebot und BzA

    Ihr Fachbetrieb macht ein Angebot, wir erstellen die BzA. Dann schließen Sie den Vertrag mit Bedingung.

    Wir zusammen mit Ihnen
  4. 4

    Ihr Antrag

    Sie stellen ihn in „Meine KfW“, vor dem Baustart. Unser Antragslotse führt Sie hindurch.

    Das machen Sie
  5. 5

    Einbau und BnD

    Nach dem Einbau erstellen wir die BnD. Sie reichen die Nachweise ein, die KfW zahlt aus.

    Wir zusammen mit Ihnen
Unabhängig

Wir verkaufen keine Heizung.

analyse-md verkauft und vermittelt keine Heizungen und keine Handwerksleistungen und nimmt keine Provisionen von Dritten. Mit unserer Heizlast vergleichen Sie die Angebote mehrerer Fachbetriebe.

Planen Sie später ein Effizienzhaus, sprechen Sie uns vor dem Antrag an. Die Heizungsförderung und die Effizienzhaus-Förderung KfW 261 schließen sich gegenseitig aus, und zwar für 3 Jahre13 ab dem eingereichten Nachweis.

So bezahlen Sie

Sie zahlen, was erledigt ist.

  1. Der Auftrag gilt sofort.

    Wir rechnen ab, sobald ein Schritt erledigt ist.

  2. Den Antrag stellen Sie selbst

    im Kundenportal „Meine KfW“. Wir führen Sie Schritt für Schritt hindurch.

  3. Die KfW zahlt den Zuschuss an Sie,

    nach dem Einbau und Ihren Nachweisen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kann mein Heizungsbauer die BzA nicht selbst erstellen?

Doch, das ist zulässig. Experten und Fachbetriebe können die Bestätigung im Expertenportal erstellen. Unser Angebot richtet sich an alle, die Planung und Verkauf trennen möchten.

Können Sie den Antrag für mich stellen?

Nein. Den Antrag stellt nur der Eigentümer selbst in „Meine KfW“. Wir bereiten die Bestätigungen vor und begleiten Sie durch die Eingabe.

Wird der Heizungs-Service gefördert?

Zum Teil. Heizlastberechnung, BzA und BnD sind als Umfeldmaßnahme mit dem Fördersatz der Heizung förderfähig, sofern die Kostengrenze nicht ausgeschöpft ist. Der Antragslotse ist es nicht.

Brauche ich einen hydraulischen Abgleich?

Was das ist und wann er für die Förderung verlangt wird, erklärt der Ratgeber Hydraulischer Abgleich.

Wann brauche ich eine Heizlastberechnung?

Dazu lesen Sie den Ratgeber Heizlastberechnung.

Bereit für die neue Heizung?

Erst der Förder-Check, dann ein kurzes Gespräch. Wir sagen Ihnen offen, welche Boni für Sie in Frage kommen.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

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Fundstellen

13 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 28.000 € – förderfähige Kosten 1. Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  2. 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
  3. 16 % – Klimageschwindigkeitsbonus, nur Selbstnutzer; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  4. 40 % – Einkommensbonus Stufe 1; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Einkommensbonus Buchst. a. Stand 11.10.2026
  5. 50.000 € – Einkommensgrenze der Stufe 3 (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen), darüber kein Einkommensbonus; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Einkommensbonus Buchst. c. Stand 11.10.2026
  6. 70 % – Höchstfördersatz; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Abschnitt „Obergrenze des Fördersatzes …“. Stand 11.10.2026
  7. 80 % – Höchstfördersatz bei Einkommensbonus Stufe 1; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  8. 01.02.2027 – Beginn der Absenkung der Kostengrenze; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  9. 750 € – halbjährliche Absenkung der Kostengrenze 1. Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  10. KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 6, Abschnitte „Antragstellung“ und „Vorhabenbeginn“ (Liefer- oder Leistungsvertrag unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Zusage).
  11. 36 Monate – Umsetzung ab Zusage; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 7. Quelle: M458, S. 7, Abschnitt „Bewilligungszeitraum“. Stand 11.10.2026
  12. 6 Monate – Nachweis nach der letzten Rechnung, spätestens nach Bewilligungsende; maßgeblich ist das Datum in der Zusage; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 7. Quelle: M458, S. 7, Abschnitt „Bewilligungszeitraum“. Stand 11.10.2026
  13. 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026