Zum Inhalt springen
Ablauf und Kosten

Was kostet eine Energieberatung?

Isabel Zimmerling, EnergieberaterinGeschrieben vonIsabel ZimmerlingFrancois Bickel, EnergieberaterGeprüft vonFrancois BickelStand · nächste Prüfung
Auf dieser Seite · 7 Abschnitte
  1. Erst die Leistung klären, dann den Preis
  2. Wie sich ein Honorar bildet
  3. Welche Leistung wie gefördert werden kann
  4. Was „unabhängig“ für den Preis bedeutet
  5. Das übernehmen wir für Sie
  6. Häufige Fragen
  7. Weiterlesen

Erst die Leistung klären, dann den Preis

„Energieberatung“ ist ein Sammelbegriff. Dahinter stehen Leistungen mit sehr unterschiedlichem Aufwand. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst fragen: Was genau wird geliefert, und wofür brauche ich es?

Wir unterscheiden fünf Leistungsarten:

  1. Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Ein Gesamtplan für das Gebäude mit Begehung, Bilanz und Erläuterung.
  2. Fachplanung und Baubegleitung für Einzelmaßnahmen. Etwa bei Dämmung, Fenstern oder Lüftung, mit den technischen Nachweisen für das BAFA.
  3. Nachweise für den Heizungstausch. Heizlastberechnung sowie die Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung für die KfW.
  4. Begleitung einer Effizienzhaus-Sanierung. Die umfangreichste Leistung, von der Planung bis zum Nachweis für den KfW-Kredit.
  5. Bescheinigung für das Finanzamt nach § 35c EStG. Für alle, die statt einer Förderung die steuerliche Ermäßigung nutzen.

Wie sich ein Honorar bildet

Ein seriöses Honorar folgt dem Aufwand. Diese Faktoren bestimmen ihn:

  • Gebäudegröße und Zahl der Wohneinheiten. Mehr Fläche, mehr Bauteile und mehr Anlagentechnik bedeuten mehr Aufnahme- und Rechenarbeit.
  • Aufnahme vor Ort. Für die geförderte Energieberatung ist die Datenaufnahme im Gebäude Pflicht.
  • Unterlagen. Liegen Pläne und Baubeschreibungen vor, geht die Aufnahme schneller. Fehlen sie, muss aufgemessen werden.
  • Rechenverfahren. Eine Bilanz nach DIN V 18599 oder eine raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 ist deutlich mehr Arbeit als eine überschlägige Einschätzung.
  • Förderabwicklung. Anträge, technische Bestätigungen und Verwendungsnachweise kosten Zeit und sind fristgebunden.
  • Termine auf der Baustelle. Bei der Baubegleitung zählt, wie viele Gewerke und Begehungen anfallen.
  • Anfahrt.

Wir arbeiten bei den Standardleistungen mit Festpreisen und einer Aufstellung dessen, was nicht enthalten ist. Für größere Gebäude, WEG und Effizienzhaus-Vorhaben erstellen wir ein Angebot. Was der Sanierungsfahrplan bei uns konkret kostet, steht im Artikel Was kostet ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?.

Welche Leistung wie gefördert werden kann

Förderung ist immer eine Möglichkeit unter Voraussetzungen. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Stelle.

Energieberatung mit iSFP

Das BAFA kann 50 %1 des förderfähigen Beratungshonorars übernehmen, höchstens 650 €2 beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 €3 ab 3 Wohneinheiten. Sie zahlen den vollen Rechnungsbetrag an das Beratungsunternehmen. Der Zuschuss geht nach dem Verwendungsnachweis an Sie. Gefördert werden nur Gebäude, die ausschließlich dem Wohnen dienen. Die Richtlinie endet am 31.12.20264, maßgeblich ist das Antragsdatum.

Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen

Bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik kann das BAFA die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 %5 fördern. Förderfähig sind dabei Kosten bis 5.000 €6 beim Ein- und Zweifamilienhaus. Ab 3 Wohneinheiten sind es 2.000 €7 je Wohneinheit, höchstens 20.000 €8. Die Grenze gilt je Gebäude und Kalenderjahr. Zwei Vorhaben im selben Jahr teilen sie sich.

Drei Bedingungen sind wichtig:

  • Die Baubegleitung wird nur zusammen mit einer förderfähigen Maßnahme gefördert. Einen eigenen Antrag gibt es dafür nicht.
  • Der erhöhte Fördersatz setzt voraus, dass die Expertin oder der Experte vom Vorhaben unabhängig ist: keine Vermittlung von Handwerkern, keine Beauftragung durch sie.
  • Kosten über der Grenze können zum Fördersatz der Maßnahme mitgefördert werden, wenn sie schon im Antrag der Maßnahme enthalten sind.

Nachweise für den Heizungstausch

Für die Heizungsförderung der KfW (Programm 458) gibt es keinen eigenen Fördersatz für die Planung. Heizlastberechnung, Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung zählen aber als Umfeldmaßnahme zu den förderfähigen Kosten der Heizung. Sie werden damit zum Fördersatz der Heizung bezuschusst, der je nach Boni zwischen 30 %9 und 80 %10 liegt. Das gilt innerhalb der Kostengrenze von 28.000 €11 für die erste Wohneinheit. Eine reine Fördermittelberatung ist nicht förderfähig.

Begleitung einer Effizienzhaus-Sanierung

Beim KfW-Kredit 261 ist die Begleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten Pflicht. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind bis 10.000 €12 je Vorhaben beim Ein- und Zweifamilienhaus förderfähig. Der Tilgungszuschuss darauf beträgt 50 %13. Er wird nicht ausgezahlt, sondern dem Kredit gutgeschrieben, und zwar zu festen Verrechnungszeitpunkten (2, 4 und 5 Jahre14 nach der Zusage). Voraussetzung ist ein aufgenommener Kredit und auch hier die Unabhängigkeit des Experten.

Bescheinigung nach § 35c EStG

Wer die Steuerermäßigung nutzt, braucht eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Stellt sie eine Energieberaterin oder ein Energieberater aus der Expertenliste aus, gehören die Kosten dafür nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums selbst zu den begünstigten Aufwendungen. Für dieselbe Maßnahme gibt es nie Förderung und Steuerermäßigung zugleich.

Was „unabhängig“ für den Preis bedeutet

analyse-md verkauft und vermittelt keine Handwerksleistungen, keine Heizungen und keine Fenster. Wir nehmen keine Provisionen von Dritten. Unser Honorar ist deshalb unsere einzige Einnahme aus Ihrem Vorhaben, und es steht vollständig auf Ihrer Rechnung.

Das ist auch förderrechtlich von Bedeutung. Ein Honorar, das durch Provisionen quersubventioniert wird, verträgt sich nicht mit der geforderten Neutralität. Ein Nachlass auf das Beratungshonorar mindert bei der geförderten Energieberatung den Zuschuss. Ein vollständiger Verzicht auf den Eigenanteil schließt die Förderung aus.

Das übernehmen wir für Sie

Unsere Leistung

Sanierungsfahrplan

Was lohnt sich an Ihrem Haus zuerst?

Festpreisinkl. 19 % USt
1.790,00 €
Zuschuss vom BAFAvoraussichtlich, bis zum Höchstbetrag
−650,00 €
Ihr Eigenanteil
1.140,00 €
Gilt, wenn das BAFA den Zuschuss in voller Höhe bewilligt.

Zzgl. Anfahrt nach Entfernung. Ab 25 km berechnen wir die Anfahrt, den Betrag sehen Sie vor dem Auftrag.

Jetzt beauftragen

Alles zur Leistung: Sanierungsfahrplan

Erst prüfen, was gefördert wird? Zum Förder-Check

Häufige Fragen

Bekomme ich die Förderung vom Honorar abgezogen?

Nein. Bei der geförderten Energieberatung zahlen Sie den vollen Betrag an das Beratungsunternehmen, und das BAFA zahlt den Zuschuss später an Sie aus. Auch bei den anderen Programmen fließt die Förderung erst nach dem Nachweis.

Spielt die Umsatzsteuer eine Rolle?

Ja. Bei der geförderten Energieberatung ist der Bruttobetrag nur förderfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dann rechnet das BAFA mit dem Nettobetrag. Ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Kann ich mehrere geförderte Leistungen nacheinander nutzen?

