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Heizung tauschen

Hydraulischer Abgleich: was er ist und wann die Förderung ihn verlangt

Isabel Zimmerling, EnergieberaterinGeschrieben vonIsabel ZimmerlingFrancois Bickel, EnergieberaterGeprüft vonFrancois BickelStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 9 Abschnitte
  1. Was beim hydraulischen Abgleich geschieht
  2. Wann die Förderung ihn verlangt
  3. Was das Gesetz unabhängig von der Förderung verlangt
  4. Wie er nachgewiesen wird
  5. Was mitgefördert werden kann
  6. Wer was macht
  7. Das übernehmen wir für Sie
  8. Häufige Fragen
  9. Weiterlesen

Was beim hydraulischen Abgleich geschieht

Heizungswasser nimmt den leichtesten Weg. Ohne Abgleich fließt zu viel Wasser durch die Heizkörper nahe an der Pumpe und zu wenig durch die entfernten. Die Folgen kennen viele: Ein Raum wird nicht warm, ein anderer überhitzt, Ventile rauschen. Oft wird dann die Vorlauftemperatur oder die Pumpenleistung erhöht. Das kostet Energie und löst die Ursache nicht.

Der Abgleich besteht aus drei Schritten:

  1. Berechnen: Für jeden Raum wird die Heizlast ermittelt und daraus die nötige Wassermenge je Heizkörper oder Heizkreis.
  2. Einstellen: Die berechneten Werte werden an den Thermostatventilen, den Strangventilen und der Pumpe eingestellt. Fehlen voreinstellbare Ventile, werden sie nachgerüstet.
  3. Dokumentieren: Das Fachunternehmen hält die Einstellwerte fest und bestätigt die Durchführung.

Der Nutzen zeigt sich vor allem bei Wärmepumpen. Sie arbeiten umso effizienter, je niedriger die Vorlauftemperatur ist. Niedrige Temperaturen funktionieren nur, wenn das Wasser richtig verteilt ist.

Wann die Förderung ihn verlangt

Beim Heizungstausch (KfW 458). Das Merkblatt verlangt, dass der Einbau der Heizung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden wird.11 Die Technischen FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen konkretisieren: Für Gebäude mit wassergeführten Heizungssystemen ist bei Erneuerung der Anlagentechnik ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B stets erforderlich.12

Bei der Heizungsoptimierung (BAFA). Wer eine bestehende Heizung optimieren lässt, etwa durch neue Pumpen, kann dafür eine Förderung über die BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Sie setzt bei wassergeführten Systemen ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem voraus, und zwar für die gesamte Anlage. Der Abgleich nur für einen Teil, etwa eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, reicht nicht.14

Ausnahmen. Wird nur eine Anlage zur Trinkwarmwasserbereitung eingebaut, ist kein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems erforderlich. Bei luftgeführten Wärmepumpen und anderen luftheizenden Systemen tritt an seine Stelle grundsätzlich die Einregulierung der Luftvolumenströme.13

Was das Gesetz unabhängig von der Förderung verlangt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt den hydraulischen Abgleich nur für größere Gebäude vor. Wir geben die konsolidierte Fassung mit Stand 10.10.2026 wieder, nicht das Bundesgesetzblatt.4 Eine Rechtsberatung ist das nicht; Ihr Einzelfall ist gesondert zu prüfen.

  • Welche Gebäude: Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen5 oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten. Dort ist ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger hydraulisch abzugleichen, nachdem eine Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wurde (§ 60c Abs. 1 GModG). Eine Frist dafür nennt die Vorschrift nicht.
  • Was dazugehört: mindestens eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1, die Prüfung und nötigenfalls die Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Durchzuführen ist der Abgleich nach Verfahren B der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ oder nach einem gleichwertigen Verfahren.6
  • Wie er bestätigt wird: schriftlich, mit den Einstellungswerten, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger, der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und dem Druck im Ausdehnungsgefäß. Mietern ist die Bestätigung auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.7 Der Betrieb, der den Abgleich durchführt, bestätigt ihn dem Eigentümer außerdem in einer Unternehmererklärung. Der Eigentümer bewahrt sie mindestens 10 Jahre8 auf.
  • Verwandte Pflichten in denselben Gebäuden: Bei der Betriebsprüfung von Wärmepumpen wird geprüft, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Die Heizungsprüfung älterer Anlagen kann im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden.9
  • Bußgeld: Wer ein Heizungssystem entgegen § 60c GModG vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig abgleicht, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 €10 betragen.

Für Gebäude unterhalb dieser Schwelle, also auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, enthält die ausgewertete Fassung keine Pflicht zum hydraulischen Abgleich. Dort kann er sich aus den Förderbedingungen ergeben, siehe oben. Eine Befreiung im Einzelfall erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde nur auf Antrag (§ 102 GModG).

Wie er nachgewiesen wird

Die Technischen FAQ verlangen, dass der Abgleich nach der Leistungsbeschreibung der Formulare der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. durchgeführt und vom ausführenden Fachunternehmen auf diesem Formular bestätigt wird.12 Das Formular gehört in Ihre Unterlagen zur Förderung.18 Die KfW kann es im Nachweisprozess der Heizungsförderung anfordern.19

Wurde früher bereits ein Abgleich nach Verfahren B durchgeführt, dürfen vorhandene Berechnungen verwendet werden. Sie sind auf Aktualität zu prüfen, zum Beispiel nach einer Dämmung oder einem Umbau, und bei Bedarf anzupassen.12

Systeme, die den Abgleich laufend über Temperaturen regeln, sind nach den Technischen FAQ grundsätzlich förderfähig. Sie ersetzen den Abgleich nach den VdZ-Formularen aber nur, wenn die Gleichwertigkeit mit Verfahren B nachgewiesen ist.12

Was mitgefördert werden kann

Beim Heizungstausch. Der hydraulische Abgleich des Zentralheizungssystems zählt zu den förderfähigen Maßnahmen an Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, ebenso der Einbau oder Austausch voreinstellbarer Thermostatventile und hocheffizienter Pumpen.15 Die Berechnungen zum Abgleich sind als Planungsleistung förderfähig.16 Alles zusammen wird mit dem Fördersatz der Heizung gefördert, also ab 30 %1, und zählt zu den förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit auf 28.000 €2 begrenzt sind.

Bei der Heizungsoptimierung ohne Heizungstausch. Der Fördersatz beim BAFA beträgt 15 %3. Dieser Weg ist an Bedingungen zum Alter der Wärmeerzeuger und zur Größe des Gebäudes geknüpft, die wir vor einem Antrag für Ihr Gebäude prüfen.

In beiden Fällen gilt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie Aufträge ohne Förderbedingung vergeben. Über die Förderung entscheidet die KfW bzw. das BAFA.

Wer was macht

  • Berechnung: Fachplaner, Energieberater oder der Heizungsfachbetrieb. Grundlage ist die raumweise Heizlast. Mehr dazu im Artikel Heizlastberechnung.
  • Einstellung und Bestätigung: das ausführende Fachunternehmen.
  • Prüfung: Der Energieeffizienz-Experte kann die Durchführung überprüfen. Auch das ist eine förderfähige Leistung.17

analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir berechnen und prüfen, stellen aber keine Ventile ein und vermitteln keine Handwerker. Wir erhalten keine Provisionen von Dritten. So bleibt die Berechnung unabhängig von dem Betrieb, der die Anlage baut.

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Häufige Fragen

Muss der Abgleich bei jeder neuen Heizung gemacht werden?

Für die Förderung ja, wenn das Gebäude ein wassergeführtes Heizsystem hat und die Anlagentechnik erneuert wird. So steht es in den Technischen FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist er nach dem Einbau einer Heizungsanlage nur in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten (§ 60c GModG).

Wir haben vor einigen Jahren schon abgleichen lassen. Reicht das?

Wenn damals nach Verfahren B gearbeitet wurde, können die Berechnungen weiterverwendet werden. Sie müssen aber geprüft und bei Änderungen am Gebäude angepasst werden.

Geht ein Abgleich auch bei einer Fußbodenheizung?

Ja. Die Leistungsbeschreibung der VdZ-Formulare enthält nach den Technischen FAQ Anforderungen für Zweirohrheizungen, Einrohrheizungen und Fußbodenheizungen.

Kann ich den Abgleich nur für meine Wohnung machen lassen?

Für die Förderung der Heizungsoptimierung nicht. Sie setzt den Abgleich der gesamten Heizungsanlage voraus.

Weiterlesen

5 Quellen mit Stand
  1. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); konsolidierte Fassung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Abruf 10.10.2026, gesetze-im-internet.de
  2. Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 (gültig ab 24.09.2026), kfw.de
  3. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026, kfw.de
  4. Liste der Technischen FAQ – BEG EM, KfW, Version 7.0, 06/2026, kfw.de
  5. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, bundesanzeiger.de

Fundstellen

  1. 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
  2. 28.000 € – förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  3. 15 % – Fördersatz Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung; BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.4.1. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.1 Buchstaben a, b und d Satz 1 (S. 11). Stand 11.10.2026
  4. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), konsolidierte Fassung von gesetze-im-internet.de (nicht das Bundesgesetzblatt), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).
  5. 6 Wohnungen – Mindestzahl der Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten; § 60c Abs. 1 GModG. Quelle: GModG (PDF), § 60a Abs. 1 Satz 1 (S. 32). Stand 11.10.2026
  6. Mindestleistungen und Norm der Heizlastberechnung: § 60c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 GModG; Verfahren B: § 60c Abs. 3 GModG.
  7. Bestätigung und Vorlage an Mieter: § 60c Abs. 4 Satz 1 und 2 GModG; Unternehmererklärung: § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GModG.
  8. 10 Jahre – Mindest-Aufbewahrung der Unternehmererklärung durch den Eigentümer; § 96 Abs. 2 Satz 1 GModG. Quelle: GModG (PDF), § 96 Abs. 2 Satz 1 (S. 48). Stand 11.10.2026
  9. Betriebsprüfung von Wärmepumpen: § 60a Abs. 2 Nr. 1 GModG; Heizungsprüfung: § 60b Abs. 4 Satz 2 GModG.
  10. 5.000 € – Höchstbetrag der Geldbuße bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit; § 108 Abs. 1 Nr. 11 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 GModG. Quelle: GModG (PDF), § 108 Abs. 2 Nr. 3 (S. 56). Stand 11.10.2026
  11. Fördervoraussetzung „Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems“; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 2.
  12. Hydraulischer Abgleich, allgemein; TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.03, S. 26–27.
  13. Hydraulischer Abgleich, luftheizende Systeme und Anlagen nur zur Trinkwarmwasserbereitung; TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.03–8.04, S. 27.
  14. Verbesserung der Anlageneffizienz; Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 5.1, S. 28.
  15. Wärmeverteilung und Wärmeübergabe; Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 4.2.5, S. 27.
  16. „Berechnungen zum hydraulischen Abgleich“; Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 6.1.2, S. 32.
  17. „Planungsleistung zur Durchführung oder Überprüfung der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs“; Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 6.1.5, S. 33.
  18. „VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich“ als Teil der Baudokumentation; Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 6.2, S. 34.
  19. Zusätzliche Nachweise, zum Beispiel VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 8.

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