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Für wen · Eigenes Haus

Womit fange ich an: Dach, Fenster oder Heizung?

Fast jedes Haus hat mehrere Baustellen, und jede hat ihren eigenen Fördertopf. Die Reihenfolge entscheidet, ob alles technisch zusammenpasst und welche Förderung später noch offensteht. Deshalb klären wir zuerst den Zustand, dann den Plan.

Was zuerst?

Tippen Sie an, womit Sie anfangen wollen.

Emil sagt

Dämmen Sie zuerst, sinkt der Wärmebedarf des Hauses. Danach lässt sich die neue Heizung passend auslegen.

Erst das Haus kennen

Dann entscheiden.

Ein Angebot für eine neue Heizung oder neue Fenster beantwortet nur eine Frage. Ein Sanierungsfahrplan beantwortet die Frage davor: Was braucht dieses Haus, in welchen Schritten, und was hängt voneinander ab? Dafür nehmen wir das Haus vor Ort auf. Diese Aufnahme ist bei der geförderten Energieberatung Pflicht.

Sie bekommen einen Plan mit abgestimmten Schritten. Ob Sie alles in einem Zug umsetzen oder über Jahre verteilen, entscheiden Sie.

Drei Stolperfallen

Lesen Sie das, bevor Sie unterschreiben.

  • Antrag vor der Beratung

    Den Zuschuss zur Energieberatung gibt es nur, wenn der Antrag gestellt ist, bevor die Beratung beginnt.

  • Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus

    Wer eine Förderung für Einzelmaßnahmen abrechnet, bekommt für 3 Jahre1 keinen Effizienzhaus-Kredit KfW 261 für dasselbe Haus, und umgekehrt. Die Heizungsförderung KfW 458 zählt zu den Einzelmaßnahmen.

  • Zuschuss oder Steuer

    Förderung und Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt es nie für dieselbe Arbeit, nur für verschiedene.

Der Bonus

Mit Fahrplan mehr Zuschuss. Aber erst ab einer Summe.

Für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik zahlt das BAFA 15 %2. Mit Fahrplan kommt ein Bonus von 5 Prozentpunkten3 dazu, aber nur auf den Teil der Kosten über der Grenze ohne Fahrplan. Beim Einfamilienhaus sind das 30.000 €4 je Antrag. Bleiben Ihre Kosten darunter, bringt der Bonus nichts.

Das sagen wir Ihnen auch dann, wenn es gegen den Fahrplan spricht. Mehr dazu im Ratgeber zur Schwelle des iSFP-Bonus.

Über der Grenze: Auf diesen Teil wirkt der Bonus.

Ihr Festpreis

Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Ein- und Zweifamilienhaus:

Das BAFA übernimmt 50 %6 des Honorars, beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 650 €7. Im Haus wird nur gewohnt, und der Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre8 zurück. Die Richtlinie endet am 31.12.20269; maßgeblich ist das Antragsdatum. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Unabhängig

Wir dürfen Ihnen auch abraten.

Handwerksleistungen, Heizungen und Fenster bekommen Sie bei uns nicht, weder verkauft noch vermittelt. Provisionen von Dritten nehmen wir nicht. Deshalb können wir Ihnen auch raten, eine Maßnahme zu verschieben oder wegzulassen.

Im Förder-Check wählen Sie zuerst Ihr Anliegen. Danach vergleicht er die Förderwege für Ihre geplanten Maßnahmen als Schätzung mit Bandbreite. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.

So bezahlen Sie

Erst die Beratung, dann die Rechnung.

  1. Ihr Auftrag gilt, sobald Ihnen der Bescheid des BAFA zugeht.

    Lehnt das BAFA ab, zahlen Sie nichts.

  2. Sie zahlen erst nach der Beratung.

    Die Rechnung kommt, wenn wir Ihnen den Fahrplan übergeben und erläutert haben. Sie zahlen 1.790,00 € zuzüglich Anfahrt.

  3. Das BAFA zahlt den Zuschuss an Sie,

    bei voller Bewilligung höchstens 650 €7.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Soll ich zuerst die Heizung tauschen oder zuerst dämmen?

Das hängt vom Gebäude ab. Die Heizung wird nach dem Wärmebedarf ausgelegt, und der sinkt mit jeder Dämmmaßnahme. Deshalb klären wir beides zusammen, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Brauche ich für jede Förderung einen Sanierungsfahrplan?

Nein. Für die Heizungsförderung KfW 458 ist er nicht nötig. Den iSFP-Bonus gibt es nur bei bestimmten Einzelmaßnahmen und nur oberhalb der Kostenschwelle.

Meine Heizung ist kaputt, ich habe keine Zeit für einen Fahrplan. Was dann?

Dann klären wir zuerst die Heizung. Heizlastberechnung und die nötigen Bestätigungen für die KfW 458 erhalten Sie über unseren Heizungs-Service.

Kann ich schon einen Handwerker beauftragen?

Vorsicht. Bei den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen und für die Heizung gilt ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung als Beginn des Vorhabens. Liegt dieser Beginn vor dem Antrag, ist die Förderung ausgeschlossen. Zugleich muss beim Antrag ein Vertrag mit einer solchen Bedingung vorliegen.5 Sprechen Sie deshalb mit uns, bevor Sie unterschreiben.

Bereit für Ihren Plan?

Im Förder-Check sehen Sie in einer Minute, was für Ihr Haus in Frage kommt. Danach sprechen wir in Ruhe über die Reihenfolge.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

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Fundstellen

9 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
  2. 15 % – Fördersatz Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung (5.1, 5.2, 5.4a); BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
  3. 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BAFA-Merkblatt Allgemein Antragstellung BEG EM (Stand Juli 2026), Nr. 4; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
  4. 30.000 € – Höchstgrenze förderfähiger Kosten erste Wohneinheit ohne iSFP, je Gebäude und Kalenderjahr; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 8). Stand 11.10.2026
  5. BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.2.1; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 6, Abschnitte „Antragstellung“ und „Vorhabenbeginn“.
  6. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  7. 650 € – Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  8. 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
  9. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026