Ja, das ist der übliche Weg: erst der Sanierungsfahrplan, später die Begleitung der einzelnen Schritte. Die Reihenfolge will geplant sein, weil sich manche Programme für eine Sperrzeit gegenseitig ausschließen. Verbindlich rechnen wir erst nach der Aufnahme.

Warum gibt es keinen Preis pro Stunde?

Weil ein Festpreis für Sie planbarer ist. Sie sehen vor dem Auftrag den Gesamtpreis, den möglichen Zuschuss, den Eigenanteil und die nicht enthaltenen Leistungen.

Weiterlesen

8 Quellen mit Stand
  1. Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 06.08.2024, BAnz AT 08.08.2024 B2 – bundesanzeiger.de
  2. Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“, vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 – bundesanzeiger.de
  3. Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 – bundesanzeiger.de
  4. BEG – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Blaufassung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Stand 21.08.2026 – energiewechsel.de
  5. Merkblatt Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
  6. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, KfW, Version 11.0, 09/2026 – kfw.de
  7. Merkblatt Kredit Nr. 261 – BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, KfW, Stand 09/2026 – kfw.de
  8. BMF-Schreiben § 35c EStG – Amtliches Muster der Bescheinigung (Neufassung), Bundesministerium der Finanzen, 23.12.2024 – bundesfinanzministerium.de

Fundstellen

  1. 50 % – Anteil des förderfähigen Beratungshonorars; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  2. 650 € – Höchstzuschuss EFH/ZFH; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  3. 850 € – Höchstzuschuss ab 3 Wohneinheiten; Änderung der EBW-Richtlinie, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3. Quelle: Änd, BAnz AT 08.08.2024 B2, I.3 (Neufassung Nr. 7.2), erster Spiegelstrich. Stand 10.10.2026
  4. 31.12.2026 – Ende der Richtlinie, maßgeblich ist das Antragsdatum; EBW-Richtlinie, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1/9.2. Quelle: EBW-RL, BAnz AT 21.06.2023 B1, Nr. 9.1. Stand 10.10.2026
  5. 50 % – Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung, nur mit unabhängigem Experten; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 5.5, 8.4.7, 9.3. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.4.7 (S. 12). Stand 11.10.2026
  6. 5.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung EFH/ZFH, je Gebäude und Kalenderjahr; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3.1 Buchstabe b. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe b (S. 9). Stand 11.10.2026
  7. 2.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung je Wohneinheit ab 3 Wohneinheiten; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3.1 Buchstabe b. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe b (S. 9). Stand 11.10.2026
  8. 20.000 € – Obergrenze Baubegleitung Mehrfamilienhaus; Förderrichtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 8.3.1 Buchstabe b. Quelle: BEG-RL, Nr. 8.3.1 Buchstabe b (S. 9). Stand 11.10.2026
  9. 30 % – Grundförderung; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 3. Quelle: M458, S. 3, Abschnitt „Grundförderung“. Stand 11.10.2026
  10. 80 % – Höchstfördersatz bei Einkommensbonus der höchsten Stufe; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Quelle: M458, S. 4. Stand 11.10.2026
  11. 28.000 € – förderfähige Kosten erste Wohneinheit; KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, S. 4. Umfeldmaßnahme: Infoblatt Förderfähige Maßnahmen 11.0, Nr. 6. Quelle: M458, S. 4, Förderhöchstbetrag. Stand 11.10.2026
  12. 10.000 € – förderfähige Kosten Baubegleitung EFH/ZFH je Vorhaben; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6, 10. Quelle: M261, S. 6, Abschnitt „Kreditbetrag“, Energetische Fachplanung und Baubegleitung. Stand 10.10.2026
  13. 50 % – Tilgungszuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 6, 10. Quelle: M261, S. 10, Abschnitt „Energetische Fachplanung/Baubegleitung. Stand 10.10.2026
  14. 2, 4 und 5 Jahre – Verrechnungszeitpunkte des Tilgungszuschusses nach Zusage, keine Barauszahlung; KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026, S. 10. Quelle: M261, S. 10, Abschnitt „Gutschrift des Tilgungszuschusses“. Stand 10.10.2026

Fragen? 0391 66099992 (Mo–Fr 8–20 Uhr) · info@analyse-md.de · Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg