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Heizung tauschen

Heizlastberechnung: wozu sie dient, wann sie nötig ist und wer sie macht

Francois Bickel, EnergieberaterGeschrieben vonFrancois BickelIsabel Zimmerling, EnergieberaterinGeprüft vonIsabel ZimmerlingStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 9 Abschnitte
  1. Was die Heizlast ist
  2. Wozu man sie braucht
  3. Wann sie für die Förderung nötig ist
  4. Wann das Gesetz sie verlangt
  5. Wird die Heizlastberechnung gefördert?
  6. Wer die Heizlast berechnet
  7. Das übernehmen wir für Sie
  8. Häufige Fragen
  9. Weiterlesen

Was die Heizlast ist

Die Heizlast ist eine Leistung, kein Verbrauch. Sie sagt, wie viel Wärme ein Gebäude in einem Moment braucht, wenn es draußen so kalt ist, wie es am Standort für die Auslegung angenommen wird. Der Jahresverbrauch auf Ihrer Abrechnung sagt dagegen, wie viel Energie über ein ganzes Jahr geflossen ist. Aus dem Verbrauch allein lässt sich die nötige Leistung nur grob schätzen.

Man unterscheidet zwei Ebenen:

  • Gebäudeheizlast: die Leistung, die der Wärmeerzeuger insgesamt bereitstellen muss.
  • Raumweise Heizlast: die Leistung, die jeder einzelne Raum braucht. Sie ist die Grundlage für Heizkörper, Fußbodenheizung und den hydraulischen Abgleich.

Wozu man sie braucht

Die richtige Größe der Heizung. Eine zu große Heizung kostet mehr in der Anschaffung und arbeitet ungünstig, weil sie häufig ein- und ausschaltet. Eine zu kleine Heizung schafft an kalten Tagen die gewünschte Temperatur nicht. Besonders bei Wärmepumpen entscheidet die passende Größe darüber, wie effizient die Anlage läuft.

Die Prüfung der Heizflächen. Aus der raumweisen Heizlast ergibt sich, ob die vorhandenen Heizkörper mit niedrigeren Vorlauftemperaturen auskommen oder ob einzelne Heizkörper getauscht werden sollten. Das zeigt sich Raum für Raum.

Die Grundlage für den hydraulischen Abgleich. Ohne raumweise Heizlast lassen sich die Wassermengen je Heizkörper nicht berechnen. Mehr dazu im Artikel Hydraulischer Abgleich.

Ein Vergleichsmaßstab für Angebote. Mit einer berechneten Heizlast können Sie Angebote verschiedener Fachbetriebe vergleichen. Sie sehen, ob alle von derselben Leistung ausgehen.

Wann sie für die Förderung nötig ist

Die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) verlangt, dass der Einbau der Heizung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden wird.6 Die Technischen FAQ zur BEG Einzelmaßnahmen führen dazu aus:

  • Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage, also zur Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen, ist die Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 zu dimensionieren.7
  • Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist eine raumweise Heizlastberechnung nach denselben Normen erforderlich. Diese Berechnung kann auch für die Gebäudeheizlast herangezogen werden.8
  • Wurde früher bereits ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt, dürfen die vorhandenen Berechnungen und Auslegungen verwendet werden. Sie müssen aber auf Aktualität geprüft werden, etwa nach einer Dämmung oder einem Umbau.9

Wann das Gesetz sie verlangt

Unabhängig von der Förderung nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die raumweise Heizlastberechnung an einer Stelle: als Bestandteil des hydraulischen Abgleichs. Dieser ist nach dem Einbau einer Heizungsanlage in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen4 oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten vorgeschrieben. Anzuwenden ist das Verfahren nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1. Die Heizlast des Gebäudes und die raumweise Berechnung gehören dort auch in die schriftliche Bestätigung des Abgleichs.5

Eine eigenständige Pflicht, vor jedem Heizungstausch die Heizlast zu berechnen, enthält die von uns ausgewertete konsolidierte Fassung mit Stand 10.10.2026 nicht.3 Für Gebäude unterhalb der Schwelle, also auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, kann sich die Berechnung aus den Förderbedingungen ergeben, siehe oben. Eine Rechtsberatung ist das nicht; Ihr Einzelfall ist gesondert zu prüfen.

Auch ohne Pflicht gilt: Wer eine Heizung ohne Berechnung nur nach der Leistung des alten Kessels bestellt, übernimmt dessen Größe ungeprüft. Ein alter Kessel kann größer sein, als das Haus es heute braucht, vor allem wenn seit dem Einbau gedämmt oder Fenster getauscht wurden.

Wird die Heizlastberechnung gefördert?

Ja, unter Voraussetzungen. Für die Fachplanung beim Heizungstausch gibt es keinen eigenen Fördertatbestand wie bei der Baubegleitung an der Gebäudehülle. Die Planung und Dimensionierung des Wärmeerzeugers und die Berechnungen zum hydraulischen Abgleich zählen aber zu den förderfähigen Leistungen.10 Sie werden als Umfeldmaßnahme mit dem Fördersatz der Heizung gefördert und zählen zu den förderfähigen Kosten, die für die erste Wohneinheit auf 28.000 €1 begrenzt sind.

Daraus folgt:

  • Der Fördersatz der Berechnung ist derselbe wie für Ihre Heizung, also mindestens die Grundförderung von 30 %2, mit Boni entsprechend mehr.
  • Ist die Kostengrenze durch die Heizung selbst schon ausgeschöpft, bringt die Berechnung keine zusätzliche Förderung.
  • Eine reine Fördermittelberatung ist nicht förderfähig.
  • Die Förderung gibt es nur im Rahmen eines bewilligten Antrags. Die Zusage erteilt die KfW.

Wer die Heizlast berechnet

Die Berechnung erstellen Fachplaner, Energieberater oder der Heizungsfachbetrieb. Wichtig ist nicht der Berufsstand, sondern die Methode: eine Berechnung nach Norm, Raum für Raum, mit den tatsächlichen Bauteilen Ihres Hauses.

Dafür werden gebraucht:

  • Grundrisse und Schnitte oder ein Aufmaß vor Ort,
  • Aufbau und Zustand von Außenwänden, Dach, Kellerdecke und Fenstern,
  • gewünschte Raumtemperaturen,
  • Angaben zu den vorhandenen Heizflächen.

Ein Vorteil der unabhängigen Berechnung: Wer keine Heizung verkauft, hat kein Interesse an einer bestimmten Gerätegröße. analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir verkaufen und vermitteln keine Heizungen und keine Handwerksleistungen und erhalten keine Provisionen von Dritten. Die Heizlast berechnen wir nach einer Aufnahme vor Ort und stellen sie Ihnen so zur Verfügung, dass Sie damit Angebote einholen können.

Das übernehmen wir für Sie

Unsere Leistung

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Zuschuss der KfWnur für Heizlast und Bestätigungen; die Hilfe beim Antrag ist nicht förderfähig
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Häufige Fragen

Reicht es, die Leistung des alten Kessels zu übernehmen?

Nein. Die Leistung des alten Kessels sagt wenig darüber, was das Haus heute braucht. Sie berücksichtigt spätere Dämmungen und neue Fenster nicht.

Kann man die Heizlast aus dem Verbrauch ableiten?

Als erste Einschätzung ja, als Auslegungsgrundlage nicht. Der Verbrauch hängt vom Wetter, vom Nutzerverhalten und vom Wirkungsgrad der alten Anlage ab. Die Technischen FAQ nennen für die Auslegung die Heizlastermittlung nach Norm.

Brauche ich die Berechnung vor oder nach dem Angebot des Heizungsbauers?

Vorher ist sie am nützlichsten. Dann können alle Betriebe auf derselben Grundlage anbieten, und die Größe der Anlage steht fest, bevor Sie einen Vertrag schließen.

Muss ich die Berechnung nach einer Dämmung neu machen lassen?

Wenn sich Bauteile geändert haben, muss die Berechnung angepasst werden. Eine Heizung, die für das ungedämmte Haus ausgelegt wurde, ist nach der Dämmung zu groß. Deshalb lohnt es sich, die Reihenfolge der Maßnahmen vorher zu planen.

Weiterlesen

5 Quellen mit Stand
  1. Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); konsolidierte Fassung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, Abruf 10.10.2026, gesetze-im-internet.de
  2. Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 (gültig ab 24.09.2026), kfw.de
  3. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026, kfw.de
  4. Liste der Technischen FAQ – BEG EM, KfW, Version 7.0, 06/2026, kfw.de
  5. BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, BMWE, Stand 21.08.2026, energiewechsel.de

Fundstellen

  1. 28.000 € – förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  2. 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), konsolidierte Fassung von gesetze-im-internet.de (nicht das Bundesgesetzblatt), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).
  4. 6 Wohnungen – Mindestzahl der Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten; § 60c Abs. 1 GModG. Quelle: GModG (PDF), § 60a Abs. 1 Satz 1 (S. 32). Stand 11.10.2026
  5. Raumweise Heizlastberechnung als Teil des hydraulischen Abgleichs und anzuwendende Normen: § 60c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GModG; Inhalt der Bestätigung: § 60c Abs. 4 Satz 1 GModG.
  6. Fördervoraussetzung „Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems“; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 2.
  7. Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen; TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.07, S. 28.
  8. Ermittlung der Gebäudeheizlast; TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.05, S. 27.
  9. Hydraulischer Abgleich, allgemein (Verwendung vorhandener Berechnungen nach einem früheren Abgleich nach Verfahren B); TFAQ BEG EM, Version 7.0, Nr. 8.03, S. 26–27.
  10. Förderfähige Leistungen der Fachplanung („Planung und Dimensionierung Wärmeerzeuger“, „Berechnungen zum hydraulischen Abgleich“); Infoblatt Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0, Nr. 6.1.2, S. 32; Einordnung als Umfeldmaßnahme zum Heizungs-Fördersatz: BEG-FAQ 1.21.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg