In welcher Reihenfolge sanieren Sie Ihr Mehrfamilienhaus?
Dach, Fenster, Heizung, Lüftung und Ihre Mieter: Im Mehrfamilienhaus hängt alles an der Reihenfolge. Ihr Sanierungsfahrplan ordnet sie für das ganze Haus. Mit Zuschuss vom BAFA.
Ein Plan für das ganze Haus.
- Schritt 1
Dach und oberste Decke
Was es bringt, was es kostet, welche Förderung es gibt.
- Schritt 2
Wände und Fenster
In welcher Reihenfolge, damit alles zusammenpasst.
- Schritt 3
Die Heizung
Passend zum gedämmten Haus, nicht zum alten.
- Schritt 4
Lüftung und Ihre Mieter
Wann welche Wohnung betroffen ist und was das für Ihre Mieter heißt.
Beispiel. Ihr Fahrplan richtet sich nach Ihrem Haus. Sie entscheiden, was Sie wann machen.
Alles drin. Auch der Papierkram.
- Erstgespräch per Video
- Besuch und Aufnahme vor Ort
- Ihr Sanierungsfahrplan für das ganze Haus
- Abschlussgespräch, am Telefon oder bei Ihnen
- Antrag und Nachweis beim BAFA, durch uns
- Bedarfsausweis als Grundlage, von ausweis-md
- Umsetzungsgespräch mit Förderplan je Schritt
- Förder-Übersicht für Ihre späteren Anträge
Vier Bedingungen. Die letzte erledigen wir.
Das BAFA zahlt voraussichtlich 50 %1 des Honorars, ab drei Wohnungen höchstens 850 €2. Anträge bis 31.12.20264.
Ein Wohnhaus
Im Haus wird nur gewohnt. Bei einem Laden oder einer Praxis kommt es darauf an, ob der Wohnteil als eigenes Gebäude gilt.
Älter als 10 Jahre3
Gerechnet ab dem Bauantrag.
Besuch vor Ort
Die Aufnahme ist Pflicht. Welche Wohnungen wir sehen, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Antrag vor dem Start
Den stellen wir für Sie, bevor die Beratung beginnt.
Dann sind Sie für das BAFA ein Unternehmen.
Vermietende Privatleute geben eine De-minimis-Erklärung ab, eine Erklärung über kleine staatliche Hilfen. Die Grenze liegt bei 300.000 €5, betrachtet werden 3 Jahre6.
Dürfen Sie die Vorsteuer abziehen, fördert das BAFA nur den Nettobetrag. Ihr Eigenanteil kann dann abweichen. Mehr auf der Seite Energieberatung und Förderung für Vermieter.
Mit Fahrplan mehr Zuschuss. Die Grenze wächst mit jeder Wohnung.
Mit Fahrplan gibt es bei Dämmung und Fenstern einen Bonus von 5 Prozentpunkten7. Er wirkt nur auf die Kosten über der Grenze ohne Fahrplan. So hoch sind die Grenzen je Antrag:
| Wohnung | Grenze ohne Fahrplan | Grenze mit Fahrplan |
|---|---|---|
| erste | 30.000 €8 | 60.000 €9 |
| zweite bis sechste, je Wohnung | 15.000 €10 | 30.000 €11 |
| ab der siebten, je Wohnung | 8.000 €12 | 15.000 €13 |
Die Grenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr. Mehrere Anträge werden für die Grenze nicht zusammengerechnet. Ob der Bonus bei Ihrem Vorhaben greift, rechnen wir nach der Aufnahme. Den Mechanismus erklärt der Ratgeber iSFP-Bonus: ab welcher Summe wirkt er?
Sie unterschreiben eine Vollmacht. Den Rest machen wir.
- 1
Förder-Check und Erstgespräch
Eine Minute online, dann ein kurzes Gespräch per Video.
Wir zusammen mit Ihnen - 2
Antrag beim BAFA
Sie geben uns die Vollmacht. Wir stellen den Antrag.
Das machen wir - 3
Besuch bei Ihnen
Wir nehmen das Haus auf, mit den Wohnungen, die wir vorher abgestimmt haben.
Wir zusammen mit Ihnen - 4
Ihr Fahrplan
Wir erklären ihn Ihnen, am Telefon oder vor Ort.
Das machen wir - 5
Zuschuss
Wir reichen den Nachweis ein. Das BAFA zahlt Ihnen den bewilligten Zuschuss aus.
Das machen wir
Erst die Beratung, dann die Rechnung.
Ihr Auftrag gilt mit dem Bescheid des BAFA.
Lehnt das BAFA ab, zahlen Sie nichts.
Sie zahlen erst nach der Beratung.
Wenn wir Ihnen den Fahrplan übergeben und erklärt haben. Sie zahlen 2.590,00 € zuzüglich Anfahrt.
Vermieten Sie?
Dann geben Sie die Erklärung zu bisherigen Beihilfen ab (De-minimis). Wir zeigen Ihnen, wie.
Gut zu wissen.
Mein Haus gehört einer Eigentümergemeinschaft. Bin ich hier richtig?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es eine eigene Seite: Energieberatung für die WEG. Dort steht auch, wie die Erläuterung in der Eigentümerversammlung gefördert wird.
Das Haus gehört einer GbR. Geht das?
Für die Energieberatung prüfen wir das im Einzelfall mit Ihnen. Wichtig für die Planung danach: Bei der Heizungsförderung KfW 458 sind GbR und Nießbraucher nicht antragsberechtigt. Mehr dazu beim Heizungs-Service.
Müssen alle Wohnungen begangen werden?
Die Aufnahme vor Ort ist Pflicht. Welche Wohnungen wir sehen müssen, stimmen wir vor dem Termin mit Ihnen ab.
Kann ich nach dem Fahrplan gleich das ganze Haus zum Effizienzhaus sanieren?
Ja, das ist ein möglicher Weg. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich allerdings für eine Sperrzeit gegenseitig aus. Die Reihenfolge besprechen wir mit Ihnen. Mehr dazu bei der Effizienzhaus-Begleitung.
Verkaufen Sie auch Heizungen oder Fenster?
Nein. Die geförderte Beratung muss hersteller-, produkt- und vertriebsneutral sein. Wir verkaufen und vermitteln keine Handwerksleistungen und nehmen von Dritten keine Provisionen.
Bereit für Ihren Fahrplan?
Sie zahlen voraussichtlich 1.740,00 €, wenn der Zuschuss bewilligt wird. Lehnt das BAFA ab, zahlen Sie nichts.
Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg
Fundstellen
13 Quellen mit Stand und Fundstelle
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 10 Jahre – Bauantrag/Bauanzeige liegt mindestens so lange zurück; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1. Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
- 300.000 € – De-minimis-Grenze für vermietende Privatleute/Unternehmen; BAFA-Merkblatt zur Antragstellung über das BAFA-Portal (EBW), S. 3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2 (Neufassung Nr. 5.2, sechster Spiegelstrich). Stand 10.10.2026
- 3 Jahre – Betrachtungszeitraum De-minimis; BAFA-Merkblatt zur Antragstellung über das BAFA-Portal (EBW), S. 3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2 (Neufassung Nr. 5.2, sechster Spiegelstrich). Stand 10.10.2026
- 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 30.000 € – Höchstgrenze förderfähiger Kosten 1. Wohneinheit ohne iSFP, je Gebäude und Kalenderjahr; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 8). Stand 11.10.2026
- 60.000 € – Höchstgrenze 1. Wohneinheit mit iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 9). Stand 11.10.2026
- 15.000 € – Höchstgrenze je Wohneinheit 2–6 ohne iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 8). Stand 11.10.2026
- 30.000 € – Höchstgrenze je Wohneinheit 2–6 mit iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 9). Stand 11.10.2026
- 8.000 € – Höchstgrenze je Wohneinheit ab der 7. ohne iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 8). Stand 11.10.2026
- 15.000 € – Höchstgrenze je Wohneinheit ab der 7. mit iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 9). Stand 11.10.2026