Was gefördert wird – und was nicht
Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie zur Selbstnutzung. Förderfähig ist der Kaufpreis einschließlich Grundstück. Die Kosten der Sanierung sind in diesem Programm nicht förderfähig.11 Für sie kommen andere Programme in Betracht (siehe unten).
Die Förderung ist ein Kredit mit verbilligtem Zins, kein Zuschuss. Der Zins wird während der ersten Zinsbindung aus Bundesmitteln verbilligt.
Wer den Antrag stellen kann
Alle folgenden Bedingungen müssen bei Antragstellung erfüllt sein:10
- Kind im Haushalt: Im Haushalt lebt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind, das jünger ist als 18 Jahre2.
- Einkommen: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen liegt bei einem Kind höchstens bei 90.000 €3. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €4. Nachgewiesen wird das Einkommen mit Einkommensteuerbescheiden.
- Kein Wohneigentum: Weder Sie noch Ihre Partnerin oder Ihr Partner noch die Kinder besitzen bereits Wohneigentum in Deutschland. Das gilt auch für vermietetes, überlassenes oder leerstehendes Eigentum.13
- Selbstnutzung: Sie werden Eigentümer und ziehen selbst ein. Das Merkblatt legt eine Mindestdauer der Selbstnutzung und einen Mindestanteil am Eigentum fest.
- Einmalig: Jeder Antragsteller kann die Förderung nur einmal erhalten. Ausgeschlossen ist auch, wer selbst oder über eine Person im künftigen Haushalt bereits Baukindergeld oder die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ erhalten hat.13
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als GbR zusammengeschlossen sind. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Welches Gebäude in Frage kommt
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags laut einem gültigen Energieausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Zulässig ist ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis.11 Der Ausweis ist eine Antragsunterlage. Fragen Sie den Verkäufer danach. Energieausweise selbst sind Thema unserer Schwestermarke ausweis-md.
Gefördert wird einmalig höchstens eine Wohneinheit.
Die Sanierungspflicht: zwei Wege
Ab der Zusage haben Sie 54 Monate Zeit, eines der beiden Ziele zu erreichen:12
Weg 1 – Effizienzhaus. Das Gebäude wird mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder zum Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Weg 2 – Einzelmaßnahmen. Sie setzen diese Einzelmaßnahmen nach den Anforderungen der BEG Einzelmaßnahmen um:
- Heizungstausch auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien,
- Fenstertausch,
- Fassadendämmung,
- Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke.
Ausgenommen sind Heizungen, die den geforderten Anteil erneuerbarer Energien bereits erreichen, Gebäude am Wärmenetz und Bauteile, die bereits einen im Merkblatt festgelegten Dämmstandard erfüllen.10
Was passiert, wenn das Ziel verfehlt wird? Wurde saniert, das Ziel aber nicht erreicht, erhöht sich der jährliche Sollzinssatz um 1,00 Prozentpunkt5. Das gilt, wenn mindestens der Standard Effizienzhaus 100 EE erreicht wurde.12 Was gilt, wenn auch dieser Standard nicht erreicht oder gar nicht saniert wird, regelt das Merkblatt an dieser Stelle nicht. Planen Sie die Sanierung deshalb vor dem Kauf, nicht danach.
Wie hoch der Kredit ist
Der Kredit ist auf den Kaufpreis begrenzt. Eine spätere Aufstockung ist nicht möglich.
Der Antrag: vor dem Notar
Der Antrag wird vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags über einen Finanzierungspartner gestellt, also eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder einen Vermittler. Der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht, nicht das Datum bei Ihrer Bank.14
Zulässig ist ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage. Wer nach dem Antrag, aber vor der Zusage unterschreibt, handelt auf eigenes Risiko.
Die Reihenfolge nach dem Merkblatt:
- Energieausweis des Hauses prüfen (Klasse F, G oder H).
- Sanierungsweg und Kosten grob klären lassen.
- Finanzierungsgespräch führen und Antrag stellen.
- Zusage abwarten und erst dann den Kaufvertrag unterschreiben, oder den Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage schließen. Die Gestaltung des Vertrags klären Sie mit dem Notar.
- Sanieren und die Bestätigung nach Durchführung einreichen.
Wann Sie einen Energieeffizienz-Experten brauchen
- Beim Effizienzhaus-Weg ist der Experte Pflicht. Er prüft die Sanierungsmöglichkeiten und erstellt die Bestätigungen. Er muss vorhabenbezogen unabhängig und gesondert beauftragt sein: Er darf weder mit den ausführenden Firmen verbunden sein noch von ihnen beauftragt oder für Vermittlungen vergütet werden.12
- Beim Weg über Einzelmaßnahmen genügt je Maßnahme eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs im Sinne von § 35c EStG. Alternativ darf ein Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der Anforderungen bestätigen.15
Die KfW empfiehlt, sich schon vor dem Erwerb von einem Experten der Energieeffizienz-Expertenliste beraten zu lassen.12 Das ist auch unser Rat: Vor dem Kauf lässt sich noch entscheiden, ob das Haus mit vertretbarem Aufwand das Ziel erreicht.
analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir vermitteln keine Handwerker und keine Finanzierungen und erhalten keine Provisionen von Dritten. Über den Kredit entscheiden Ihr Finanzierungspartner und die KfW. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Förderung für die Sanierung selbst
Für die geforderte Sanierung kann nach dem Merkblatt gleichzeitig ein Kredit oder Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden.16 In Betracht kommen die Heizungsförderung (KfW 458), die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA oder der Effizienzhaus-Kredit (KfW 261). Wichtig: Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich für 3 Jahre9 gegenseitig aus. Die KfW 458 zählt dabei zu den Einzelmaßnahmen. Der Weg sollte also vor dem ersten Antrag feststehen.
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Häufige Fragen
Reicht ein Verbrauchsausweis für den Nachweis der Energieklasse?
Ja. Das Merkblatt lässt einen gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis zu.
Kann ich den Kaufvertrag schon unterschreiben und den Antrag nachreichen?
Nein. Der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Ein Beginn vor Antragseingang bei der KfW ist förderschädlich. Zulässig ist nur ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage.
Muss ich zum Effizienzhaus sanieren?
Nein. Alternativ genügen die im Merkblatt genannten Einzelmaßnahmen an Heizung, Fenstern, Fassade und Dach, jeweils nach den Anforderungen der BEG Einzelmaßnahmen.
Wir haben geerbtes Wohneigentum, das vermietet ist. Sind wir ausgeschlossen?
Ja. Vorhandenes Wohneigentum in Deutschland schließt die Förderung aus, auch wenn es vermietet ist oder leer steht.
Weiterlesen
3 Quellen mit Stand
- Merkblatt Kredit Nr. 308 – Jung kauft Alt, KfW, Stand 08/2026, kfw.de
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, bundesanzeiger.de
- BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, BMWE, Stand 21.08.2026, energiewechsel.de
Fundstellen
- 54 Monate – Frist für das Sanierungsziel ab Zusage; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 4. Quelle: M308, S. 4, Abschnitt „Sanierung zum Effizienzhaus …“. Stand 11.10.2026
- 18 Jahre – mindestens ein Kind unter diesem Alter im Haushalt; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 2–3. Quelle: M308, S. 2, Abschnitt „Wer kann Anträge stellen?“. Stand 11.10.2026
- 90.000 € – Einkommensgrenze bei einem Kind; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 2–3. Quelle: M308, S. 2, Abschnitt „Wer kann Anträge stellen?“. Stand 11.10.2026
- 10.000 € – Zuschlag je weiterem Kind; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 2–3. Quelle: M308, S. 2, Abschnitt „Wer kann Anträge stellen?“. Stand 11.10.2026
- 1,00 Prozentpunkt – Zinsaufschlag bei verfehltem Sanierungsziel; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 4. Quelle: M308, S. 4. Stand 11.10.2026
- 140.000 € – Kredithöchstbetrag mit einem Kind, höchstens Kaufpreis; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 5. Quelle: M308, S. 5, Abschnitt „Kredithöchstbeträge“. Stand 11.10.2026
- 160.000 € – Kredithöchstbetrag mit zwei Kindern; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 5. Quelle: M308, S. 5, Abschnitt „Kredithöchstbeträge“. Stand 11.10.2026
- 180.000 € – Kredithöchstbetrag ab drei Kindern; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 5. Quelle: M308, S. 5, Abschnitt „Kredithöchstbeträge“. Stand 11.10.2026
- 3 Jahre – Sperre zwischen BEG EM und BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
- „Wer kann Anträge stellen?“ und „Was wird gefördert?“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 2; Antragsvoraussetzungen im Einzelnen S. 3.
- „Förderfähige Maßnahme“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 3–4.
- „Sanierung zum Effizienzhaus und Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 4.
- „Förderausschlüsse“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 4–5.
- „Antragstellung“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 5.
- „Nachweis der Mittelverwendung“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 7; ebenso S. 4.
- „Kombination mit anderen Förderprodukten“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 7.
Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg