Woraus sich der Preis zusammensetzt
Ein iSFP ist keine Formularleistung. Hinter dem Dokument stehen feste Arbeitsschritte. Aufnahme vor Ort, Fahrplan und Erläuterung schreibt die Förderrichtlinie als Mindestumfang vor:
- Aufnahme vor Ort. Die Datenaufnahme im Gebäude ist Pflicht. Ohne Begehung gibt es keinen förderfähigen Fahrplan.
- Energetische Bilanz. Wir berechnen das Gebäude nach DIN V 18599 und bilden den Ist-Zustand sowie die Sanierungsschritte ab.
- Der Fahrplan selbst. Er zeigt die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge, hersteller-, produkt- und vertriebsneutral.
- Erläuterung. Sie erhalten den Fahrplan ausgehändigt und erklärt.
- Förderabwicklung. Wir stellen den Antrag beim BAFA als Bevollmächtigte und reichen später den Verwendungsnachweis ein. Sie unterschreiben dafür nur die Vollmacht.
Der Aufwand wächst mit der Größe des Gebäudes und der Zahl der Wohneinheiten. Deshalb unterscheiden sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser und für Mehrfamilienhäuser.
Unsere Festpreise: Gesamtpreis und Eigenanteil
Sanierungsfahrplan (iSFP), Ein-/Zweifamilienhaus
- Gesamtpreis (brutto)
- 1.790,00 €
- Eigenanteil nach Höchstzuschuss
- 1.140,00 €
- Eigenanteil = Gesamtpreis minus Zuschuss; er gilt nur, wenn der Zuschuss in voller Höhe bewilligt wird.
- Anfahrt je Fahrt nach Entfernung, nicht im Festpreis.
Sanierungsfahrplan (iSFP), Mehrfamilienhaus mit 3–6 Wohneinheiten
- Gesamtpreis (brutto)
- 2.590,00 €
- Eigenanteil nach Höchstzuschuss
- 1.740,00 €
- Eigenanteil = Gesamtpreis minus Zuschuss; er gilt nur, wenn der Zuschuss in voller Höhe bewilligt wird.
- Anfahrt je Fahrt nach Entfernung, nicht im Festpreis.
Sie zahlen den vollen Betrag an uns, den Zuschuss zahlt das BAFA direkt an Sie aus. Der Eigenanteil in der rechten Spalte gilt, sofern das BAFA den Höchstzuschuss bewilligt und auszahlt. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.
Der Festpreis enthält das Erstgespräch per Video, die Begehung, den iSFP, das Abschlussgespräch sowie Antrag und Verwendungsnachweis beim BAFA. Dazu kommen ein Bedarfsausweis als Grundlage des Fahrplans, erstellt bei unserer Schwestermarke ausweis-md, ein Umsetzungsgespräch mit Förderplan je Sanierungsschritt und das Förder-Cockpit für alle Folgeanträge.
Größere Gebäude und WEG. Ab der 7. Wohneinheit erstellen wir ein Angebot. Als Richtwert kommen zum Preis für das Mehrfamilienhaus 120,00 € je Wohneinheit ab der 7. hinzu. Gesamtpreis und Eigenanteil stehen im Angebot nebeneinander.
Anfahrt. Die Anfahrt weisen wir im Angebot getrennt aus, zusammen mit einer Liste der Leistungen, die nicht enthalten sind.
Wie viel das BAFA zuschießt
Die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt 50 %1 des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist gedeckelt:
Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommt die Erläuterung des Fahrplans in der Eigentümerversammlung hinzu. Bei uns gilt dafür: Gesamtpreis 500,00 € · Eigenanteil 250,00 €, bei nicht vorsteuerabzugsberechtigter WEG und Bewilligung in voller Höhe. Das BAFA kann diese Erläuterung mit 100 %4 fördern, höchstens 250 €5 und einmal je WEG. Die WEG zahlt den vollen Betrag an uns, den Zuschuss zahlt das BAFA direkt an die WEG aus.
Wann sich der Eigenanteil ändert
Der Eigenanteil in der Tabelle ist kein fester Wert für jeden Fall. Diese Punkte verändern ihn:
- Vorsteuerabzug. Der Bruttobetrag ist nur förderfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Sonst rechnet das BAFA mit dem Nettobetrag.
