Der Ablauf in 5 Schritten
1. Antrag vor Beratungsbeginn
Der Antrag beim BAFA muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt. Ein Beratungsvertrag vor dem Antrag ist nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zulässig. Nach dem Antrag dürfen Sie auf eigenes Risiko starten, auch ohne Bescheid.
Den Antrag kann das Beratungsunternehmen als Bevollmächtigter stellen. Sie unterschreiben dafür die Vollmacht.
2. Aufnahme vor Ort
Die Datenaufnahme im Gebäude ist Pflicht. Aufgenommen werden Hülle, Fenster, Dach, Keller und Anlagentechnik. Halten Sie Pläne, Abrechnungen und Unterlagen zur Heizung bereit, soweit vorhanden.
3. Sanierungsfahrplan
Aus der Aufnahme entsteht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Bewilligungszeitraum beträgt 9 Monate1; in dieser Zeit muss die Beratung beendet sein. Eine Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
4. Erläuterung
Der Fahrplan wird Ihnen ausgehändigt und erläutert. Mit Ihrer Zustimmung kann die Erläuterung telefonisch stattfinden. In der Eigentümergemeinschaft kommt die Erläuterung in der Versammlung hinzu.
5. Rechnung, Verwendungsnachweis, Auszahlung
Sie erhalten die Rechnung über den vollen Betrag. Darin stehen mindestens das Honorar, Ihr Eigenanteil und der BAFA-Zuschuss. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate2 nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen; die Frist lässt sich einmalig um 6 Monate3 verlängern. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA. Eine gesonderte Mitteilung des BAFA gibt es nicht. Prüfen Sie deshalb Ihr Konto.
Was Sie unterschreiben und was nicht
- Sie unterschreiben: die Vollmacht.
- Das Beratungsunternehmen unterschreibt: die Erklärungen nach Durchführung der Beratung.
- In der WEG zusätzlich: Berater und Verwalter unterschreiben die Bestätigung der Erläuterung in der Versammlung.
Heben Sie die Unterlagen mindestens 5 Jahre4 auf.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Das BAFA kann 50 %5 des förderfähigen Honorars übernehmen, höchstens 650 €6 beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 €7 ab drei Wohneinheiten. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA. Ihr Eigenanteil ist der Rechnungsbetrag abzüglich des bewilligten Zuschusses.
Ein Beispiel von analyse-md, der Sanierungsfahrplan (iSFP) für das Ein- und Zweifamilienhaus:
- Gesamtpreis
- 1.790,00 €
- Eigenanteil
- 1.140,00 €
- Eigenanteil = Gesamtpreis minus Zuschuss; er gilt nur, wenn der Zuschuss in voller Höhe bewilligt wird.
- Anfahrt je Fahrt nach Entfernung, nicht im Festpreis.
Sie zahlen den vollen Betrag an uns, den Zuschuss zahlt das BAFA direkt an Sie aus. Der Eigenanteil gilt, sofern das BAFA den Höchstzuschuss bewilligt. Die Anfahrt weisen wir im Angebot gesondert aus.
Alle Pakete mit Gesamtpreis, Eigenanteil und Leistungsumfang stehen im Artikel Was kostet ein Sanierungsfahrplan (iSFP)? Welche Leistungsarten es gibt und wie Honorare entstehen, steht in Was kostet eine Energieberatung?
Drei Regeln zur Rechnung
- Rabatte mindern den Zuschuss. Ein Nachlass auf das Honorar senkt nach den Hinweisen des BAFA auch die Förderung.
- Kein Verzicht auf den Eigenanteil. Verzichtet ein Anbieter vollständig auf den Eigenanteil, gibt es keine Förderung.
- Brutto nur ohne Vorsteuerabzug. Der Bruttobetrag ist nur förderfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Zahlen Sie die Rechnung per Überweisung. Sie ist der Zahlungsnachweis, den das BAFA bei einer Stichprobe anfordern kann.
Die Frist für den Antrag
Die Richtlinie für die Energieberatung endet am 31.12.20268. Maßgeblich ist das Datum des Antrags, nicht das der Beratung. Mehr dazu: BAFA-Zuschuss Energieberatung endet.
Wer berät
analyse-md ist die unabhängige Energieberatung vom Ingenieurbüro, von gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir verkaufen und vermitteln keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster und erhalten keine Provisionen von Dritten.
Das übernehmen wir für Sie
Unsere Leistung
Sanierungsfahrplan
Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?
- Festpreisinkl. 19 % USt
- 1.790,00 €
- Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
- −650,00 €
- Ihr Eigenanteil
- 1.140,00 €
Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.
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Häufige Fragen
Muss ich den Zuschuss vorstrecken?
Ja. Sie zahlen die Rechnung in voller Höhe. Der Zuschuss kommt nach dem Verwendungsnachweis vom BAFA auf Ihr Konto.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA. Eine Zusage zur Dauer im Einzelfall gibt es nicht.
Kann die Beratung auch ganz ohne Termin im Haus stattfinden?
Nein. Die Aufnahme vor Ort ist Fördervoraussetzung.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann gibt es keinen Zuschuss. Ob die Beratung trotzdem stattfindet, regelt die Bedingung im Vertrag.
Weiterlesen
6 Quellen mit Stand
- Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 – bundesanzeiger.de
- Änderung der Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 06.08.2024, BAnz AT 08.08.2024 B2 – bundesanzeiger.de
- Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, BAFA, Abruf 10.10.2026 – bafa.de
- Merkblatt zur Antragstellung über das BAFA-Portal (EBW), BAFA, ohne Standangabe – bafa.de
- Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal (EBW), BAFA, Änderungschronik bis 01.04.2025 – bafa.de
- Hinweise zur Erstellung von Rechnungen (EBW), BAFA, ohne Datumsangabe im Dokument – bafa.de
Fundstellen
- 9 Monate – Zeit für die Durchführung der Beratung ab Bescheid; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.3 Absatz 2 (S. 4). Stand 10.10.2026
- 6 Monate – Verwendungsnachweis nach Ende des Bewilligungszeitraums; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.4. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.4 Absatz 2 (S. 4). Stand 10.10.2026
- 6 Monate – Einmalige formlose Verlängerung der Nachweisfrist, vor Fristablauf zu beantragen; BAFA-Webseite „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“, Abruf 10.10.2026. Quelle: BAFA-Webseite EBW, BAFA-Programmseite EBW, Abschnitt „Hinweis“. Stand 10.10.2026
- 5 Jahre – Aufbewahrungspflicht des Zuwendungsempfängers; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.6. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 8.6, zweiter Spiegelstrich (S. 4). Stand 11.10.2026
- 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 650 € – Höchstzuschuss Ein-/Zweifamilienhaus; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 850 € – Höchstzuschuss ab drei Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
- 31.12.2026 – Ende der Richtlinie; maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
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