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analyse-md · Magdeburg

Energieberater in Magdeburg: unabhängig, vom Ingenieurbüro

Unser Ingenieurbüro sitzt am Handelshof in Magdeburg. Wir kommen zu Ihnen, sehen uns Ihr Haus an, erstellen Ihren Sanierungsfahrplan und stellen die Förderanträge. Wir verkaufen keine Heizung und keine Fenster.

Festpreis
1.790,00 €
Ihr Eigenanteil nach Zuschuss
1.140,00 €
Sanierungsfahrplan, Ein- oder Zweifamilienhaus, inkl. USt, zzgl. Anfahrt nach Entfernung · bei Bewilligung zahlt Ihnen das BAFA voraussichtlich 650,00 €

Wir kommen zu Ihnen, auch weiter weg

Unser Büro ist in Magdeburg. Wir kommen zu Ihnen, auch weiter weg. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt; den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.

Eine geförderte Energieberatung beginnt immer im Haus: Die Datenaufnahme vor Ort ist Pflicht.6 Wir sehen uns Keller, Dach, Fenster, Heizung und Hülle an und messen nach, wo Pläne fehlen. Das Erstgespräch führen wir per Video, dafür fällt keine Anfahrt an.

bis 25 km
keine Anfahrtskosten
ab 25 km
Anfahrt nach Entfernung, je Termin vor Ort
vor dem Auftrag
sehen Sie den Betrag für Ihre Adresse

Keine Anfahrtskosten.

Die Förderung der Energieberatung

Das BAFA kann die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 %1 des förderfähigen Honorars bezuschussen, höchstens mit 650 €2 beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 €3 ab drei Wohneinheiten. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Das Gebäude dient ausschließlich dem Wohnen.
  • Der Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre4 zurück.
  • Der Antrag ist gestellt, bevor die Beratung beginnt.

Die Richtlinie läuft am 31.12.20265 aus. Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Den Antrag und später den Verwendungsnachweis übernehmen wir als Ihre Bevollmächtigten. Sie unterschreiben dafür nur die Vollmacht.

So läuft es ab

  1. 1

    Förder-Check

    Drei kurze Schritte, ohne Anmeldung. Er prüft, ob die Energieberatung für Ihr Gebäude förderfähig sein kann.

    Das machen Sie
  2. 2

    Antrag beim BAFA

    Mit Ihrer Vollmacht, bevor die Beratung beginnt.

    Das machen wir
  3. 3

    Besuch bei Ihnen

    Dach, Wände, Fenster, Heizung. Pflicht für die Förderung.

    Wir zusammen mit Ihnen
  4. 4

    Ihr Fahrplan

    Wir erklären ihn Ihnen in Ruhe, bei Ihnen oder am Telefon.

    Das machen wir
  5. 5

    Zuschuss

    Wir reichen den Verwendungsnachweis ein; nach der Prüfung zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss an Sie.

    Das machen wir

Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme. Der Förder-Check zeigt Ihnen vorab eine Schätzung mit Bandbreite und Vorbehalt.

Neutral beraten

Wir verkaufen und vermitteln keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster. Wir erhalten keine Provisionen von Dritten. Das ist unsere Haltung und zugleich Fördervoraussetzung: Die Energieberatung muss hersteller-, produkt- und vertriebsneutral sein.7 Handwerksbetriebe wählen Sie selbst aus.

Welche Förderung passt zu Ihrem Haus?

Drei kurze Schritte, ohne Anmeldung. Sie sehen Festpreis, Zuschuss und Ihren Eigenanteil.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

Förder-Check starten

Häufige Fragen

Kommen Sie auch zu mir aufs Land?

Ja, auch weiter weg. Die Anfahrt berechnen wir nach Entfernung; den Betrag für Ihre Adresse sehen Sie vor dem Auftrag.

Muss jemand zu Hause sein?

Ja. Der Besuch ist Pflicht für die Förderung. Wir brauchen Zugang zu Keller, Dachboden und Heizraum.

Empfehlen Sie Handwerksbetriebe aus der Region?

Nein. Wir vermitteln keine Betriebe und nehmen keine Provisionen. Diese Unabhängigkeit ist auch Voraussetzung dafür, dass die Baubegleitung gefördert werden kann. Sie wählen den Fachbetrieb selbst.

Bis wann gibt es den Zuschuss für die Beratung?

Der Antrag muss bis 31.12.2026 beim BAFA sein. Den stellen wir für Sie.

Fundstellen

7 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  2. 650 € – Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  3. 850 € – Höchstzuschuss ab drei Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  4. 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
  5. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  6. EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.2; BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abruf 10.10.2026.
  7. BAFA-Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ (ebw_ebn_erk), Nr. 1c und 1d; BAFA-Merkblatt zur Erstellung des iSFP.