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Förderung

Klimageschwindigkeitsbonus: Wer bekommt ihn, und wie lange noch?

Isabel Zimmerling, EnergieberaterinGeschrieben vonIsabel ZimmerlingFrancois Bickel, EnergieberaterGeprüft vonFrancois BickelStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 10 Abschnitte
  1. Was der Bonus ist
  2. Wer den Bonus bekommen kann
  3. Welche alte Heizung zählt
  4. Was nach dem Tausch gelten muss
  5. Wie lange es den Bonus noch gibt
  6. Wie der Bonus mit den anderen Bausteinen zusammenwirkt
  7. Was wir dabei tun – und was nicht
  8. Das übernehmen wir für Sie
  9. Häufige Fragen
  10. Weiterlesen

Was der Bonus ist

Die Heizungsförderung der KfW besteht aus einer Grundförderung und möglichen Boni. Die Grundförderung beträgt 30 %1 der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus kommt hinzu und beträgt derzeit 16 %. Er soll nach dem Merkblatt eine möglichst frühzeitige Erneuerung der Heizung anreizen. Er sinkt mit der Zeit.

Alle Sätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Rechnungssumme. Für die erste Wohneinheit sind höchstens 28.000 €3 förderfähig.

Wer den Bonus bekommen kann

Der Bonus ist an die Person und an die Wohnung gebunden:

  • Nur selbstnutzende Eigentümer. Sie sind (Mit-)Eigentümer und bewohnen die Wohneinheit zum Zeitpunkt des Antrags als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz.12
  • Nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Für vermietete Wohnungen im selben Haus gibt es den Bonus nicht.15
  • Nachweise: Das Eigentum belegen Sie mit einem Grundbuchauszug, die Selbstnutzung mit einer Meldebestätigung oder Meldebescheinigung.13

Vermieter können die Grundförderung beantragen, den Klimageschwindigkeitsbonus aber nicht. Nicht antragsberechtigt im Programm 458 sind eine im Grundbuch eingetragene GbR und Nießbraucher.14

Welche alte Heizung zählt

Entscheidend ist, was Sie ausbauen. Die alte Heizung muss noch funktionstüchtig sein.

Alte HeizungBedingung an das Alter
Ölheizungkeine
Kohleheizungkeine
Gas-Etagenheizungkeine
Nachtstromspeicherheizungkeine
Gasheizung (zentral)Inbetriebnahme liegt beim Antrag mindestens 20 Jahre4 zurück
BiomasseheizungInbetriebnahme liegt beim Antrag mindestens 20 Jahre zurück

Zusätzlich verlangt das Infoblatt der KfW, dass die ausgetauschte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.15

Was nach dem Tausch gelten muss

Der Bonus setzt voraus, dass die versorgten Wohneinheiten nach dem Austausch nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden.15 Das hat praktische Folgen:

  • Hybridheizung: Ein Kombigerät aus Wärmepumpe und fossilem oder gasbetriebenem Spitzenlastkessel erfüllt diese Bedingung grundsätzlich nicht.15 Der Bonus entfällt dann.17 Ob und für welchen Teil der Anlage die Grundförderung bleibt, prüfen wir im Einzelfall.
  • Ausnahmen: Das Infoblatt nimmt gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen von dieser Bedingung aus.15
  • Neue Biomasseheizung: Wer auf Biomasse umsteigt, bekommt den Bonus nach den Technischen FAQ nur in Kombination mit einer ergänzenden Anlage, etwa Solarthermie oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung. Bestehende Anlagen können angerechnet werden.16

Wie lange es den Bonus noch gibt

Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbau.

  • Bis zur ersten Absenkung beträgt der Bonus 16 %.
  • Ab 01.02.2027 sinkt er zum ersten Mal und danach jedes Halbjahr erneut, jeweils um 4 Prozentpunkte6.
  • Für Anträge ab 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.

Zum selben ersten Stichtag beginnt auch die förderfähige Kostengrenze der ersten Wohneinheit zu sinken, um 750 €8 je Halbjahr. Wer ohnehin tauschen will, sollte den Antrag deshalb nicht ohne Grund über einen Stichtag hinausschieben. Ein übereilter Tausch ist trotzdem kein guter Rat: Erst muss klar sein, welche Heizung zum Haus passt.

Wie der Bonus mit den anderen Bausteinen zusammenwirkt

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus werden addiert. Die Summe ist gedeckelt: auf 70 %9, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €10 auf 80 %11. Mit Familienzuschlag liegt diese Einkommensgrenze entsprechend höher. Je Wohneinheit kann der Bonus nur einmal beantragt werden. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird er nach der Richtlinie nur anteilig für die selbstgenutzten Wohneinheiten gewährt.18

Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Vorher brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) und einen Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Die Schritte im Einzelnen stehen im Artikel KfW 458 beantragen.

Was wir dabei tun – und was nicht

analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir verkaufen keine Heizungen und vermitteln keine Handwerker. Wir prüfen, ob Ihre alte Heizung die Bedingungen für den Bonus erfüllt, berechnen die Heizlast und erstellen die Bestätigungen für die KfW. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die KfW. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme Ihres Gebäudes.

Das übernehmen wir für Sie

Unsere Leistung

Heizungs-Service

Ihr Heizungszuschuss braucht zwei Bestätigungen. Die erstellen wir.

Festpreisinkl. 19 % USt
990,00 €
Zuschuss der KfWnur für Heizlast und Bestätigungen; die Hilfe beim Antrag ist nicht förderfähig
abhängig von Ihrem Fördersatz
Ihren Eigenanteil zeigt der Förder-Check: Er hängt an Ihrer alten Heizung, Ihrem Einkommen und den Kosten.

Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.

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Häufige Fragen

Bekomme ich den Bonus auch für ein vermietetes Haus?

Nein. Der Bonus wird nur selbstnutzenden Eigentümern und nur für die selbst genutzte Wohneinheit gewährt. Für vermietete Wohneinheiten kommt die Grundförderung in Betracht.

Meine Gasheizung ist jünger als gefordert. Geht der Bonus trotzdem?

Bei zentralen Gasheizungen und Biomasseheizungen nicht. Die Altersgrenze gilt zum Zeitpunkt des Antrags. Gas-Etagenheizungen, Öl-, Kohle- und Nachtstromspeicherheizungen sind unabhängig vom Alter begünstigt.

Meine alte Heizung ist defekt. Zählt sie noch?

Das Merkblatt verlangt den Austausch einer funktionstüchtigen Heizung. Bei einem Defekt sollten Sie den Fall vor dem Antrag klären lassen.

Zählt der Tag des Einbaus oder der Tag des Antrags?

Der Tag des Antrags. Das gilt für die Höhe des Bonus ebenso wie für sein Ende.

Weiterlesen

4 Quellen mit Stand
  1. Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 (gültig ab 24.09.2026), kfw.de
  2. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026, kfw.de
  3. Liste der Technischen FAQ – BEG EM, KfW, Version 7.0, 06/2026, kfw.de
  4. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, bundesanzeiger.de

Fundstellen

  1. 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
  2. 16 % – Klimageschwindigkeitsbonus, nur Selbstnutzer; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  3. 28.000 € – förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  4. 20 Jahre – Mindestalter (Inbetriebnahme) bei Gas- und Biomasseheizungen; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Bonusförderung“, Klimageschwindigkeitsbonus. Stand 11.10.2026
  5. 01.02.2027 – erste Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  6. 4 Prozentpunkte – Absenkung je Halbjahr; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  7. 01.08.2028 – ab diesem Antragsdatum kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  8. 750 € – halbjährliche Absenkung der Kostengrenze der ersten Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  9. 70 % – Höchstfördersatz; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Abschnitt „Obergrenze des Fördersatzes …“. Stand 11.10.2026
  10. 30.000 € – Einkommensgrenze der Stufe 1 (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen); KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Einkommensbonus Buchst. a. Stand 11.10.2026
  11. 80 % – Höchstfördersatz bei Einkommensbonus Stufe 1; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  12. Definition „Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer“; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 5.
  13. Nachweis von Selbstnutzung und Eigentum; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 8.
  14. Nicht antragsberechtigt: GbR und Nießbraucher; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 2.
  15. Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus; Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 4.3, S. 28.
  16. Kombinationspflicht bei Biomasseheizung; TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.11, S. 29–30.
  17. Klimageschwindigkeits-Bonus bei Hybridheizungen; TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.12, S. 30–31.
  18. Anteilige Gewährung in Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.4.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg