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Heizung tauschen

KfW 458 beantragen: Schritt für Schritt

Isabel Zimmerling, EnergieberaterinGeschrieben vonIsabel ZimmerlingFrancois Bickel, EnergieberaterGeprüft vonFrancois BickelStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 9 Abschnitte
  1. Vorab: Wer den Antrag stellen darf
  2. Die 6 Schritte
  3. Wie hoch der Zuschuss sein kann
  4. Was zu den förderfähigen Kosten gehört
  5. Was nach dem Antrag gilt
  6. Besonderheit WEG und Mehrfamilienhaus
  7. Das übernehmen wir für Sie
  8. Häufige Fragen
  9. Weiterlesen

Vorab: Wer den Antrag stellen darf

Das Programm 458 richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und an Wohnungseigentümergemeinschaften.

  • Sie stellen den Antrag selbst. Die Person, die sich in „Meine KfW“ registriert, muss die Person sein, die den Antrag stellt. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte lässt die KfW nur für WEG bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu.
  • Nicht antragsberechtigt sind nach dem Merkblatt insbesondere Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die als Eigentümer im Grundbuch stehen, und ihre Gesellschafter. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen mit Nießbrauchrecht.
  • Das Gebäude ist ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens 5 Jahre1 zurückliegt.
  • Die Investition beträgt mindestens 300 €2.

Weder Energieberater noch Heizungsbauer können den Antrag für Sie absenden. Wir bereiten alles vor und begleiten Sie durch das Portal. Den Antrag stellen Sie.

Die 6 Schritte

Schritt 1: Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

Die BzA erstellt eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen im Expertenportal der KfW. Sie enthält die geplante Heizung, die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Achten Sie darauf, dass die Kosten vollständig erfasst sind. Eine spätere Aufstockung des Zuschusses über den beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich. Vollständige Kosten sind auch wichtig, wenn Sie den Ergänzungskredit der KfW nutzen wollen.

Schritt 2: Vertrag mit Bedingung abschließen

Vor dem Antrag schließen Sie mit dem Fachunternehmen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Er braucht zwei Dinge:

  • eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die den Vertrag an die Zusage der KfW knüpft,
  • das voraussichtliche Datum der Umsetzung.

Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn. Dasselbe gilt für den tatsächlichen Start der Bauarbeiten. Ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Sind mehrere Gewerke beteiligt, genügt nach den FAQ des Bundes zur BEG ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.18

Schritt 3: Antrag in „Meine KfW“ stellen

Sie registrieren sich im Kundenportal, wählen das Produkt 458, geben die Daten der BzA ein und laden den Vertrag hoch. Die KfW kann dem Portal einen Warteraum vorschalten und den Zugang zeitweise aussetzen.

Für dieselbe Maßnahme ist nur ein Antrag zulässig. Für dieselben Kosten dürfen Sie nicht zugleich bei der KfW und beim BAFA beantragen.

Schritt 4: Heizung einbauen lassen

Nach der Zusage können Sie beginnen. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate3 ab Zusage Zeit. Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Sie nennen die Adresse des Gebäudes und die förderfähigen Kosten.

Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen

Nach dem Einbau bestätigt die Expertin, der Experte oder das Fachunternehmen die Umsetzung und die förderfähigen Gesamtkosten. Sie erhalten eine BnD mit einer Kennung, die Sie für den Nachweis brauchen.

Schritt 6: Nachweis einreichen und Zuschuss erhalten

Sie identifizieren sich in „Meine KfW“, starten den Nachweisprozess mit der Kennung der BnD und laden die Unterlagen hoch:

  • alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten,
  • Ihre steuerliche Identifikationsnummer,
  • bei Boni: Meldebestätigung, Grundbuchauszug und gegebenenfalls Einkommensteuerbescheide.

Die Frist: 6 Monate4 nach der letzten Rechnung, spätestens aber 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wer sie versäumt, verliert den Zuschuss. Maßgeblich ist das Datum, das in Ihrer Zusage steht.

