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Haus gekauft oder geerbt

Altbau kaufen und sanieren: der Überblick

Isabel Zimmerling, EnergieberaterinGeschrieben vonIsabel ZimmerlingFrancois Bickel, EnergieberaterGeprüft vonFrancois BickelStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 9 Abschnitte
  1. Drei Zeitpunkte, die über Förderung entscheiden
  2. Jung kauft Alt (KfW 308) in Kürze
  3. Die Energieberatung nach dem Kauf
  4. Schritt für Schritt oder alles auf einmal
  5. Geerbt statt gekauft
  6. Unabhängig geprüft
  7. Das übernehmen wir für Sie
  8. Häufige Fragen
  9. Weiterlesen

Drei Zeitpunkte, die über Förderung entscheiden

Beim Kauf eines Altbaus liegen die wichtigen Fristen dicht beieinander:

  1. Vor dem Notartermin. Der Kredit „Jung kauft Alt“ (KfW 308) muss beantragt sein, bevor der notarielle Kaufvertrag geschlossen wird. Ein Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage ist nach dem Merkblatt zulässig. Die Gestaltung klären Sie mit dem Notar.
  2. Ab dem notariellen Kaufvertrag. Jetzt können Sie als Käufer den Zuschuss für die Energieberatung beantragen. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt.
  3. Vor dem ersten Handwerkervertrag. Bei der Sanierungsförderung gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als Vorhabenbeginn. Bei den BEG-Einzelmaßnahmen und der Heizungsförderung gehört zum Antrag ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage.

Jung kauft Alt (KfW 308) in Kürze

Das Programm richtet sich an Familien, die noch kein Wohneigentum besitzen und in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger ist als 18 Jahre1. Gekauft wird ein Bestandsgebäude der Energieklasse F, G oder H zur Selbstnutzung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 €2 nicht übersteigen; je weiterem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €3.

Im Gegenzug verpflichten Sie sich, das Haus zu sanieren. Die Frist dafür beträgt 54 Monate4 ab Zusage. Das Ziel kann ein Effizienzhaus sein (EH 85 EE oder Denkmal EE) oder ein Paket festgelegter Einzelmaßnahmen. Nur beim Effizienzhaus-Weg ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Wird trotz Sanierung das Ziel verfehlt, erhöht sich der jährliche Sollzinssatz unter den Voraussetzungen des Merkblatts um 1,00 Prozentpunkt5.

Voraussetzungen, Kredithöhen und Sanierungspflicht im Einzelnen: Jung kauft Alt.

Die Energieberatung nach dem Kauf

Das BAFA kann 50 %6 des förderfähigen Honorars übernehmen, beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 650 €7. Hat der Vorbesitzer bereits einen geförderten Sanierungsfahrplan erhalten, steht das einem neuen Antrag nicht entgegen. Die Sperrfrist beträgt 4 Jahre8, gilt aber nicht nach einem Eigentümerwechsel.

Die Aufnahme findet im Haus statt; sie ist Pflicht. Der Sanierungsfahrplan zeigt dann, was dringend ist und was warten kann. Gefördert werden nur Gebäude, die ausschließlich dem Wohnen dienen. Die Richtlinie endet am 31.12.20269, maßgeblich ist das Antragsdatum. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Schritt für Schritt oder alles auf einmal

Nach dem Kauf stehen zwei Wege offen:

  • Einzelmaßnahmen über das BAFA und die Heizungsförderung KfW 458: Sie sanieren in Etappen und beantragen je Schritt.
  • Effizienzhaus über den Kredit KfW 261: Sie bringen das Gebäude in einem Vorhaben auf eine Effizienzhaus-Stufe.

Beide Wege schließen sich für 3 Jahre10 gegenseitig aus. Die Entscheidung gehört deshalb an den Anfang.

Für besonders ineffiziente Gebäude sieht die KfW 261 bei bestimmten Effizienzhaus-Stufen einen Bonus auf den Tilgungszuschuss vor. Er beträgt 10 Prozentpunkte11. Als Nachweis dient unter anderem ein gültiger Bedarfsausweis der Klasse H, der beim Antrag höchstens 1 Jahr12 alt ist. Den Ausweis erhalten Sie bei unserer Schwestermarke ausweis-md.

Geerbt statt gekauft

Bei einer Erbschaft fehlt der Zeitdruck des Notartermins, dafür stellt sich die Frage der Nutzung. Wer selbst einzieht, kann die Boni der Heizungsförderung und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht ziehen; beides setzt die Selbstnutzung voraus. Rechtliche und steuerliche Fragen der Erbschaft klären Sie mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberatung. Wer vermietet, gilt bei der Förderung der Energieberatung als Unternehmen. Was zuerst zu tun ist, beschreibt der Artikel Haus geerbt: sanieren.

Unabhängig geprüft

analyse-md verkauft und vermittelt keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster und erhält keine Provisionen von Dritten. Fördersummen für einzelne Maßnahmen nennen wir nicht vorab: Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.

Das übernehmen wir für Sie

Unsere Leistung

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Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?

Festpreisinkl. 19 % USt
1.790,00 €
Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
−650,00 €
Ihr Eigenanteil
1.140,00 €
Gilt, wenn das BAFA den Zuschuss in voller Höhe bewilligt.

Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.

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Häufige Fragen

Kann ich die Energieberatung schon vor dem Kauf fördern lassen?

Nein. Kaufinteressenten sind erst antragsberechtigt, wenn der notarielle Kaufvertrag vorliegt. Für die Zeit davor gibt es den Kauf-Check ohne Zuschuss. Die Reihenfolge erklärt der Ratgeber Energieberatung beim Hauskauf.

Brauche ich für Jung kauft Alt einen Energieberater?

Nur wenn Sie das Effizienzhaus-Ziel wählen. Beim Weg über Einzelmaßnahmen genügen die Erklärungen der Fachunternehmen.

Was passiert, wenn ich das Sanierungsziel nicht erreiche?

Wurde saniert und mindestens der im Merkblatt genannte Mindeststandard erreicht, erhöht sich der Zinssatz des Kredits um den dort genannten Aufschlag. Was gilt, wenn auch das nicht erreicht oder gar nicht saniert wird, beschreibt das Merkblatt nicht.

Lohnt sich die Sanierung überhaupt?

Das lässt sich erst nach der Aufnahme sagen. Wir sagen es Ihnen auch, wenn das Ergebnis gegen eine Maßnahme spricht.

Weiterlesen

5 Quellen mit Stand
  1. Merkblatt Kredit Nr. 308 – Jung kauft Alt, KfW, Stand 08/2026 – kfw.de
  2. Merkblatt Kredit Nr. 261 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
  3. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026 – kfw.de
  4. Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 – bundesanzeiger.de
  5. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 – bundesanzeiger.de

Fundstellen

  1. 18 Jahre – Mindestens ein Kind unter diesem Alter im Haushalt; KfW-Merkblatt 308 (Stand 08/2026), S. 2–3. Quelle: M308, S. 2, Abschnitt „Wer kann Anträge stellen?“. Stand 11.10.2026
  2. 90.000 € – Einkommensgrenze bei einem Kind; KfW-Merkblatt 308 (Stand 08/2026), S. 2–3. Quelle: M308, S. 2, Abschnitt „Wer kann Anträge stellen?“. Stand 11.10.2026
  3. 10.000 € – Zuschlag je weiterem Kind; KfW-Merkblatt 308 (Stand 08/2026), S. 2–3. Quelle: M308, S. 2, Abschnitt „Wer kann Anträge stellen?“. Stand 11.10.2026
  4. 54 Monate – Frist für das Sanierungsziel ab Zusage (EH 85 EE / Denkmal EE oder Einzelmaßnahmen); KfW-Merkblatt 308 (Stand 08/2026), S. 4. Quelle: M308, S. 4, Abschnitt „Sanierung zum Effizienzhaus …“. Stand 11.10.2026
  5. 1,00 Prozentpunkt – Zinsaufschlag bei verfehltem Ziel, wenn mindestens Effizienzhaus 100 EE erreicht wurde; KfW-Merkblatt 308 (Stand 08/2026), S. 4. Quelle: M308, S. 4. Stand 11.10.2026
  6. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  7. 650 € – Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  8. 4 Jahre – Früheste erneute Förderung nach Auszahlung (außer Eigentümerwechsel); EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1 Absatz 3 (S. 3). Stand 10.10.2026
  9. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  10. 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
  11. 10 Prozentpunkte – Bonus Worst Performing Building (nur EH 40/55/70 EE); KfW-Merkblatt 261 (Stand 09/2026), S. 3 und 9. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
  12. 1 Jahr – Höchstalter des Bedarfsausweises beim Antrag; KfW-Infoblatt Förderfähige Maßnahmen (Version 11.0), S. 14. Quelle: IB-FM, Nr. 1.6 „Worst-Performing-Buildings (WPB) im Sinne der BEG“ (S. 14). Stand 10.10.2026

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg