Zum Inhalt springen
Haus gekauft oder geerbt

Energieberatung beim Hauskauf: vor oder nach dem Notartermin?

Isabel Zimmerling, EnergieberaterinGeschrieben vonIsabel ZimmerlingFrancois Bickel, EnergieberaterGeprüft vonFrancois BickelStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 10 Abschnitte
  1. Warum es vor dem Notar keinen Zuschuss gibt
  2. Der Antrag kommt vor dem Beginn der Beratung
  3. Der Weg davor: der Kauf-Check
  4. Jung kauft Alt: erst der Antrag, dann der Notar
  5. Was Sie als neuer Eigentümer wissen sollten
  6. Vor dem ersten Handwerkervertrag
  7. Die drei Schritte im Überblick
  8. Das übernehmen wir für Sie
  9. Häufige Fragen
  10. Weiterlesen

Warum es vor dem Notar keinen Zuschuss gibt

Den Zuschuss für die Energieberatung zahlt das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Antragsberechtigt sind Eigentümer. Kaufinteressenten sind es erst, sobald ein notarieller Kaufvertrag vorliegt. Eine Eintragung im Grundbuch ist dafür nicht nötig.1 Vor dem Notartermin kann den Antrag also nur der heutige Eigentümer stellen, der Verkäufer.

Das ist ein Zeitproblem: Die Entscheidung über den Kauf fällt vor dem Notartermin. Der geförderte Sanierungsfahrplan (individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP) kommt dagegen erst danach. Sie müssen sich also vor der Unterschrift ein Bild machen, ohne dass der Zuschuss dafür zur Verfügung steht.

Der Antrag kommt vor dem Beginn der Beratung

Nach dem Notartermin gilt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt. Einen Beratungsvertrag vor dem Antrag schließen wir deshalb nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung.

Wenn der Zuschuss bewilligt wird, kann das BAFA 50 %2 des förderfähigen Honorars übernehmen, beim Ein- und Zweifamilienhaus höchstens 650 €3. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA. Die Richtlinie endet am 31.12.20265; maßgeblich ist das Antragsdatum.

Hat der Verkäufer selbst schon eine geförderte Beratung erhalten, hindert Sie das nicht. Die Sperrfrist für eine erneute Förderung (4 Jahre4 nach der Auszahlung) gilt nicht bei einem Eigentümerwechsel.

Der Weg davor: der Kauf-Check

Für die Zeit vor dem Notartermin gibt es den Kauf-Check. Er kostet 490,00 € zuzüglich Anfahrt, mit einer Fahrt, und wird nicht bezuschusst. Sie bekommen:

  • eine Begehung mit Ihnen: Gebäudehülle, Fenster, Dach, Keller und Heizung,
  • eine mündliche Einschätzung vor Ort,
  • einen kurzen schriftlichen Bericht mit dem Zustand, den wichtigsten Maßnahmen und einer groben Kostenspanne, der Förderung, die nach dem Kauf in Frage kommt, und einem Hinweis zu „Jung kauft Alt“.

Nicht enthalten sind ein Wertgutachten, ein Bauschadensgutachten und ein Energieausweis. Den Energieausweis legt der Verkäufer vor. Fehlt er, bekommt der Verkäufer ihn bei unserer Schwestermarke ausweis-md.

Der Kauf-Check wird nicht auf den späteren geförderten Fahrplan angerechnet. Eine Anrechnung wäre ein Rabatt auf das Honorar, und der würde den Zuschuss kürzen. Für den geförderten Fahrplan ist nach dem Antrag eine eigene Begehung Pflicht. Die Daten aus dem Kauf-Check machen sie kürzer.

Der Verkäufer muss nichts bezahlen und nichts beantragen, er gibt nur Zutritt für die Begehung.

Jung kauft Alt: erst der Antrag, dann der Notar

Familien mit minderjährigem Kind können für ein Haus der Energieklasse F, G oder H den zinsverbilligten Kredit „Jung kauft Alt“ (KfW 308) bekommen. Hier ist die Reihenfolge umgekehrt: Der Antrag wird vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt, über Ihre Bank, denn der Kaufvertrag gilt als Beginn des Vorhabens. Zulässig ist ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage. Die Gestaltung klären Sie mit dem Notar.6 Die Energieklasse weist ein Energieausweis nach.7 Alle Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Jung kauft Alt.

Die Reihenfolge, wenn Sie den Kredit nutzen wollen:

  1. Kauf-Check: Passt das Haus zu Ihren Plänen und zum Budget?
  2. KfW-Antrag über die Bank, vor dem Kaufvertrag.
  3. Kaufvertrag beim Notar, nach der Zusage oder mit aufschiebender Bedingung.
  4. Geförderter Sanierungsfahrplan, Antrag nach dem Notartermin.

Was Sie als neuer Eigentümer wissen sollten

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Förderunterlagen oft noch Gebäudeenergiegesetz genannt) kennt eine Pflicht, die mit einem Eigentümerwechsel zusammenhängt: die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt. Bei einem Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, das der Eigentümer zu einem im Gesetz genannten Stichtag selbst bewohnt hat, trifft die Pflicht erst den neuen Eigentümer, mit einer Frist ab dem ersten Eigentumsübergang. Eine Ausnahme gibt es für selbst bewohnte Häuser, wenn sich die Kosten nicht innerhalb angemessener Frist durch Einsparungen wieder einspielen.8 Ob das auf Ihr Haus zutrifft, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Vor dem ersten Handwerkervertrag

Wer nach dem Kauf schnell Aufträge vergibt, kann Förderung verlieren. Beim BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen und bei der Heizungsförderung KfW 458 zählt ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung als Vorhabenbeginn, und der darf nicht vor dem Antrag liegen. Verlangt wird dort vielmehr ein Vertrag mit einer solchen Bedingung, der beim Antrag schon geschlossen ist.9 Klären Sie deshalb zuerst die Reihenfolge von Antrag und Vertrag.

Die drei Schritte im Überblick

  1. Kauf-Check vor dem Notartermin. Ohne Zuschuss, ein Festpreis, eine Begehung.
  2. Kaufvertrag beim Notar. Bei „Jung kauft Alt“ vorher der KfW-Antrag.
  3. Geförderter Sanierungsfahrplan. Antrag nach dem Notartermin, bevor die Beratung beginnt.

analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir verkaufen keine Handwerksleistungen und erhalten keine Provisionen von Dritten, auch nicht von Maklern oder Banken.

Das übernehmen wir für Sie

Unsere Leistung

Sanierungsfahrplan

Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?

Festpreisinkl. 19 % USt
1.790,00 €
Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
−650,00 €
Ihr Eigenanteil
1.140,00 €
Gilt, wenn das BAFA den Zuschuss in voller Höhe bewilligt.

Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.

Jetzt beauftragen

Alles zur Leistung: Sanierungsfahrplan

Erst prüfen, was gefördert wird? Zum Förder-Check

Häufige Fragen

Kann der Verkäufer die Beratung bezahlen oder beantragen?

Das muss er nicht. Für den Kauf-Check zahlen Sie selbst, der Verkäufer gibt nur Zutritt für die Begehung. Den Zuschuss können Sie nach dem Notartermin selbst beantragen.

Brauche ich den Kauf-Check, wenn ich ohnehin einen Sanierungsfahrplan machen lasse?

Nur, wenn Sie vor der Unterschrift wissen wollen, was auf Sie zukommt. Der geförderte Fahrplan kann erst nach dem Notartermin beantragt werden. Angerechnet wird der Kauf-Check darauf nicht.

Gibt es für den Kauf-Check einen Zuschuss?

Nein. Vor dem Notartermin sind Sie als Käufer nicht antragsberechtigt.

Reicht ein Antrag nach dem Notartermin für „Jung kauft Alt“?

Nein. Der Antrag für den Kredit muss vor dem Kaufvertrag gestellt sein. Zulässig ist ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage.

Weiterlesen

3 Quellen mit Stand
  1. Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 – bundesanzeiger.de
  2. Merkblatt Kredit Nr. 308 – Jung kauft Alt, KfW, Stand 08/2026 – kfw.de
  3. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 – bundesanzeiger.de

Fundstellen

  1. EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 5.1; BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abruf 10.10.2026.
  2. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  3. 650 € – Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  4. 4 Jahre – Früheste erneute Förderung nach Auszahlung (außer Eigentümerwechsel); EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 6.1 Absatz 3 (S. 3). Stand 10.10.2026
  5. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  6. „Antragstellung“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 5.
  7. „Förderfähige Maßnahme“; KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 3–4.
  8. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), konsolidierte Fassung von gesetze-im-internet.de (nicht das Bundesgesetzblatt), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Nachrüstung oberster Geschossdecken, Eigentümerwechsel und Ausnahme bei Unwirtschaftlichkeit: § 35 Abs. 1, 3 und 4 GModG.
  9. BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.2.1; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), S. 6, Abschnitte „Antragstellung“ und „Vorhabenbeginn“.

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg