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Effizienzhaus-Begleitung · Komplettsanierung mit KfW-Kredit

Das ganze Haus in einem Zug sanieren.

Wer sein Haus in einem Zug zum Effizienzhaus saniert, bekommt von der KfW einen Kredit mit Tilgungszuschuss (Programm 261). Dafür braucht es einen Experten, der rechnet, bestätigt und die Baustelle begleitet. Das übernehmen wir, unabhängig von Handwerk und Herstellern.

Die Stufen

Je besser das Haus, desto mehr Zuschuss.

Der Kredit beträgt höchstens 150.000 €7 je Wohnung. Der Tilgungszuschuss hängt an der Stufe, die Ihr Haus erreicht. Je kleiner die Zahl, desto weniger Energie braucht das Haus.

Tilgungszuschuss · EH 55 EE5 %

Grob, aus den Sätzen der Tabelle. Welche Stufe Ihr Haus erreicht, zeigt die Berechnung.

Das Kürzel EE steht für die Erneuerbare-Energien-Klasse: Das Haus wird zum großen Teil mit erneuerbarer Energie beheizt. Für Häuser mit besonders schlechtem Ausgangszustand (Worst Performing Building) kommen bei EH 40 EE, EH 55 EE und EH 70 EE 10 Prozentpunkte13 dazu. Insgesamt sind höchstens 40 %14 möglich. Welche Stufe Ihr Haus erreichen kann, zeigt erst die Berechnung. Über die Zusage entscheidet die KfW.

Als Worst Performing Building gilt ein Haus unter anderem mit einem Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²a)15 oder mit einem gültigen Bedarfsausweis der Klasse H, der beim Antrag höchstens 1 Jahr16 alt ist. Welche Klasse ein Ausweis zeigt, ergibt erst die Berechnung.

Was wir übernehmen

Rechnen, bestätigen, begleiten.

  1. Bilanz und Konzept

    Wir berechnen Ihr Haus nach dem Gebäudeenergiegesetz (DIN V 18599) und zeigen, welche Stufe erreichbar ist.

  2. Bestätigung zum Antrag (BzA)

    Sie unterschreiben sie und stellen damit den Antrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

  3. Fachplanung und Baubegleitung

    Wir begleiten die Umsetzung und sehen uns die Baustelle an.

  4. Bestätigung nach Durchführung (BnD)

    Am Ende bestätigen wir die erreichte Stufe.

Die Rolle des Experten übernimmt Francois Bickel oder Isabel Zimmerling, beide in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Handwerksleistungen, Heizungen und Fenster verkaufen und vermitteln wir nicht, Provisionen von Dritten nehmen wir nicht an.

Unsere Begleitung

Die KfW trägt die Hälfte, als Gutschrift.

Für Fachplanung und Baubegleitung kann die KfW einen Tilgungszuschuss von 50 %1 gewähren. Förderfähig sind beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 10.000 €2 je Vorhaben, bei größeren Häusern 4.000 €3 je Wohnung, insgesamt höchstens 40.000 €4.

  • Keine Barauszahlung

    Der Tilgungszuschuss wird nur zu festen Zeitpunkten Ihrem Kredit gutgeschrieben, nämlich 2, 4 und 5 Jahre5 nach der Zusage. Die BnD muss mindestens 4 Monate6 vorher vorliegen.

  • Nur mit Kredit

    Den Zuschuss gibt es nur, wenn Sie den Kredit tatsächlich aufnehmen.

  • Nur mit unabhängigem Experten

    Er vermittelt keine Handwerker und wird nicht von ihnen beauftragt.

Ablauf

Fünf Schritte zum Effizienzhaus.

  1. 1

    Erstgespräch und Aufnahme

    Wir nehmen das Haus vor Ort auf.

    Wir zusammen mit Ihnen
  2. 2

    Bilanz und Konzept

    Sie sehen, welche Stufe mit welchen Arbeiten erreichbar ist.

    Das machen wir
  3. 3

    BzA und Antrag

    Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Bank, bevor das Vorhaben beginnt.

    Das machen Sie
  4. 4

    Umsetzung

    Die Fachbetriebe beauftragen Sie selbst. Wir begleiten die Baustelle.

    Wir zusammen mit Ihnen
  5. 5

    BnD und Nachweis

    Für den Nachweis haben Sie 54 Monate17 ab der Zusage.

    Das machen wir

Vorher klären

Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus.

Einzelmaßnahmen und die Effizienzhaus-Förderung KfW 261 schließen sich gegenseitig aus, und zwar für 3 Jahre18 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen. Auch die Heizungsförderung KfW 458 zählt zu den Einzelmaßnahmen. Wer erst die Heizung fördern lässt, kann sich das Effizienzhaus für diese Zeit versperren. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den ersten Antrag stellen.

So bezahlen Sie

Zahlung in Teilen, Zuschuss als Gutschrift.

  1. Der Auftrag gilt sofort.

    Wir rechnen in Teilen ab, sobald ein Schritt erledigt ist.

  2. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank,

    mit unserer Bestätigung zum Antrag.

  3. Ohne Kredit gibt es keinen Tilgungszuschuss.

    Dann zahlen Sie den vollen Festpreis.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Bekomme ich die Hälfte Ihres Honorars zurück?

Nicht als Auszahlung. Der Tilgungszuschuss mindert Ihre Kreditschuld zu den Verrechnungszeitpunkten, und nur, wenn Sie den Kredit aufgenommen haben.

Kann ich KfW 261 ohne Kredit nutzen?

Nein. KfW 261 ist ein Kreditprogramm. Einen Zuschuss ohne Kredit sieht es nicht vor.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei Ihrem Finanzierungspartner, nicht bei uns und nicht direkt bei der KfW. Dafür brauchen Sie die von Ihnen unterzeichnete BzA.

Sollte ich vorher einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen?

Das kommt auf Ihr Vorhaben an. Der Fahrplan zeigt auch den Weg in Schritten. Mehr dazu auf der Seite Sanierungsfahrplan (iSFP).

Gilt das auch für eine WEG?

Ja. Den Antrag stellt die Verwaltung für die Gemeinschaft, oder die Eigentümer stellen Einzelanträge. Mehr dazu bei der Energieberatung für die WEG.

Bereit für Ihr Effizienzhaus?

Erst die Berechnung, dann die Entscheidung. Wir sagen Ihnen, welche Stufe Ihr Haus erreichen kann.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

Jetzt beauftragen

Fundstellen

18 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Tilgungszuschuss auf Fachplanung/Baubegleitung; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6, 10. Quelle: M261, S. 10, Abschnitt „Energetische Fachplanung/Baubegleitung. Stand 10.10.2026
  2. 10.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung EFH/ZFH je Vorhaben; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6, 10; BEG-Richtlinie Wohngebäude Juli 2026, S. 17, 26. Quelle: M261, S. 6, Abschnitt „Kreditbetrag“, Energetische Fachplanung und Baubegleitung. Stand 10.10.2026
  3. 4.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung je Wohneinheit (ab 3 Wohneinheiten); KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6, 10. Quelle: M261, S. 6. Stand 10.10.2026
  4. 40.000 € – Obergrenze Baubegleitung Mehrfamilienhaus; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6, 10. Quelle: M261, S. 6. Stand 10.10.2026
  5. 2, 4 und 5 Jahre – Verrechnungszeitpunkte des Tilgungszuschusses nach Zusage; keine Barauszahlung; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 10. Quelle: M261, S. 10, Abschnitt „Gutschrift des Tilgungszuschusses“. Stand 10.10.2026
  6. 4 Monate – BnD muss mindestens so lange vor dem Verrechnungszeitpunkt vorliegen; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 10. Quelle: M261, S. 10. Stand 10.10.2026
  7. 150.000 € – Kredithöchstbetrag je Wohneinheit; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6. Quelle: M261, S. 6, Abschnitt „Kreditbetrag“, Investive Maßnahmen. Stand 10.10.2026
  8. 10 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus 40 EE; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  9. 5 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus 55 EE; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  10. 5 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus Denkmal EE; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  11. 0 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus 70 EE (ohne Boni); KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  12. 0 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus 85 EE (ohne Boni); KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  13. 10 Prozentpunkte – Bonus Worst Performing Building (nur EH 40/55/70 EE); KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  14. 40 % – höchster Tilgungszuschuss einschließlich Boni; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 9–10. Quelle: M261, S. 9 und 10, Abschnitt „Tilgungszuschuss“ (berechnet). Stand 10.10.2026
  15. 300 kWh/(m²a) – WPB-Schwelle Endenergiebedarf (alternativ gültiger Bedarfsausweis Klasse H); KfW-Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, S. 14. Quelle: IB-FM, Nr. 1.6 „Worst-Performing-Buildings (WPB) im Sinne der BEG“ (S. 14). Stand 10.10.2026
  16. 1 Jahr – Höchstalter des Bedarfsausweises beim Antrag; KfW-Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, S. 14. Quelle: IB-FM, Nr. 1.6 „Worst-Performing-Buildings (WPB) im Sinne der BEG“ (S. 14). Stand 10.10.2026
  17. 54 Monate – Nachweis nach Zusage; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 10. Quelle: M261, S. 10, Abschnitt „Nachweis der Mittelverwendung“. Stand 10.10.2026
  18. 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026