- Vermietung. Vermietende Privatleute gelten in diesem Programm als Unternehmen. Sie geben eine De-minimis-Erklärung ab.
- Rabatte. Ein Nachlass auf das Honorar mindert den Zuschuss. Verzichtet ein Berater vollständig auf den Eigenanteil, gibt es keine Förderung.
- Keine Förderung möglich. Ist die Beratung nicht förderfähig, tragen Sie den Gesamtpreis allein.
Wann die Beratung förderfähig ist
Die wichtigsten Voraussetzungen in Kürze:
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt mindestens 10 Jahre6 zurück.
- Das Gebäude dient ausschließlich dem Wohnen.
- Der Förderantrag ist gestellt, bevor die Beratung beginnt. Einen Vertrag vorher schließen wir nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
- Wurde für dasselbe Gebäude schon einmal ein Zuschuss ausgezahlt, kann eine erneute Förderung frühestens 4 Jahre7 nach dieser Auszahlung beantragt werden, es sei denn, der Eigentümer hat vorher gewechselt.
- Der Antrag geht bis zum 31.12.20268 beim BAFA ein.
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht. Sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ob Ihre Beratung förderfähig ist, prüft unser Förder-Check. Was das Programmende bedeutet, steht im Artikel BAFA-Zuschuss Energieberatung: Frist und Ende.
Und ohne Förderung?
Das übernehmen wir für Sie
Unsere Leistung
Sanierungsfahrplan
Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?
- Festpreisinkl. 19 % USt
- 1.790,00 €
- Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
- −650,00 €
- Ihr Eigenanteil
- 1.140,00 €
Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.
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Häufige Fragen
Muss ich den Zuschuss vorstrecken?
Ja. Sie überweisen den vollen Rechnungsbetrag an uns. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA auf Ihr Konto. Eine gesonderte Mitteilung über die Auszahlung gibt es nicht.
Warum nennen Sie Gesamtpreis und Eigenanteil nebeneinander?
Weil beides zusammen die ehrliche Auskunft ist. Der Gesamtpreis ist der Betrag auf Ihrer Rechnung. Der Eigenanteil ist das, was nach einer bewilligten Förderung bei Ihnen bleibt.
Wird der Fahrplan teurer, wenn Unterlagen fehlen?
Der Festpreis gilt für die beschriebene Leistung. Was nicht enthalten ist, steht vor dem Auftrag in der Liste „Nicht enthalten“ Ihres Angebots. Fehlende Unterlagen sprechen wir im Erstgespräch an.
Dürfen Sie mir den Eigenanteil erlassen?
Nein. Ein vollständiger Verzicht auf den Eigenanteil schließt die Förderung aus. Wir vermitteln auch keine Handwerker und nehmen keine Provisionen, über die sich ein Nachlass gegenfinanzieren ließe.
Weiterlesen
- Was kostet eine Energieberatung? Leistungsarten und Honorar
- Lohnt sich ein iSFP noch?
- BAFA-Zuschuss Energieberatung: Frist und Ende
- Ablauf und Kosten einer geförderten Energieberatung: Überblick
- Zum Angebot: Sanierungsfahrplan für das Ein- und Zweifamilienhaus
4 Quellen mit Stand
- Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 – bundesanzeiger.de
- Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 06.08.2024, BAnz AT 08.08.2024 B2 – bundesanzeiger.de
- Merkblatt für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), BAFA, Stand 08.01.2024 – bafa.de
- BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, BAFA, Abruf 10.10.2026 – bafa.de
Fundstellen
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 100 % – Fördersatz der Erläuterung in der Eigentümerversammlung; BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abruf 10.10.2026 (Höchstbetrag: Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3). Quelle: BAFA-Webseite EBW, BAFA-Programmseite EBW, FAQ „Wie wird gefördert und in welchem Umfang?“. Stand 10.10.2026
- 250 € – Höchstzuschuss WEG-Erläuterung, einmal je WEG; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), zweiter Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 10 Jahre – Mindestalter des Gebäudes (Bauantrag/Bauanzeige); EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
- 4 Jahre – früheste erneute Förderung nach Auszahlung, außer bei Eigentümerwechsel; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1; Änderung BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1 Absatz 3 (S. 3). Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie, maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
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