Zum Inhalt springen
Baubegleitung · Dämmung, Fenster, Lüftung

Sie dämmen oder tauschen Fenster? Wir planen mit und prüfen die Baustelle.

Für den Zuschuss vom BAFA zu Dämmung, Fenstern oder Lüftung brauchen Sie einen unabhängigen Experten. Wir planen, begleiten die Baustelle und erstellen die Nachweise. Die Handwerker wählen Sie selbst.

Was planen Sie?
Die Baustelle

Fünf Meilensteine. Wir sind bei jedem dabei.

  1. Wir nehmen das Haus auf und legen mit Ihnen die Maßnahme fest. Dazu gehört die Fachplanung.

  2. Vor dem Antrag schließen Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb. Er steht unter der Bedingung der Förderzusage und nennt ein voraussichtliches Datum im Bewilligungszeitraum.9 Ein Vertrag ohne diese Bedingung schließt die Förderung aus; ein Rücktrittsrecht reicht nicht.

  3. Wir erstellen die technische Projektbeschreibung (TPB). Sie ist 2 Monate8 gültig. Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht stellen wir den Antrag im Portal des BAFA.

  4. Wir prüfen vor Ort, ob gebaut wird, was im Antrag steht. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate10, nicht verlängerbar. Förderfähig sind nur Zahlungen in dieser Zeit.

  5. Nach Abschluss erstellen wir den technischen Projektnachweis (TPN). Für den Verwendungsnachweis bleiben 6 Monate11 ab dem Abschluss.

Förderung der Begleitung

Die Hälfte unserer Kosten, bis zum Deckel.

Das BAFA übernimmt 50 %1 der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Förderfähig sind beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 5.000 €2, bei größeren Häusern 2.000 €3 je Wohnung, zusammen höchstens 20.000 €4. Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr.

  • Nur mit einer geförderten Maßnahme

    Einen eigenen Antrag für die Baubegleitung gibt es nicht.

  • Ein Deckel für das ganze Jahr

    Mehrere Aufträge im selben Kalenderjahr teilen ihn. Kosten darüber fördert das BAFA mit dem Satz der Maßnahme.

  • Nur mit unabhängigem Experten

    Er vermittelt keine Handwerker und arbeitet nicht in ihrem Auftrag.

  • Nicht beim Heizungstausch

    Dort ist die Planung, etwa die Heizlast, Teil der Heizungsförderung. Mehr dazu beim Heizungs-Service.

Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.

Die Maßnahme selbst

So viel gibt es für Dämmung und Fenster.

Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die Optimierung der Heizung zahlt das BAFA 15 %5. Mit Sanierungsfahrplan kommt bei Dämmung und Fenstern ein Bonus von 5 Prozentpunkten6 dazu, auf die Kosten über der Grenze ohne Fahrplan. Der Bauantrag des Hauses liegt mindestens 5 Jahre7 zurück.

Welcher Weg für Ihr Vorhaben passt, klären wir nach der Aufnahme. Verbindlich rechnen wir erst dann. Den Überblick gibt die Seite Förderung energetische Sanierung.

Wir arbeiten für Sie, nicht für den Handwerker.

Unabhängig

Unseren Auftrag erhalten wir von Ihnen, nicht vom Handwerksbetrieb. Wir vermitteln keine Betriebe, verkaufen weder Handwerksleistungen noch Heizungen oder Fenster und nehmen von Dritten keine Provisionen. Deshalb können wir Mängel offen benennen.

So bezahlen Sie

Sie zahlen, was erledigt ist.

  1. Der Auftrag gilt sofort, bezahlt wird erst nach Ihrem Antrag.

    Wir rechnen in Teilen ab, immer erst für Erledigtes.

  2. Den Zuschuss zahlt das BAFA an Sie,

    nachdem alle Maßnahmen abgeschlossen sind und der Nachweis geprüft ist. Gefördert werden die Kosten der Baubegleitung nur bis zum Deckel je Haus und Kalenderjahr.

  3. Unser Honorar bleibt fällig,

    auch wenn das BAFA den Zuschuss nicht bewilligt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Darf derselbe Berater den iSFP erstellen und die Baustelle begleiten?

Ja. Das ist nicht verboten. Entscheidend ist die Unabhängigkeit von den ausführenden Betrieben.

Kann ich Einzelmaßnahmen und die Effizienzhaus-Förderung kombinieren?

Nicht frei. Beide schließen sich für 3 Jahre12 ab Einreichung des Verwendungsnachweises gegenseitig aus. Die Heizungsförderung KfW 458 zählt zu den Einzelmaßnahmen. Die Reihenfolge ist deshalb eine Beratungsfrage. Mehr dazu bei der Effizienzhaus-Begleitung.

Kann ich statt der Förderung die Steuerermäßigung nutzen?

Für dieselbe Maßnahme gibt es nie beides. Für unterschiedliche Maßnahmen lassen sich Förderung und Steuerermäßigung nebeneinander nutzen. Mehr dazu bei der Bescheinigung nach § 35c EStG.

Suchen Sie die Handwerker für mich aus?

Nein. Wir vermitteln keine Betriebe. Die Fachunternehmen wählen und beauftragen Sie selbst. Das ist zugleich Voraussetzung für den Fördersatz der Baubegleitung.

Brauche ich vorher einen Sanierungsfahrplan?

Nein, er ist keine Voraussetzung. Ob er sich für Ihr Vorhaben rechnet, erklärt der Ratgeber Lohnt sich ein iSFP noch?

Bereit für Ihre Baustelle?

Erst der Förder-Check, dann ein kurzes Gespräch. Wir sagen Ihnen offen, ob sich die Begleitung für Ihr Vorhaben rechnet.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg

Jetzt beauftragen

Fundstellen

12 Quellen mit Stand und Fundstelle
  1. 50 % – Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung (nur mit unabhängigem Experten); Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 5.5, 8.4.7, 9.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.7 (S. 12). Stand 11.10.2026
  2. 5.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung EFH/ZFH, je Gebäude und Kalenderjahr; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3.1b. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe b (S. 9). Stand 11.10.2026
  3. 2.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung je Wohneinheit (ab 3 Wohneinheiten); Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3.1b. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe b (S. 9). Stand 11.10.2026
  4. 20.000 € – Obergrenze Baubegleitung Mehrfamilienhaus; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3.1b. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe b (S. 9). Stand 11.10.2026
  5. 15 % – Fördersatz Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
  6. 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
  7. 5 Jahre – Bestandsgebäude: Bauantrag mindestens so alt; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 3a. Quelle: BEG-RL, Nr. 3 Buchstabe a (S. 2). Stand 11.10.2026
  8. 2 Monate – Gültigkeit von TPB bzw. TPN; BAFA, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Stand Juli 2026, S. 4–8. Quelle: MB, Nr. 3 (S. 6) und Nr. 5 (S. 7). Stand 11.10.2026
  9. Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.2.1; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) Nr. 1.12–1.14; BAFA, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, S. 9.
  10. 36 Monate – Bewilligungszeitraum, nicht verlängerbar; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 9.4.1 (S. 16). Stand 11.10.2026
  11. 6 Monate – Verwendungsnachweis nach Abschluss des Vorhabens, spätestens nach Ende des Bewilligungszeitraums; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.5.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 9.5.1 Absatz 1 Satz 2 (S. 17). Stand 11.10.2026
  12. 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Stand 21.08.2026) A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026