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Sanierungsfahrplan · Ein- und Zweifamilienhaus

Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?

Ihr Sanierungsfahrplan zeigt es Schritt für Schritt. Mit Förderung für jeden Schritt.

Was Sie bekommen

Ein Plan, den Sie verstehen.

Für jeden Schritt: was er bringt, was er ungefähr kostet und welche Förderung es gibt.

Ihr Sanierungsfahrplan

Ihr Haus heute und der Weg zum Ziel.

Beispiel. Ihr Fahrplan richtet sich nach Ihrem Haus. Sie entscheiden, was Sie wann machen.

Was der Fahrplan später bringt

Erst der Fahrplan, dann mehr Zuschuss.

Mit Fahrplan fördert das BAFA bei Dämmung und Fenstern doppelt so hohe Kosten und gibt einen Bonus obendrauf. Unsere Baubegleitung zahlt es zur Hälfte.

  1. 1SanierungsfahrplanZeigt, was sich lohnt. Wird selbst gefördert: bis zu 650,00 €.
  2. 2BaubegleitungWir planen und prüfen die Baustelle. Das BAFA übernimmt 50 % davon.
  3. 3Ihre ArbeitenMit Fahrplan doppelt so viel förderfähig, dazu 5 Prozentpunkte Bonus.
Beispiel

Einfamilienhaus: Dach dämmen und Fenster tauschen für 50.000,00 €

Ohne Fahrplan

  • Zuschuss für die Arbeiten15 % von 30.000,00 €. Mehr ist ohne Fahrplan nicht förderfähig.4.500,00 €
  • Zuschuss Baubegleitung50 % von 2.990,00 €+ 1.495,00 €
  • Kosten BaubegleitungPaket Gebäudehülle− 2.990,00 €
  • Bleibt bei IhnenZuschüsse minus unsere Kosten3.005,00 €

Mit Fahrplan

  • Zuschuss für die Arbeiten15 % von 50.000,00 €7.500,00 €
  • Bonus für den Fahrplan5 Prozentpunkte auf die 20.000,00 € über 30.000,00 €+ 1.000,00 €
  • Zuschuss zum Fahrplanbis zu, vom BAFA+ 650,00 €
  • Zuschuss Baubegleitung50 % von 2.990,00 €+ 1.495,00 €
  • Kosten Fahrplan− 1.790,00 €
  • Kosten BaubegleitungPaket Gebäudehülle− 2.990,00 €
  • Bleibt bei IhnenZuschüsse minus unsere Kosten5.865,00 €

Mit Fahrplan bleiben voraussichtlich 2.860,00 € mehr bei Ihnen, obwohl Sie den Fahrplan bezahlen.

So haben wir gerechnet
  • Annahme: Einfamilienhaus, Dämmung und Fenster zusammen 50.000,00 €, ein Antrag im Kalenderjahr, Antrag am 28.10.2026.
  • Förderfähig ohne Fahrplan höchstens 30.000,00 €, mit Fahrplan 60.000,00 € je Haus und Kalenderjahr.BEG-Richtlinie Nr. 8.3
  • Zuschuss für Dämmung und Fenster: 15 %.BEG-Richtlinie Nr. 8.4.1
  • Bonus mit Fahrplan: 5 Prozentpunkte, nur auf den Teil über 30.000,00 €. Der Fahrplan muss beim Antrag vorliegen und selbst gefördert sein.BEG-Richtlinie Nr. 8.4.2, Merkblatt Nr. 4, FAQ A.3.2
  • Baubegleitung: 50 % Zuschuss, förderfähig bis 5.000,00 € je Haus und Jahr, nur mit unabhängigem Experten.BEG-Richtlinie Nr. 5.5, 8.3.1 b, 8.4.7
  • Zuschuss zum Fahrplan: höchstens 650,00 €.EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3
  • Unsere Festpreise: Sanierungsfahrplan 1.790,00 €, Paket Gebäudehülle 2.990,00 €.Preisliste analyse-md
  • Gerechnet mit den Funktionen des Regelwerks. Voraussichtlich, keine Zusage. Über den Zuschuss entscheidet das BAFA.
Und bei der KfW?

Dort bringt der Fahrplan kein Extra. Aber unsere Leistung wird mitgefördert.

KfW · Neue Heizung

Hier bringt der Fahrplan keinen Bonus. Unser Service wird aber mitgefördert.

Beispiel: Wärmepumpe für 25.000,00 €. Sie wohnen selbst im Haus, die alte Gasheizung ist über 20 Jahre alt.

  • Zuschuss für die Heizung30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus11.500,00 €
  • Mehr Zuschuss durch unseren Service790,00 € seines Preises zählen zu den Heizungskosten+ 363,40 €
  • Heizungs-Service kostet Sie unterm Strichstatt 990,00 €626,60 €
So haben wir gerechnet
  • Grundförderung 30 %.Merkblatt 458, S. 3
  • Klimabonus 16 % nur für Selbstnutzer, die eine alte Heizung ersetzen. Er sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %.Merkblatt 458, S. 3–4
  • Förderfähig höchstens 28.000,00 € für die erste Wohnung, ab 01.02.2027 27.250,00 €. Liegt die Heizung schon darüber, bringt der Service keinen Zuschuss.Merkblatt 458, S. 4
  • Fachplanung und Baubegleitung zählen bei der Heizung als Umfeldmaßnahme mit dem Heizungs-Fördersatz. Die Hilfe beim Antrag (200,00 € des Preises) ist nicht förderfähig.BEG-FAQ Nr. 1.21; Infoblatt förderfähige Maßnahmen Nr. 6
  • Einen Bonus für den Sanierungsfahrplan kennt die Heizungsförderung der KfW nicht. Gerechnet mit dem Regelwerk, Antrag am 28.10.2026.
KfW · Effizienzhaus

Auch hier kein Fahrplan-Bonus. Die Hälfte unserer Begleitung wird erlassen.