Die KfW nimmt nur PDF-Dateien an und begrenzt Größe und Anzahl der Dateien. Die aktuellen Grenzen stehen in der Checkliste der KfW zur Nachweiseinreichung. Nach positiver Prüfung überweist die KfW den Zuschuss auf das Konto der antragstellenden Person.

Wie hoch der Zuschuss sein kann

Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung und möglichen Boni zusammen:

  • 30 %Grundförderung
  • derzeit 16 %Klimageschwindigkeitsbonus

Geprüft am 11.10.2026 · Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“; M458, S. 4

  • Grundförderung: 30 %5 der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 %6, nur für selbstnutzende Eigentümer und nur beim Austausch bestimmter Altheizungen. Mehr dazu im Artikel zum Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Einkommensbonus: je nach Einkommen bis zu 40 %7, ebenfalls nur für Selbstnutzer. Mehr dazu im Artikel zum Einkommensbonus.

Insgesamt ist die Förderung auf 70 %8 gedeckelt, in der höchsten Stufe des Einkommensbonus auf 80 %9.

Förderfähig sind Kosten bis 28.000 €10 für die erste Wohneinheit, 15.000 €11 je Wohneinheit 2–6 und 8.000 €12 je weiterer Wohneinheit. Die Grenze für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.202713 halbjährlich um 750 €14. Es zählt der Zeitpunkt des Antrags.

Welche Summe für Ihr Haus herauskommt, hängt von Kosten, Wohneinheiten und Boni ab. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.

Was zu den förderfähigen Kosten gehört

Neben der Heizung selbst zählen Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören die Heizlastberechnung sowie die Erstellung von BzA und BnD. Sie werden zum Fördersatz Ihrer Heizung bezuschusst, solange die Kostengrenze nicht ausgeschöpft ist. Eine reine Fördermittelberatung ist nicht förderfähig.

Was nach dem Antrag gilt

  • Kombination. Die Heizungsförderung zählt zu den BEG-Einzelmaßnahmen. Einzelmaßnahmen und der Effizienzhaus-Kredit 261 schließen sich für 3 Jahre16 gegenseitig aus, in beide Richtungen. Wer später eine Komplettsanierung plant, sollte die Reihenfolge vorher klären.
  • Verzicht. Nach einem Verzicht auf die Zusage können Sie für dasselbe Vorhaben frühestens 6 Monate15 nach Eingang der Verzichtserklärung bei der KfW neu beantragen.
  • Steuer. Für dieselbe Maßnahme gibt es nicht zugleich Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
  • Aufbewahrung. Bewahren Sie alle Unterlagen 10 Jahre17 nach der Zusage auf.

Besonderheit WEG und Mehrfamilienhaus

Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt die Verwaltung den gemeinschaftlichen Basisantrag. Nur wenn keine Verwaltung bestellt ist, kann eine bevollmächtigte Eigentümerin oder ein bevollmächtigter Eigentümer den Antrag stellen. Die Vollmacht wird beim Nachweis hochgeladen. Selbstnutzende Eigentümer beantragen ihre persönlichen Boni über einen eigenen Zusatzantrag, für den eine Frist nach der Zusage des Basisantrags läuft.

Das übernehmen wir für Sie

Unsere Leistung

Heizungs-Service

Ihr Heizungszuschuss braucht zwei Bestätigungen. Die erstellen wir.

Festpreisinkl. 19 % USt
990,00 €
Zuschuss der KfWnur für Heizlast und Bestätigungen; die Hilfe beim Antrag ist nicht förderfähig
abhängig von Ihrem Fördersatz
Ihren Eigenanteil zeigt der Förder-Check: Er hängt an Ihrer alten Heizung, Ihrem Einkommen und den Kosten.

Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.

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Häufige Fragen

Kann mein Heizungsbauer den Antrag für mich stellen?

Nein. Er kann die BzA und die BnD erstellen. Den Antrag stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst im eigenen Konto bei „Meine KfW“.

Darf ich vor der Zusage schon einen Vertrag unterschreiben?

Sie müssen es sogar, aber nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Ein Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag kostet die Förderung.

Ich habe ein Nießbrauchrecht am Haus. Kann ich den Zuschuss beantragen?

Nein. Personen mit Nießbrauchrecht sind in diesem Programm nicht antragsberechtigt.

Wie lange ist eine BzA gültig?

Das ist in den uns vorliegenden Unterlagen der KfW nicht geregelt. Wir empfehlen, BzA und Antrag zeitnah nacheinander zu erledigen.

Brauche ich einen Energieberater, oder reicht das Fachunternehmen?

Beides ist zulässig. Der Vorteil einer unabhängigen Stelle: Wir verkaufen keine Heizung und vermitteln keine Handwerker. Die Heizlast und die Nachweise entstehen ohne Verkaufsinteresse.

Weiterlesen

7 Quellen mit Stand
  1. Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026 – kfw.de
  2. Checkliste – Hinweise zur Nachweiseinreichung (458 Selbstnutzung), KfW, Abruf 10.10.2026 – kfw.de
  3. Informationen zum Expertenportal für die Heizungsförderung, KfW, Abruf 10.10.2026 – kfw.de
  4. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026 – kfw.de
  5. Vollmacht zur Antragstellung für eine WEG im Kundenportal Meine KfW (458), KfW, Stand 05/2024 – kfw.de
  6. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 – bundesanzeiger.de
  7. BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stand 21.08.2026 – energiewechsel.de

Fundstellen

  1. 5 Jahre – Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens so alt; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 3 Buchstabe a; ebenso KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 2. Quelle: BEG-RL, Nr. 3 Buchstabe a (S. 2). Stand 11.10.2026
  2. 300 € – Mindestinvestition (brutto); KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 2. Quelle: M458, S. 2, Abschnitt „Wie wird gefördert?“. Stand 11.10.2026
  3. 36 Monate – Umsetzung ab Zusage (Bewilligungszeitraum); KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 7. Quelle: M458, S. 7, Abschnitt „Bewilligungszeitraum“. Stand 11.10.2026
  4. 6 Monate – Nachweis nach der letzten Rechnung, spätestens nach Ende des Bewilligungszeitraums; maßgeblich ist das Datum in der Zusage; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 7. Quelle: M458, S. 7, Abschnitt „Bewilligungszeitraum“. Stand 11.10.2026
  5. 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
  6. 16 % – Klimageschwindigkeitsbonus, nur Selbstnutzer; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3–4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  7. 40 % – Einkommensbonus der höchsten Stufe; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Einkommensbonus Buchst. a. Stand 11.10.2026
  8. 70 % – Höchstfördersatz; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Abschnitt „Obergrenze des Fördersatzes …“. Stand 11.10.2026
  9. 80 % – Höchstfördersatz bei Einkommensbonus der höchsten Stufe; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  10. 28.000 € – förderfähige Kosten erste Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  11. 15.000 € – förderfähige Kosten je Wohneinheit 2–6; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  12. 8.000 € – förderfähige Kosten je Wohneinheit ab der 7.; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  13. 01.02.2027 – Beginn der Absenkung der Kostengrenze; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  14. 750 € – halbjährliche Absenkung der Kostengrenze erste Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  15. 6 Monate – Antragssperre nach Verzicht auf die Zusage; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 9. Quelle: M458, S. 9, Abschnitt „Kombination mit anderen Förderprodukten“. Stand 11.10.2026
  16. 3 Jahre – Sperre zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und BEG Wohngebäude/KfW 261 ab Abschluss des Vorhabens (Einreichung des Verwendungsnachweises), in beide Richtungen; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.6; BEG-FAQ A.5.4; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 9. Quelle: BEG-FAQ, A.5.4 (S. 14). Stand 11.10.2026
  17. 10 Jahre – Aufbewahrung der Unterlagen nach Zusage; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 10. Quelle: M458, S. 10, Abschnitt „Auskunftspflichten, Sorgfaltspflichten und Informationspflichten“. Stand 11.10.2026
  18. Ein Vertrag (Haupt- oder Nebengewerk) mit einem Fachunternehmen genügt; BEG-FAQ (Blaufassung, Stand 21.08.2026), Nr. 1.12.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg