Die Programme auf einen Blick
| Programm | Wofür | Form | Stelle |
|---|---|---|---|
| Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | Sanierungsfahrplan (iSFP) | Zuschuss | BAFA |
| BEG Einzelmaßnahmen | Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | Zuschuss | BAFA |
| KfW 458 | Heizungstausch | Zuschuss | KfW |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit zu einer Zuschusszusage | Kredit | KfW |
| KfW 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit mit Tilgungszuschuss | KfW |
| KfW 308 | Jung kauft Alt: Kauf eines Bestandsgebäudes, verbunden mit einer Sanierungspflicht | Kredit | KfW |
| § 35c EStG | Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum | Steuerermäßigung | Finanzamt |
Jede Förderung steht unter Voraussetzungen. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Stelle.
Energieberatung (EBW)
Das BAFA kann 50 %1 des förderfähigen Beratungshonorars übernehmen, höchstens 650 €2 beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 €3 ab drei Wohneinheiten. Die Richtlinie endet am 31.12.20264; maßgeblich ist das Antragsdatum. Mehr dazu: BAFA-Zuschuss Energieberatung endet.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung beträgt der Fördersatz 15 %5. Mit einem geförderten Sanierungsfahrplan kann ein Bonus von 5 Prozentpunkten6 hinzukommen, allerdings nur auf den Teil der Kosten oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP.
Die förderfähigen Kosten sind je Gebäude und Kalenderjahr begrenzt und nach Wohneinheiten gestaffelt. Für die erste Wohneinheit sind es 30.000 €7. Wird der iSFP-Bonus gewährt, steigt die Grenze auf 60.000 €8. Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein: Der Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre9 zurück.
Fachplanung und Baubegleitung können mit 50 %10 gefördert werden. Voraussetzung ist ein unabhängiger Experte, der keine Handwerker vermittelt und nicht von ihnen beauftragt wird. Ab dem 1. Quartal 202711 kommt für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten12 hinzu; die Maßnahme muss dafür grundsätzlich Teil eines geförderten iSFP sein.
KfW 458: Heizungsförderung
Die Grundförderung beträgt 30 %13. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus erhalten. Einen iSFP-Bonus gibt es für den Heizungstausch nicht. Insgesamt sind höchstens 70 %14 möglich, in der untersten Einkommensstufe 80 %15. Förderfähig sind bis zu 28.000 €16 für die erste Wohneinheit. Diese Grenze sinkt ab dem 01.02.202717 halbjährlich um 750 €18.
Die Boni im Einzelnen: Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus. Den ganzen Themenbereich bündelt der Überblick Heizungstausch.
Wer eine Zuschusszusage hat, kann für die restlichen Kosten den Ergänzungskredit KfW 358/359 beantragen. Die Zusage darf dann höchstens 12 Monate19 alt und noch nicht ausgezahlt sein.
KfW 261: Effizienzhaus
Wer das ganze Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe bringt, kann einen Kredit von bis zu 150.000 €20 je Wohneinheit erhalten. Je nach Stufe und Boni gibt es einen Tilgungszuschuss, zum Beispiel 5 %21 für das EH 55 EE und 10 %22 für das EH 40 EE.
Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt. Er wird zu festen Verrechnungszeitpunkten (2, 4 und 5 Jahre23 nach der Zusage) gutgeschrieben, und nur, wenn der Kredit tatsächlich aufgenommen wurde. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
KfW 308 und § 35c EStG
Jung kauft Alt (KfW 308) richtet sich an Familien, die ein Bestandshaus der Energieklasse F, G oder H kaufen und sanieren. Die Einzelheiten stehen im Artikel Jung kauft Alt.
§ 35c EStG ist eine Steuerermäßigung von 20 %24 der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre25, höchstens 40.000 €26 je begünstigtem Objekt, also je selbst genutztem eigenen Gebäude oder je Eigentumswohnung. Sie gilt nur für Gebäude, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ob sie in Ihrem Fall greift, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; wir stellen die Bescheinigung aus, beraten aber nicht steuerlich.
Was sich gegenseitig ausschließt
- Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus. BEG Einzelmaßnahmen und KfW 261 schließen sich für 3 Jahre27 aus, gerechnet ab Einreichung des Verwendungsnachweises und in beide Richtungen. Die KfW 458 zählt zu den Einzelmaßnahmen. Nach den FAQ des Bundes gilt das, wenn beide Zusagen auf den seit dem Neustart der Förderung geltenden Richtlinien beruhen.
- BEG und § 35c. Für dieselbe Maßnahme gibt es nie beides. Verschiedene Maßnahmen am selben Haus lassen sich kombinieren.
- Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag. Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Vorhabenbeginn. Bei den BEG-Einzelmaßnahmen und der KfW 458 gehört zum Antrag deshalb ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
Welche Reihenfolge für Ihr Haus passt, ist eine Beratungsfrage. Der Förder-Check schätzt die Förderwege mit Bandbreite. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.
Das übernehmen wir für Sie
Unsere Leistung
Sanierungsfahrplan
Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?
- Festpreisinkl. 19 % USt
- 1.790,00 €
- Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
- −650,00 €
- Ihr Eigenanteil
- 1.140,00 €
Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.
Jetzt beauftragenAlles zur Leistung: Sanierungsfahrplan
Erst prüfen, was gefördert wird? Zum Förder-Check
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Programme nacheinander nutzen?
Ja, soweit sie sich nicht ausschließen. Entscheidend sind die Sperre zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus und das Verbot der Doppelförderung derselben Maßnahme.
Bekomme ich den Tilgungszuschuss der KfW 261 ausgezahlt?
Nein. Er mindert die Kreditschuld zu den Verrechnungszeitpunkten. Eine Barauszahlung gibt es nicht.
Wer entscheidet über die Förderung?
Das BAFA, die KfW oder das Finanzamt. Ein Energieberater kann Anträge vorbereiten und Bestätigungen ausstellen, aber keine Bewilligung zusagen.
Vermittelt analyse-md Handwerker oder Kredite?
Nein. Wir verkaufen und vermitteln keine Handwerksleistungen und erhalten keine Provisionen von Dritten.
Weiterlesen
9 Quellen mit Stand
- Änderung der Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 06.08.2024, BAnz AT 08.08.2024 B2 – bundesanzeiger.de
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 – bundesanzeiger.de
- BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, Stand 21.08.2026 – energiewechsel.de
- Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
- Merkblatt Kredit Nr. 261 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
- Merkblatt Kredit Nr. 358/359 – BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
- Merkblatt Kredit Nr. 308 – Jung kauft Alt, KfW, Stand 08/2026 – kfw.de
- § 35c Einkommensteuergesetz (EStG), Fassung gesetze-im-internet.de, Abruf 10.10.2026 – gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben § 35c EStG – Amtliches Muster der Bescheinigung (Neufassung), Bundesministerium der Finanzen, 23.12.2024 – bundesfinanzministerium.de
Fundstellen
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 650 € – Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab drei Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
- 15 % – Fördersatz Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung (5.1, 5.2, 5.4a); BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 5 Prozentpunkte – iSFP-Bonus in Prozentpunkten, nur auf den Kostenteil über der Höchstgrenze ohne iSFP; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.2; BAFA-Merkblatt Allgemein Antragstellung BEG EM (Stand Juli 2026), Nr. 4; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.3.2. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.2 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 30.000 € – Höchstgrenze förderfähiger Kosten erste Wohneinheit ohne iSFP, je Gebäude und Kalenderjahr; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 8). Stand 11.10.2026
- 60.000 € – Höchstgrenze förderfähiger Kosten erste Wohneinheit mit iSFP, je Gebäude und Kalenderjahr; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe a (S. 9). Stand 11.10.2026
- 5 Jahre – Bestandsgebäude: Bauantrag mindestens so alt; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 3a. Quelle: BEG-RL, Nr. 3 Buchstabe a (S. 2). Stand 11.10.2026
- 50 % – Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung (nur mit unabhängigem Experten); BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 5.5, 8.4.7, 9.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.7 (S. 12). Stand 11.10.2026
- 1. Quartal 2027 – Beginn des WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.3 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 5 Prozentpunkte (ab dem 1. Quartal 2027) – WPB-Bonus auf Dämmung (5.1a), iSFP ist Voraussetzung; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.3; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.3.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.3 Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
- 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
- 70 % – Höchstfördersatz; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 4. Quelle: M458, S. 4, Abschnitt „Obergrenze des Fördersatzes …“. Stand 11.10.2026
- 80 % – Höchstfördersatz bei Einkommensbonus Stufe 1; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
- 28.000 € – Förderfähige Kosten erste Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
- 01.02.2027 – Beginn der Absenkung der Kostengrenze; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
- 750 € – Halbjährliche Absenkung der Kostengrenze der ersten Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
- 12 Monate – Zuschusszusage darf höchstens so alt und noch nicht ausgezahlt sein; KfW-Merkblatt 358/359 (Stand 09/2026). Quelle: M358, S. 2, Abschnitt „Was wird gefördert?“. Stand 11.10.2026
- 150.000 € – Kredithöchstbetrag je Wohneinheit; KfW-Merkblatt 261 (Stand 09/2026), S. 6. Quelle: M261, S. 6, Abschnitt „Kreditbetrag“, Investive Maßnahmen. Stand 10.10.2026
- 5 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus 55 EE; KfW-Merkblatt 261 (Stand 09/2026), S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
- 10 % – Tilgungszuschuss Effizienzhaus 40 EE; KfW-Merkblatt 261 (Stand 09/2026), S. 9–10. Quelle: M261, S. 9, Abschnitt „Tilgungszuschuss“. Stand 10.10.2026
- 2, 4 und 5 Jahre – Verrechnungszeitpunkte des Tilgungszuschusses nach Zusage; keine Barauszahlung; KfW-Merkblatt 261 (Stand 09/2026), S. 10. Quelle: M261, S. 10, Abschnitt „Gutschrift des Tilgungszuschusses“. Stand 10.10.2026
- 20 % – Steuerermäßigung auf die Aufwendungen; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. 1.32. Quelle: BEG-FAQ, Nr. 1.32 (S. 27). Stand 11.10.2026
- 3 Jahre – Verteilungszeitraum; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. 1.32. Quelle: BEG-FAQ, Nr. 1.32 (S. 27). Stand 11.10.2026
- 40.000 € – Höchstbetrag der Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt; § 35c Abs. 1 Satz 5 EStG (begünstigtes Objekt: Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5), Fassung gesetze-im-internet.de, Abruf 10.10.2026. Quelle: § 35c EStG, Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2. Stand 11.10.2026
- 3 Jahre – Sperre BEG EM ↔ BEG WG/KfW 261 ab Einreichung des Verwendungsnachweises, in beide Richtungen; BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. A.5.4. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg