Zum Inhalt springen
Energieberatung · Eigentümergemeinschaft (WEG)

Eine Grundlage, die alle Eigentümer verstehen.

Eine Eigentümergemeinschaft entscheidet gemeinsam. Der Sanierungsfahrplan zeigt allen, was am Haus zu tun ist, in welcher Reihenfolge und mit welcher Förderung. Auf Wunsch stellen wir ihn in Ihrer Versammlung vor.

Die Versammlung

Vom Fahrplan zum Beschluss.

  • Ein Fahrplan für das ganze Haus

    Aufnahme vor Ort, Sanierungsfahrplan, Abschlussgespräch.

  • Erklärt in Ihrer Versammlung

    Wir stellen den Fahrplan vor und beantworten die Fragen der Eigentümer.

  • Antrag und Nachweis beim BAFA

    Die Gemeinschaft gibt uns die Vollmacht, wir erledigen das Verfahren.

  • Neutral

    Wir verkaufen und vermitteln keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster. Provisionen von Dritten nehmen wir nicht.

Sie sind Verwalter? Hier steht, was wir Ihnen abnehmen, und was bei Ihnen bleibt.

Förderung

Zweimal Zuschuss für die Gemeinschaft.

Die WEG ist selbst antragsberechtigt. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

  • Für den Fahrplan 50 %1 des Honorars, ab drei Wohnungen höchstens 850 €2.
  • Für die Erläuterung in der Versammlung Zusätzlich 100 %3 des Honorars dafür, höchstens 250 €4, einmal je Gemeinschaft.
Erläuterung in der Versammlung
auf Wunsch, zusätzlich zum Fahrplan
Festpreisinkl. 19 % USt, zzgl. Anfahrt500,00 €
Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zu · zahlt das BAFA an die Gemeinschaft− 250,00 €
Eigenanteil der Gemeinschaftwenn der Zuschuss voll bewilligt wird250,00 €

Beide Eigenanteile gelten, wenn das BAFA den Zuschuss in voller Höhe bewilligt. Bei der Erläuterung zusätzlich nur, wenn die Gemeinschaft die Vorsteuer nicht abziehen darf.

Fristen

Es zählt der Tag des Antrags.

  • Ein Wohnhaus, alt genug

    Im Haus wird nur gewohnt, und der Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre5 zurück.

  • Antrag vor dem Start

    Er ist gestellt, bevor die Beratung beginnt, und erreicht das BAFA bis 31.12.20266.

  • Zeit für die Beratung

    9 Monate7 ab dem Bescheid. Für die Erläuterung in der Versammlung bis zu 2 Jahre8 ab Zugang des Bescheids.

  • Zwei Unterschriften

    Die Erläuterung bestätigen der Berater und die Verwaltung auf einem Formular des BAFA.

Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Beschluss oder der Termin der Versammlung. Fassen Sie den Beschluss deshalb rechtzeitig.

Ablauf

Fünf Schritte bis zum Zuschuss.

  1. 1

    Förder-Check

    Verwaltung oder Beirat prüfen in einer Minute, ob die Beratung förderfähig ist.

    Das machen Sie
  2. 2

    Angebot und Beschluss

    Die Gemeinschaft beschließt den Auftrag und gibt uns die Vollmacht. Solange der Antrag nicht gestellt ist, schließen wir den Auftrag nur unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung.

    Das machen Sie
  3. 3

    Antrag

    Wir stellen ihn beim BAFA, bevor die Beratung beginnt.

    Das machen wir
  4. 4

    Besuch und Fahrplan

    Die Aufnahme vor Ort ist Pflicht.

    Wir zusammen mit Ihnen
  5. 5

    Versammlung und Nachweis

    Wir stellen den Fahrplan in der Versammlung vor und reichen den Nachweis ein. Den bewilligten Zuschuss zahlt das BAFA an die Gemeinschaft.

    Das machen wir

Was Verwaltung und Beirat im Einzelnen vorbereiten, steht auf der Seite Sanierungsfahrplan für die WEG: Ablauf für Verwalter und Beirat.

Nach dem Fahrplan

Drei Dinge, die Sie früh wissen sollten.

  1. Der Bonus wirkt erst über einer Grenze

    Bei Einzelmaßnahmen gibt es den Bonus des Fahrplans nur auf die Kosten über der Grenze ohne Fahrplan. Diese Grenze hängt an der Zahl der Wohnungen. Mehr dazu im Ratgeber iSFP-Bonus: ab welcher Summe wirkt er?

  2. Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus

    Beide schließen sich für eine Sperrzeit gegenseitig aus. Die Heizungsförderung KfW 458 zählt dabei zu den Einzelmaßnahmen.

  3. Begleitung beim Bauen

    Die Umsetzung begleiten wir als unabhängige Experten mit unserer Baubegleitung.

So bezahlen Sie

Erst der Bescheid, dann die Beratung.

  1. Die Gemeinschaft gibt uns die Vollmacht.

    Wir stellen den Antrag beim BAFA und führen das Verfahren.

  2. Der Auftrag gilt, sobald der Bescheid des BAFA zugeht.

    Lehnt das BAFA ab, zahlt die Gemeinschaft nichts.

  3. Die Rechnung kommt nach der Übergabe

    des Fahrplans und seiner Erläuterung, zuzüglich Anfahrt. Den Zuschuss zahlt das BAFA an die Gemeinschaft.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wer stellt den Antrag für die WEG?

Wir, als Bevollmächtigte der Gemeinschaft. Die Vollmacht unterzeichnet, wer die WEG vertritt, in der Regel die Verwaltung.

Bekommt jeder Eigentümer einen eigenen Zuschuss?

Nein. Gefördert wird die Beratung für das Gebäude der Gemeinschaft. Die WEG zahlt den vollen Rechnungsbetrag, das BAFA zahlt den Zuschuss an die WEG.

Können Sie auch online an der Versammlung teilnehmen?

Das klären wir mit Ihnen und der Verwaltung vor dem Termin. Planen Sie zunächst mit unserer Teilnahme vor Ort.

Unsere WEG hat nur wenige Einheiten. Lohnt sich das?

Das hängt vom Zustand des Gebäudes und von Ihren Plänen ab. Der Förder-Check zeigt, ob die Beratung förderfähig ist. Ob sich ein Fahrplan rechnet, sagen wir Ihnen nach dem Erstgespräch offen.

Bereit für Ihre Versammlung?

Für den Fahrplan zahlt die Gemeinschaft voraussichtlich 1.740,00 €, wenn der Zuschuss bewilligt wird. Lehnt das BAFA ab, zahlt sie nichts.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

Jetzt beauftragen

Fundstellen

8 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  2. 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  3. 100 % – Fördersatz der Erläuterung in der Eigentümerversammlung; BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abruf 10.10.2026. Die EBW-Richtlinie (Nr. 7.2 in der Fassung der Änderung BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3) nennt nur den Höchstbetrag; er geht im Zweifel vor. Quelle: BAFA-Webseite EBW, BAFA-Programmseite EBW, FAQ „Wie wird gefördert und in welchem Umfang?“. Stand 10.10.2026
  4. 250 € – Höchstzuschuss WEG-Erläuterung, einmal je WEG; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), zweiter Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  5. 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
  6. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  7. 9 Monate – Zeit für die Durchführung der Beratung ab Bescheid; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3 Absatz 2 (S. 4). Stand 10.10.2026
  8. 2 Jahre – Bewilligungszeitraum für die WEG-Erläuterung, höchstens so lange nach Zugang des Zuwendungsbescheids; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3 Absatz 2 (S. 4). Stand 10.10.2026