Beispiel: Einfamilienhaus, Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW-Kredit.

  • Effizienzhaus-BegleitungFestpreis9.900,00 €
  • Tilgungszuschuss der KfW50 %, die KfW schreibt ihn Ihrem Kredit gut− 4.950,00 €
  • Ihr Anteilnur mit KfW-Kredit4.950,00 €
So haben wir gerechnet
  • Tilgungszuschuss 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung, förderfähig bis 10.000,00 € je Vorhaben.Merkblatt 261, S. 6 und 10
  • Keine Auszahlung: Die KfW verrechnet den Zuschuss zu festen Zeitpunkten mit dem Kredit.Merkblatt 261, S. 10
  • Der Bonus für sehr schlechte Häuser (Worst Performing Building) hängt am Energiebedarf oder an einem Bedarfsausweis der schlechtesten Klasse, nicht am Fahrplan.Merkblatt 261, S. 9; Infoblatt Nr. 1.6
  • Wichtig: Nach einer BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es eine Zeit lang keine Effizienzhaus-Förderung für dasselbe Haus, und umgekehrt.BEG-FAQ A.5.4
Im Festpreis enthalten

Alles drin. Auch der Papierkram.

  • Erstgespräch per Video
  • Besuch und Aufnahme vor Ort
  • Ihr Sanierungsfahrplan
  • Abschlussgespräch, am Telefon oder bei Ihnen
  • Antrag und Nachweis beim BAFA, durch uns
  • Bedarfsausweis als Grundlage, von ausweis-md
  • Umsetzungsgespräch mit Förderplan je Schritt
  • Förder-Übersicht für Ihre späteren Anträge
Wann es den Zuschuss gibt

Vier Bedingungen. Die letzte erledigen wir.

Das BAFA zahlt voraussichtlich 50 %1 der Kosten, höchstens 650 €2. Anträge bis 31.12.20264.

Ein Wohnhaus

Das Haus dient nur dem Wohnen.

Älter als 10 Jahre3

Gerechnet ab dem Bauantrag.

Ihr Haus

Sie sind Eigentümer, oder Käufer mit Notarvertrag.

Antrag vor dem Start

Den stellen wir für Sie, bevor die Beratung beginnt.

Ablauf

Sie unterschreiben eine Vollmacht. Den Rest machen wir.

  1. 1

    Förder-Check und Erstgespräch

    Eine Minute online, dann ein kurzes Gespräch per Video.

    Das machen Sie
  2. 2

    Antrag beim BAFA

    Sie geben uns die Vollmacht. Wir stellen den Antrag.

    Das machen wir
  3. 3

    Besuch bei Ihnen

    Wir sehen uns Dach, Wände, Fenster und Heizung an. Der Termin ist Pflicht für die Förderung.

    Das machen wir · Sie öffnen die Tür
  4. 4

    Ihr Fahrplan

    Wir erklären ihn Ihnen in Ruhe.

    Das machen wir
  5. 5

    Zuschuss

    Wir reichen den Nachweis ein. Das BAFA zahlt Ihnen den bewilligten Zuschuss aus.

    Das machen wir
So bezahlen Sie

Erst die Beratung, dann die Rechnung.

  1. Ihr Auftrag gilt mit dem Bescheid.

    Lehnt das BAFA ab, zahlen Sie nichts.

  2. Sie zahlen uns 1.790,00 €.

    Wenn Ihr Fahrplan fertig und besprochen ist. Dazu die Anfahrt.

  3. Das BAFA zahlt Ihnen bis zu 650 €2.

    Voraussichtlich, direkt auf Ihr Konto, nach der Prüfung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Muss ich alles umsetzen, was im Fahrplan steht?

Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung. Sie entscheiden, ob und wann Sie einen Schritt angehen.

Kann das Abschlussgespräch am Telefon sein?

Ja, wenn Sie zustimmen. Sonst kommen wir zu Ihnen.

Was bringt mir der Fahrplan bei späteren Arbeiten?

Mit Fahrplan gibt es für Dämmung und Fenster voraussichtlich 5 Prozentpunkte5 mehr Zuschuss, bei höheren Kosten. Ob sich das für Ihr Vorhaben rechnet, sagen wir Ihnen offen. Die Arbeiten begleiten wir auf Wunsch mit unserer Baubegleitung.

Ich vermiete das Haus. Geht das trotzdem?

Ja. Wer vermietet, gibt eine zusätzliche Erklärung über andere staatliche Hilfen ab (De-minimis-Erklärung). Die bereiten wir vor.

Bereit für Ihren Fahrplan?

Sie zahlen voraussichtlich 1.140,00 €, wenn der Zuschuss bewilligt wird. Lehnt das BAFA ab, zahlen Sie nichts.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

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Fundstellen

5 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  2. 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  3. 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
  4. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  5. 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026